Parlamentskorrespondenz Nr. 1140 vom 22.10.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 25. Oktober 2018

Fragestunde mit Außenministerin Kneissl, EU-Abkommen mit Kuba, Aarhus-Konvention, UVP-Novelle

Wien (PK) – Für Diskussionsstoff werden am Donnerstag im Nationalrat die künftigen Änderungen in UVP-Verfahren sorgen. Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht am Schluss des zweiten Sitzungstages auf der Tagesordnung. Genehmigt sollen des weiteren Abkommen u.a. mit der Schweiz zur Luftraumüberwachung, ein Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina oder das erste offizielle Abkommen zwischen der EU und Kuba werden. Einen Schulterschluss gegen den EU-Beitritt der Türkei zeigen alle fünf Parlamentsfraktionen außerdem mit einer Resolution an die Regierung. Mit einem Beteiligungsgesetz setzt Österreich darüber hinaus nun die Aarhus-Konvention um.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde, in der die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, Karin Kneissl, den Abgeordneten Rede und Antwort steht.

Luftraumsicherung mit der Schweiz: Überfliegen der Staatsgrenze künftig erlaubt

Militärflugzeuge Österreichs und der Schweiz dürfen derzeit die gemeinsame Staatsgrenze nicht überfliegen, um einander ein verdächtiges Luftfahrzeug zu übergeben und etwa so zu verhindern, dass es in das eigene Hoheitsgebiet zurückfliegt. Nun wird das Überfliegen der gemeinsamen Staatsgrenze zur Luftraumüberwachung künftig erlaubt sein, das Abkommen mit der Schweiz wird entsprechend erweitert. Durch das vorliegende Abkommen soll keines der beiden Länder Hoheitsrechte abgeben, der Einsatz von Waffen oder Warnschüssen im Staatsgebiet des jeweils anderen Landes ist verboten. Dementsprechend strich Ministerin Kneissl im Ausschuss hervor, dass sich mit dem Abkommen an der Souveränität Österreichs, seinen eigenen Luftraum zu schützen, nichts ändere.

Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina

Ein neues Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina  wird das bisher gültige Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung aus dem Jahr 1972 ablösen.

Österreich zieht Vorbehalte gegenüber UN-Antifolterkonvention zurück

Österreich hat die Antifolterkonvention der UNO 1987 mit Vorbehalten gegenüber den Bestimmungen zur Verfolgung von strafbaren Handlungen durch die Vertragsstaaten ratifiziert. Durch Gesetzesänderungen ist die Erklärung Österreichs zum entsprechenden Art. 5 des Übereinkommens nicht mehr notwendig und kann zurückgezogen werden. Dabei ging es um die Zuständigkeit von Gerichten.

Erstes offizielles Abkommen zwischen der EU und Kuba

Mit einem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel in den Beziehungen zu Kuba auf. Das erste offizielle Abkommen zwischen beiden Seiten soll die Handelsbeziehungen sowie den Modernisierungsprozess Kubas in Sachen nachhaltiger Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte unterstützen.

Ein Teil des Abkommens wird seit November 2017 bereits angewendet, endgültig tritt das Abkommen in Kraft, wenn es von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. Vonseiten Österreichs wird es keine Vorbehalte geben, der Vertrag wurde vom Außenpolitischen Ausschuss einstimmig gebilligt.

Schulterschluss gegen EU-Beitritt der Türkei

Angesichts der aktuellen politischen Situation in der Türkei unter Recep Tayyip Erdogan zeigen die fünf Parlamentsfraktionen einen Schulterschluss. In einem gemeinsamen Antrag stärkt das Parlament damit der Regierung den Rücken, sich auch weiterhin gegen EU-Beitrittsgespräche mit dem Land am Bosporus einzusetzen. Außenministerin Karin Kneissl betonte im Ausschuss nichtsdestotrotz, dass Österreich bilateral, etwa auf Beamtenebene oder in der Kulturdiplomatie, im Gespräch mit der Türkei bleiben werde.

Abgeordnete drängen weiter auf Abschaffung der Todesstrafe

Einmal mehr wendet sich Österreichs Parlament ausdrücklich gegen die Todesstrafe und die Hinrichtung vor allem von minderjährigen StraftäterInnen und ersucht die Regierung in einer Entschließung, sich stärker gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten, insbesondere Christen, einzusetzen

Fünf-Parteien-Antrag gegen Menschenrechtsverstöße in Nicaragua

Einen gemeinsamen Schulterschluss zeigen die fünf Parlamentsfraktionen zudem angesichts der Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua. Im Zuge von Protesten gegen Änderungen im Sozialversicherungssystem sollen bereits 500 Personen getötet und zahllose Menschen verletzt worden sein. Zudem machen die Abgeordneten auf kolportierte Verhaftungen ohne Haftbefehl, Folter und Zensur der Medien aufmerksam. Diese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen sind ihrer Meinung nach nicht tolerierbar. Sie appellieren einhellig an die Regierung, aktiv zu werden und sich für eine Weiterführung des nationalen Friedensdialogs in Nicaragua stark zu machen.

