Parlamentskorrespondenz Nr. 1305 vom 20.11.2018

Neu im Justizausschuss

Anträge der Liste Pilz zur Digitalisierung der Justiz

Wien (PK) – Die von der Bundesregierung angekündigte Digitalisierungsoffensive und das Projekt "Justiz 3.0" sind für die Liste Pilz Anlass, eine entsprechende technische Ausstattung der Gerichte sowie die Umsetzung der digitalen Akteneinsicht und die Schaffung eines einheitlichen E-Aktes zu fordern.

Liste Pilz will Digitalisierung der Gerichte forcieren

Alfred Noll (PILZ) greift die Pläne der Bundesregierung im Zusammenhang mit E-Justice auf und fordert nun in einer Reihe von Entschließungsanträgen konkrete Maßnahmen, um die Umsetzung der Digitalisierungsoffensive bei Gericht sicherzustellen. Der Justizsprecher der Liste Pilz setzt zunächst bei der technischen Ausstattung der Gerichte an und weist auf den großen Anschaffungsaufwand hin, den das von Justizminister Josef Moser angekündigte Projekt "Justiz 3.0" mit sich bringen wird. Zahlreiche Gerichte seien schon für die derzeitige Arbeit nicht ausreichend ausgestattet, gibt er zu bedenken. So würden etwa Computerbildschirme und Ähnliches fehlen, um papierloses Arbeiten überhaupt möglich zu machen. Noll drängt deshalb auf eine Berücksichtigung der entsprechenden Ressourcen bei den nächsten Budgetverhandlungen (418/A(E)) .

Druck macht Noll auch für eine rasche Realisierung der digitalen Akteneinsicht (417/A(E)) . Die Akteneinsicht verursache nach wie vor hohen Aufwand und hohe Kosten für alle Beteiligten, dies nicht zuletzt, weil Akten aus verschiedenen Gründen immer noch regelmäßig ausgedruckt werden müssen, klagt er. Gerade im Lichte des Bestrebens der Bundesregierung, öffentliche Gelder effektiver und sparsamer einzusetzen, wäre die Umsetzung einer ortsungebundenen, digitalen Akteneinsicht angebracht, argumentiert Noll.

Schließlich geht es dem Justizsprecher der Liste Pilz um die Schaffung eines einheitlichen E-Aktes (419/A(E) ), wo es seiner Meinung nach noch zahlreiche Hürden zu beseitigen gilt. So müssten etwa die Arbeitsabläufe, aber auch die technischen Anforderungen und Prozesse von Behörden und Gerichten angeglichen werden. Gefordert wären auch eine Verbesserung der Archivierung und Nutzbarmachung sowie eine Echtzeit-Synchronisierung von Daten. Handlungsbedarf besteht, so Noll, zudem beim Recht auf elektronischen Rechtsverkehr im Straf- und Verwaltungsverfahren sowie bei der Einführung von digitalen Signaturen für elektronische bzw. digitale Dokumente.

Die drei Anträge wurden noch vor der Umbenennung der Liste Pilz in JETZT eingebracht.(Schluss) hof