Parlamentskorrespondenz Nr. 1283 vom 16.11.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 21. November 2018

Aktuelle Stunde zum UNO-Migrationspakt, Aktuelle Europastunde, 720 Mio. € für Elementarpädagogik, Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Der Nationalrat startet am Mittwoch mit einer Aktuellen Stunde zum Thema Migrationspakt. Daran anschließend steht eine Aktuelle Europastunde am Programm. Durch eine Bund-Länder-Vereinbarung sollen in den nächsten vier Jahren insgesamt 720 Mio. € für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Gleichbehandlungsbericht der Privatwirtschaft werden sich die Abgeordneten auch mit einigen Rechnungshofberichten beschäftigen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr. Das Thema der Aktuellen Stunde "Nach Nein zu Migrationspakt – Bundeskanzler Kurz verspielt Österreichs diplomatische Rolle und Ansehen in der Welt" wurde von den NEOS gewählt.

Aktuelle Europastunde

"Inszenierung statt Inhalt: Ratsvorsitz mit verpasster Chance für Österreich und die EU" ist das Thema der Liste Pilz für die Aktuelle Europastunde.

Tiroler Zukunftsstiftung wird in Kapitalgesellschaft umgewandelt

Anschließend steht die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in eine Kapitalgesellschaft zur Beschlussfassung. Ein dafür nötiges eigenes Bundesgesetz, das vor allem für Rechtssicherheit sorgen soll, wurde im Verfassungsausschuss einstimmig verabschiedet.

Hintergrund für die geplante Umwandlung der Stiftung in eine GmbH ist das Vorhaben des Landes Tirol, mit der Strategie "Lebensraum Tirol 4.0" die Dachmarke Tirol zu stärken und zu verbreitern. Im Zuge dieser Strategie sollen auch mehrere schon bestehende Einrichtungen unter dem Dach einer Holdinggesellschaft zusammengeführt werden, darunter auch die als Fonds öffentlichen Rechts eingerichtete Zukunftsstiftung.

Bund und Länder investieren 720 Millionen Euro in die Elementarpädagogik

Durch eine Bund-Länder-Vereinbarung sollen in den nächsten vier Jahren insgesamt 720 Mio. € für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Die Mittel sollen insbesondere in den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt fließen. Begleitend zu den Fördermaßnahmen einigten sich Bund und Länder auch auf die verbindliche Vermittlung von Grundwerten sowie auf die Einführung eines Kopftuchverbots in den elementaren Bildungseinrichtungen. Der Vertrag soll rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft treten.

Mitverhandelt wird ein Antrag der Liste Pilz, in dem auf die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens in der Elementarpädagogik gedeckt wird. Damit verbunden seien unter anderem kleinere Gruppengrößen, ein besserer Betreuungsschlüssel, weniger Schließtage sowie eine angemessene Bezahlung des Kindergartenpersonals.

Gleichbehandlungsbericht der Privatwirtschaft

Das Plenum wird sich dann anhand des Gleichbehandlungsberichts für die Privatwirtschaft für die Jahre 2016 und 2017 auch mit Fragen der Gleichbehandlung befassen. Eine wesentliche Forderung zur institutionellen Weiterentwicklung wurde der Gleichbehandlungsanwaltschaft zufolge mit der sogenannten Regionalisierung ab Juli 2017 erfüllt. Somit bietet die Anwaltschaft nun auch in den Regionalbüros Beratung und Unterstützung zu allen Diskriminierungsgründen an, womit der Zugang zum Recht verbessert und die Stärkung der regionalen Position verwirklicht worden sei.

Das sogenannte Levelling-up bleibt laut Gleichbehandlungsanwaltschaft aber weiterhin ganz oben auf der Agenda – das heißt gleicher Schutz von Personen hinsichtlich der Diskriminierung auf Grund aller Diskriminierungsgründe (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung) in allen Bereichen des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Anwaltschaft wünscht sich zudem Mitwirkungsmöglichkeiten bei Gerichtsverfahren, etwa in Form von Verbandsklagen. Auch die Aufstockung der Mittel für Öffentlichkeitsarbeit hält sie für notwendig, insbesondere für den Bereich Social Media. 