Mehr Einsatz für verfolgte Christen

Ein weiteres Anliegen des Menschenrechtsausschuss ist der Einsatz der Regierung gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten, insbesondere von Christen. Christliche Minderheiten seien auf globaler Ebene besonders von religiöser Verfolgung betroffen, machen die Abgeordneten der ÖVP und FPÖ in der Entschließung geltend.

GREVIO-Prüfbericht zu Gewalt gegen Frauen in Österreich

Mit dem GREVIO-Evaluierungsbericht zur Umsetzung der "Istanbul-Konvention" zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird sich nach dem Menschenrechtsausschuss auch der Gleichbehandlungsausschuss beschäftigen. Er wird dem Ausschuss zugewiesen.

Österreich setzt Aarhus-Konvention um

Mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz setzt Österreich nun die Aarhus-Konvention um. Damit sollen Umweltorganisationen in Zukunft ebenso wie unmittelbar betroffene Personen die Möglichkeit der Beteiligung bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten haben. De facto erhalten NGOs damit das Recht, gegen negative UVP-Feststellungsbescheide zu klagen.

Geändert werden in der vorgeschlagenen Sammelnovelle das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Wasserrechtsgesetz. Je nach Anwendungsbereich wird der Öffentlichkeit das Recht auf nachträgliche Beschwerde, auf gerichtliche Prüfung bzw. auf Anfechtung des fraglichen Bescheids eingeräumt. Voraussetzung zur Verfahrensbeteiligung von Umwelt-NGOs ist laut Gesetzesentwurf allerdings, dass sie rechtlich – gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) - anerkannt sind.

Ergänzt wird die ursprüngliche Regierungsvorlage durch eine im Ausschuss angenommene Abänderung, die Ausnahmen von der Tempobeschränkung auf Autobahnen – Stichwort "Luft-100er" – für E-Autos bringt.

Während die NEOS dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags im Ausschuss "zähneknirschend" zustimmten, gehen der SPÖ und der Liste Pilz die Neuerungen nicht weit genug.

Emissionsgesetz-Luft 2018 legt Maßnahmen zur Luftreinhaltung fest

Mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018 kommt Österreich unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung nach. So sollen nun für die Jahre 2020 und 2030 sowie zur Erreichung der Zwischenziele im Jahr 2025 Maßnahmen in allen Bereichen - von der Industrie über die Landwirtschaft bis zum Verkehr – gesetzt und in Luftreinhalteprogrammen dokumentiert werden. Grundsätzliches Ziel der Reduktion von Luftschadstoffen (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Ammoniak und Feinstaub) ist es, gravierenden Umweltproblemen und daraus resultierenden Gesundheitsschäden entgegenzuwirken.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger kündigte in diesem Zusammenhang im Ausschuss ein nationales Luftreinhalteprogramm bis spätestens September 2019 an.

EU-Anpassungen im Umwelthaftungsgesetz

Die Änderung des Umwelthaftungsgesetzes passt unter anderem den Kreis der zu einer Umweltbeschwerde berechtigten Personen an das EU-Recht an und bringt darüber hinaus Klarstellungen beim Begriff des Gewässerschadens.

Umweltverträglichkeitsprüfung: Novelle soll zur Verfahrensbeschleunigung beitragen

Geht man von der Diskussion im Ausschuss aus, wird die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auch im Plenum für heftige Auseinandersetzung sorgen. Argumentieren die Regierungsparteien mit notwendiger Verfahrensbeschleunigung unter voller Beibehaltung der ökologischen Standards, ortet die Opposition eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte von Umweltorganisationen.

Konkret wird durch die Novelle die Anerkennung von Umweltorganisationen auf drei Jahre befristet. Bei Einzelfallprüfungen wiederum soll die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen begrenzt sein. Zur Wahrung öffentlicher Interessen ist überdies die Beiziehung eines Standortanwalts - zusätzlich zum Umweltanwalt - vorgesehen. Für Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist jedenfalls die UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei die Projektwerbenden auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzulegen haben. Umgesetzt mit der Novelle werden auch EU-Vorgaben, etwa durch die Aufnahme neuer Prüfbereiche wie Klimawandel oder Flächenversiegelung.

Für heftige Kritik seitens der Opposition sorgte im Ausschuss ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, demzufolge ein Verein als Voraussetzung für die Parteistellung in einem UVP-Verfahren mindestens 100 Mitglieder und ein Verband mindestens fünf Vereine umfassen muss. Darüber hinaus wird eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Namen und Anschrift verlangt. (Schluss TOP im Nationalrat) jan/keg