Parlamentskorrespondenz Nr. 1030 vom 02.10.2018

Neu im Sozialausschuss

Pensionen: NEOS fordern nachhaltige Reformen

Wien (PK) – Zur langfristigen finanziellen Absicherung des heimischen Pensionssystems fordern die NEOS von der Regierung mehr Reformwillen ein. Ihr Pensionsmodell präsentieren sie dabei in mehreren Maßnahmenvorschlägen.

Alterssicherungskommission

Kritisch sieht NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker, dass sich die 2016 gesetzlich verlautbarte Alterssicherungskommission zur langfristigen Pensionssicherung noch nicht konstituiert hat. Seien doch die bereits festgelegten Aufgaben der Kommission entscheidend für die Absicherung des Pensionssystems, wie Loacker unterstreicht. So soll das im Alterssicherungskommissionsgesetz verankerte Gremium kurz- und langfristigen Gutachten zur Kostenentwicklung der Pensionsversicherung inklusive der Leistungen für BeamtInnen vorlegen und Vorschläge zur Systemanpassung bei höherem Pensionsaufwand geben.

Vom Sozialministerium verlangt der Antragsteller folglich, den für 2017 angekündigten "Langzeitbericht" der Kommission vorerst selbst erstellen zu lassen, zeitgleich aber die Bildung der Kommission entschlossen voranzutreiben (353/A(E) ). Das sei man der sozialen Sicherheit der jüngeren Generationen und künftiger PensionistInnen schuldig.

Pensionskonto Neu

In zwei Anträgen propagiert Abgeordneter Loacker eine Neuausrichtung des Pensionskontos. Zum einen müsse das Pensionskonto transparenter werden und mittels Zusammenführung von Kontogutschrift, Anwartschaften aus betrieblichen Vorsorge- und Pensionskassen sowie privater Zukunftsvorsorge einen besseren Überblick über die tatsächlich zu erwartenden Leistungen bieten (355/A(E) ). Zum anderen hätten die Versicherten jährlich Auskunft über ihre voraussichtlichen Ansprüche zu erhalten, und zwar durch eine fiktive Fortführung des Versicherungsverlaufes, basierend auf den eingezahlten Beiträgen samt Darstellung der finanziellen Vorteile eines späteren Pensionsantritts (359/A(E)), so Loacker. Er erhofft sich daraus nicht zuletzt auch individuelle Verhaltensänderungen zur Befähigung einer längeren Erwerbstätigkeit.

Zu- und Abschläge

Ebenfalls auf einen längeren Verbleib müssten die Zu- und Abschlagsregelungen bei der Pensionsberechnung abzielen, betont Gerald Loacker und urgiert einen entsprechenden Gesetzesvorschlag, der versicherungsmathematisch korrekte Zu- und Abschläge bei der Pensionshöhe je nach Zeitpunkt des Pensionsantritts vorsieht (356/A(E) ). Derzeit sinke nämlich der Barwert künftiger Pensionsansprüche bei längerer Erwerbstätigkeit, zitiert der NEOS-Mandatar aus einer diesbezüglichen Studie. Abschläge und Deckelungen seien viel zu niedrig angesetzt, wodurch nicht nur der Anreiz zur Berufstätigkeit sinke, sondern auch Zusatzkosten für die Pensionsversicherung zu Lasten der aktiven BeitragszahlerInnen entstünden.

Pensionsautomatik

Veränderungen bei Zuschlägen für einen späteren Pensionsantritt bzw. bei Abschlägen im Fall eines vorzeitigen Ruhestands fordert Abgeordneter Loacker auch in seinem Antrag auf Einführung eines Pensionsautomatismus (360/A(E) ). Nach diesem Modell hätten FrühpensionistInnen im Laufe der Zeit mit Abschlägen zu rechnen, da dieselbe erwirtschaftete Pensionskontogutschrift auf einen längeren Zeitraum verteilt werden muss. Die Pensionsautomatik nehme somit auf die steigende Lebenserwartung Bedacht, um eine Ausgewogenheit zwischen den Erwerbsjahren und den Pensionsjahren herzustellen, erläutert Loacker. Weiters seien zur langfristigen Stabilisierung des Pensionssystems wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen und Produktivität bei der Zu- und Abschlagsgestaltung zu berücksichtigen. (Schluss) rei