Parlamentskorrespondenz Nr. 1265 vom 14.11.2018

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge zu den Themen sexuelle Belästigung im Netz, Umweltstrafrecht und Versammlungsrecht

Wien (PK) – Der bessere strafrechtliche Schutz insbesondere von Frauen gegen sexuelle Belästigungen und Pöbeleien im Netz ist Anliegen von SPÖ und NEOS. Die Liste Pilz wiederum fordert eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung von StaatsanwältInnen in Sachen Umweltstrafrecht sowie die generelle Veröffentlichung von nicht personenbezogenen Daten betreffend Versammlungen.

SPÖ und NEOS wollen Schutz vor sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen im Netz ausbauen

Fälle der letzten Wochen hätten gezeigt, dass derzeit bei Weitem kein ausreichender rechtlicher Schutz vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz besteht, stellt SPÖ-Mandatarin Gabriele Heinisch-Hosek fest und gibt dabei zu bedenken, dass die Opfer meist Frauen sind. So würden die StGB-Tatbestände der Beleidigung und der üblen Nachrede kein taugliches Mittel zur Abwehr derartiger Übergriffe darstellen. Beleidigungen seien nur dann zu ahnden, wenn sie öffentlich erfolgen, bei der üblen Nachrede wiederum sei es erforderlich, dass diese für einen Dritten wahrnehmbar ist. Die Frauensprecherin der SPÖ appelliert in einem Entschließungsantrag (430/A(E)) nun an Justizminister Josef Moser, gesetzliche Schritte zum besseren Schutz insbesondere von Frauen vor sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen im Netz auszuarbeiten. Schwerpunktmäßig sollten die legistischen Maßnahmen dabei das Strafrecht betreffen, für gelindere Fälle wären nach Meinung Heinisch-Hoseks auch Regelungen im Verwaltungsstrafrecht denkbar, diese allerdings mit spürbar hohen Höchststrafen. Eine ähnliche Stoßrichtung verfolgen auch die NEOS, wobei Irmgard Griss in ihrer Initiative (422/A(E)) auf eine Verankerung von psychischer Gewalt und verbaler sexueller Belästigung als Straftatbestand im StGB drängt.

Liste Pilz fordert Aus- und Fortbildung im Umweltstrafrecht für StaatsanwältInnen

Das Fehlen einer verpflichtenden Aus- und Fortbildung für StaatsanwältInnen im Zusammenhang mit dem Umweltstrafrecht beklagt Alfred Noll (PILZ). Es sei zu befürchten, dass Umweltstraftaten aufgrund des Mangels an spezialisiertem Wissen nur selten verfolgt werden, meint der Justizsprecher der Liste Pilz und erinnert daran, dass in den letzten vier Jahren 1.313 Anzeigen nur 44 Verurteilungen gegenüberstanden. Noll schlägt deshalb in einem Entschließungsantrag (412/A(E)) eine Erweiterung der Aus- und Fortbildung von StaatsanwältInnen um ein verpflichtendes Modul zum Umweltstrafrecht vor.

Versammlungsanmeldungen: Liste Pilz für Veröffentlichung der nicht personenbezogenen Daten

Geht es nach einem Vorstoß der Liste Pilz (416/A(E)) , dann sollen alle nicht personenbezogenen Daten zu Versammlungen - insbesondere Ort, Route, Beginn, Dauer, Thema – automatisiert verarbeitet und der Öffentlichkeit in maschinenlesbarer Form und in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. Derzeit müssen Versammlungen zwar bei der Bundespolizeidirektion angemeldet werden. Diese Informationen werden jedoch nicht veröffentlicht, was, wie Alfred Noll zu bedenken gibt, dazu führt, dass sich BürgerInnen nicht laufend über Versammlungen informieren können und ohne dieses Wissen auch nicht die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Es werde somit den BürgerInnen unnötig schwer gemacht, von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen und politisch aktiv zu werden, fasst der Justizsprecher der Liste Pilz den Hintergrund seines Anliegens zusammen. (Schluss) hof