Wie der Bericht festhält, hat das Interesse an gleichbehandlungsrechtlichen Themen wie die #metoo-Debatte oder gesellschaftspolitische Probleme im Zusammenhang mit Flucht und Migration die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft öffentlich stärker bewusst gemacht. Aber auch Gender-Pricing, also verschiedene Preisgestaltung, sei Thema, heißt es darin.

Schutz vor Pornographie und Gewalt im Internet soll weiter forciert werden

Um Kinder und Jugendliche vor Pornograph-ie und Gewalt zu schützen, sollen Medienkompetenzen künftig auch im außerschulischen Kontext gestärkt werden. Der Auftrag an die Regierung erhielt eine Mehrheit im Familienausschuss, die NEOS vermissen darin allerdings konkrete Vorschläge.

SPÖ warnt vor versteckter Gefahr und Suchtpotential in Computerspielen

Auf einen inzwischen weit verbreiteten und problematischen Bestandteil von modernen Computerspielen macht die SPÖ in einem Entschließungsantrag aufmerksam. Es geht dabei um sogenannte "Lootboxen" (Beutekisten), die an sich oft kostenlos sind, der virtuelle Schlüssel, um diese zu öffnen, allerdings Geld kostet. Diese Mischung aus Glückspiel und Gaming sei aufgrund des hohen Suchtpotenzials und der oft nicht genügend gekennzeichneten Kosten besonders für Kinder und Jugendliche gefährlich, weshalb in mehreren Ländern bereits ein Verbot angedacht werde. Im Parlament wird sich der Finanzausschuss weiter damit befassen.

ÖBB-Pensionen: Rechnungshof sieht noch Handlungsbedarf

Mit Rechnungshofberichten, welche das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur betreffen, wird sich der Nationalrat anschließend befassen. Unter einem verhandelt werden Prüfergebnisse zum Pensionsrecht der ÖBB, zur Breitbandstrategie, zur bereits aufgelösten Bundesanstalt für Verkehr und zum Bereich Zivile Flugsicherung.

Im Rahmen der Follow-up-Überprüfung der ÖBB-Pensionen stellt der Rechnungshof fest, dass die ÖBB zwar die meisten Empfehlungen umgesetzt haben, eine Reihe von vorgeschlagenen Maßnahmen seitens des Verkehrsministeriums aber noch ausständig sind. Verkehrsminister Norbert Hofer meinte dazu im Ausschuss, dass er sehr bewusst keine Maßnahmen plane, welche Unruhe ins Unternehmen bringen könnten.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der BundesbahnbeamtInnen blieb im Zeitraum 2002 bis 2013 weitgehend unverändert bei ca. 52,5 Jahren, stieg jedoch von 2014 bis 2016 auf rund 56 Jahre an, insgesamt blieb es im gesamten Zeitraum deutlich unter dem Regelpensionsantrittsalter (2016: rund vier Jahre). Der Netto–Pensionsaufwand des Bundes für die Bundesbahnbeamtenpensionen stieg von 2008 bis 2016 von 1,521 Mrd. € auf 1,660 Mrd. € um 9,2%, ist dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker verwies im Ausschuss vor allem auf die Empfehlung, Abschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung von 3,75% pro Jahr gegenüber einem Pensionsantrittsalter von 58 Jahren mit einer Deckelung bei 15% umzusetzen.

