Parlamentskorrespondenz Nr. 1376 vom 27.11.2018

Neu im Innenausschuss

Oppositionsantrag zur Einbindung von Ländern und Gemeinden in Entscheidung über humanitäres Bleiberecht

Wien (PK) – Die NEOS haben einen Entschließungsantrag (481/A(E)) eingebracht, in dem sie ein Anhörungsrecht von Ländern und Gemeinden in Verfahren fordern, bei denen es um die Gewährung humanitären Bleiberechts geht. Derzeit ist allein das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus "berücksichtigungswürdigen Gründen" zuständig – wie das "humanitäre Bleiberecht" im Asylgesetz (§§ 54 ff) umschrieben ist.

Immer wieder werden Asylwerber auf Grund eines ablehnenden Bescheids abgeschoben, obwohl sie ihrem Umfeld zufolge gut integriert sind. Oft sind sie bereits seit mehreren Jahren in Österreich und/oder verfügen hier über besondere familiäre Bindungen. Die NEOS verlangen eine Einbindung von VertreterInnen der Gemeinden und Länder in die Entscheidung in solchen Fällen und argumentieren damit, dass diese die lokalen Gegebenheiten gut kennen und besser beurteilen können, ob und wie gut jemand in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert ist. (Schluss) gb