Parlamentskorrespondenz Nr. 1031 vom 02.10.2018

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS wollen einheitliche Regelungen zur Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit

Wien (PK) – BeamtInnen sollten hinsichtlich Dienstunfähigkeit keine Besserstellung gegenüber nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigten genießen. Diesen Appell richtet Gerald Loacker (NEOS) an die Regierung, wobei er nicht nur auf versicherungsrechtlich bestehende Ungleichheiten zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit/Invalidität hinweist, sondern auch die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems einmahnt.

In seinem Antrag (357/A(E)) auf Angleichung der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit gemäß Beamtendienstrecht und der im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) enthaltenen Bestimmungen zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension zeigt Loacker mehrere Reformnotwendigkeiten auf. Handlungsbedarf sieht er bereits bei der Feststellung einer Dienstunfähigkeit eines/r Beamten/in: Wie im ASVG sollten Ruhestandsversetzungen im öffentlichen Dienst nur möglich sein, wenn die körperliche und geistige Arbeitsfähigkeit eines/r Beschäftigten auf die Hälfte herabgesunken ist und ein ärztliches sowie berufskundliches Gutachten dazu vorliegt, findet Loacker. Auf Basis des Gutachtens wäre wiederum eine Versetzung anstelle der Frühpension zu erleichtern.

Damit ein vorzeitiger Ruhestand vermieden wird, schlägt Loacker überdies vor, Versetzungen von BeamtInnen im gesamten Bundesdienst zu ermöglichen. Die betroffene Person sollte dem NEOS-Mandatar zufolge einen vorgeschlagenen Posten nicht mehr abweisen können, solange die sozialen Rahmenbedingungen mitbedacht wurden. Der zugewiesene Alternativarbeitsplatz müsse dabei nicht gleichwertig sein. Grundsätzlich brauche der öffentliche Dienst mehr Möglichkeiten zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, so Loacker. Eine eigene Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt wäre in seinen Augen für die Abwicklung der Versetzungen und für Maßnahmen gegen Dienstunfähigkeit einzurichten, wobei dort auch Ruhestandsversetzungen in ausgegliederten Rechtsträgern zu überprüfen seien. Dem Parlament hätte die Koordinierungsstelle Bericht zu erstatten.

In finanzieller Hinsicht fordert Abgeordneter Loacker, dass das Finanzministerium vorzeitigen Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit zustimmen muss. Die Personalkosten hätte bis zum Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters jene Dienststelle zu tragen, die den/die Beamten/in beschäftigt hat. (Schluss) rei