Parlamentskorrespondenz Nr. 1194 vom 30.10.2018

Neu im Sozialausschuss

Auch wenig verdienende Selbständige sollen niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen

Wien (PK) – Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen zu senken. Wer weniger als 1.948 € verdient, muss seit Juli lediglich einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Bei einem Einkommen unter 1.648 € entfallen die Beiträge sogar gänzlich. Nun soll auch für selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, eine analoge Regelung kommen. ÖVP und FPÖ haben in der jüngsten Nationalratssitzung einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht (442/A ). Wer in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe für Selbständige (1.496,25 €) fällt, muss demnach nur noch 3% der Beitragsgrundlage (44,89 € ), also den fiktiven Arbeitgeberanteil, statt bisher 6% (89,78 €) zahlen. Das betrifft gemäß den Erläuterungen aktuell rund 600 Personen. Die neuen Bestimmungen sollen rückwirkend ab Juli 2018 gelten.

Darüber hinaus schlagen die Antragstellerinnen Tanja Graf (ÖVP) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) eine gesetzliche Klarstellung in Bezug auf Lehrlinge vor. Damit wollen sie eine unbeabsichtigte Schlechterstellung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen rückgängig machen. (Schluss) gs