Breitbandstrategie: Nachfrage für Breitband muss erhöht werden

Der Rechnungshof überprüfte 2017 die Umsetzung der österreichischen Breitbandstrategie 2020 (Breitbandmilliarde). Bis zum Jahr 2020 soll eine nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband–Hochleistungszugängen erreicht werden. Laut einem Evaluierungsbericht der Breitbandinitiative 2015/2016, der von externen Beratern über die erste Umsetzungsphase erstellt wurde, wies Österreich jedoch einen markanten Rückstand im Bereich der Glasfasernetze auf. Auffallend war für den Rechnungshof dabei auch die geringe Nachfrage nach Anschlüssen mit hoher Bandbreite. Laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ist daher für den Erfolg der Strategie eine ressortübergreifende Planung notwendig, die insbesondere auf die Erhöhung der Nachfrage nach Breitbandanschlüssen ausgelegt ist.

Überprüfung der Bundesanstalt für Verkehr führte zu Organisationsänderung

Anfang 2017 untersuchte der Rechnungshof die mittlerweile aufgelöste Bundesanstalt für Verkehr. Dabei ergab sich der Verdacht auf strafrechtsrelevante Tatbestände, weshalb der Rechnungshof Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien sowie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelte. Dabei ging es vor allem um Zahlungen für externe Beauftragungen, denen keine Leistungen gegenüberstanden. In der Zwischenzeit sind bereits organisatorische Maßnahmen gesetzt worden. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, die ursprünglich der Bundesanstalt für Verkehr eingegliedert war, ist unterdessen zu einer nachgeordneten Dienststelle des Verkehrsministeriums geworden.

Austro Control: Rechnungshof empfiehlt Dämpfungen bei Gehältern

Im nächsten Rechnungshofbericht geht es um die zivile Luftsicherung bzw. deren Aufgabenerfüllung durch das Verkehrsministerium und die Austro Control. Die PrüferInnen kritisieren darin unterschiedliche Kollektivverträge und empfehlen Dämpfungen bei den Gehältern, die im Vergleich zu den Bundesbediensteten zu hoch seien.

Im europäischen Vergleich zählt die Austro Control laut Rechnungshof zu den relativ teuren, aber auch produktiveren Flugsicherheitsorganisationen. Kritisch sieht der Rechnungshof unter anderem auch, dass Österreich bei der Schaffung von neun funktionalen Luftraumblöcken ("Single European Sky") hinter den Zielsetzungen der Europäischen Kommission zurückliegt, weshalb auch ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist. Außerdem sei die Unabhängigkeit der "Stabstelle Safety Management und Flugsicherung" gefährdet gewesen.

Weitere Rechnungshofberichte

Anhand weiterer fünf Rechnungshofberichte wollen die Abgeordneten außerdem unter anderem über Passagier- und Fahrgastrechte, Gewinnausschüttungen oder die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen debattieren.

Erste Lesung: NEOS pochen auf weisungsfreien Bundesstaatsanwalt

Schließlich steht die Erste Lesung des Antrags der NEOS nach einer weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft auf der Tagesordnung. Vorgesehen ist eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss.

Geht es nach den NEOS, sollen die staatsanwaltschaftlichen Behörden künftig nicht mehr dem Justizminister, sondern einem unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt unterstehen. Angesichts der jüngsten Ereignisse sei es wichtiger denn je, von Vornherein jeden Anschein politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft auszuschließen, argumentieren die Abgeordneten. Ihrer Meinung nach widerspricht es außerdem dem Prinzip der Gewaltentrennung, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden ist.

Gewählt werden soll der Bundesstaatsanwalt bzw. die Bundesstaatsanwältin dem Antrag zufolge mit Zweidrittelmehrheit vom Nationalrat, und zwar nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem öffentlichen Hearing im Hauptausschuss. Als Funktionsperiode sind zwölf Jahre, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl, vorgesehen. Durch ein Interpellationsrecht und weitere Befugnisse des Nationalrats und des Bundesrats soll die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet werden.

Vor Zuweisung an den Verfassungsausschuss wird der Antrag einer Ersten Lesung unterzogen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan