Parlamentskorrespondenz Nr. 1361 vom 26.11.2018

Neu im Verfassungsausschuss

EU-Beschluss zu den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen auf EU-Ebene gefassten Beschluss in Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt (384 d.B.) . Mit dem Beschluss werden Änderungen am 1976 beschlossenen Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgenommen und einige allgemeine Grundsätze für die Wahlen festgelegt. Die österreichische Europawahlordnung und andere innerstaatliche Rechtsnormen bleiben davon unberührt. Die beschlossenen Änderungen können erst nach der Zustimmung sämtlicher EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten, in Österreich ist dafür sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Der Beschluss legt unter anderem fest, dass die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem – auf der Grundlage von Listen oder übertragbaren Einzelstimmen – zu erfolgen hat. Vorzugsstimmensysteme und eine landesweite Einzugshürde von maximal 5% der Stimmen sind zulässig. Auch können die Mitgliedstaaten gestatten, den Namen und/oder das Logo der europäischen politischen Partei, der die jeweilige wahlwerbende nationale Partei angehört, am Stimmzettel anzuführen. Neben der herkömmlichen Urnenwahl sind grundsätzlich auch Vorwahltage, die elektronische Stimmabgabe über das Internet sowie die Briefwahl erlaubt.

In der Präambel zum Beschluss wird unter anderem auf die Bedeutung eines transparenten Wahlprozesses, des Zugangs zu verlässlichen Informationen und einer regen Wahlbeteiligung hingewiesen. Zudem ermutigt der Rat die Mitgliedstaaten, auch EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in einem Drittstaat zu ermöglichen, ihre Stimme abzugeben.

Österreich ist derzeit mit 18 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Künftig werden es infolge des Brexit 19 (von insgesamt 705 MandatarInnen) sein. Wahltermin ist der 23. bis 26. Mai 2019, wobei in Österreich wie üblich am Sonntag (26. Mai) gewählt werden soll. (Schluss) gs