Parlamentskorrespondenz Nr. 1387 vom 28.11.2018

Neu im Finanzausschuss

NEOS-Anträge zur Steuerautonomie der Länder und Gemeinden sowie zu Sachbezügen für E-Fahrzeuge und Fahrräder

Wien (PK) – Betreffend der Steuerautonomie der Länder und Gemeinden bezwecken die NEOS Verbesserungen im Finanzausgleichssystem. Außerdem fordern sie die steuerliche Begünstigung von Fahrrädern als Sachbezug.

Zum Thema Subsidiarität orten die NEOS Diskussionsbedarf, im österreichischen Finanzausgleichssystem Reformbedarf. Da es in Österreich zwar einen Ausgabeföderalismus, aber nur sehr wenig Einnahmenföderalismus gebe, führe das zu einem Ungleichgewicht zwischen der Ein- und Ausgabenverwaltung, meint NEOS-Finanzsprecher Josef Schellhorn in einem entsprechenden Antrag (470/A(E) ), den er mit seinen FraktionskollegInnen dem Finanzausschuss vorlegt. Wenn eine staatliche Ebene über die Ausgaben entscheidet, so soll auch die gleiche Stelle dafür zahlen, sagen die NEOS. Dazu wollen sie an den Zuschlagssätzen der Einkommensteuer ansetzen und fordern deren Freigabe. In einer Übergangsphase könnte ein solidarischer Finanzausgleich eingesetzt werden, danach sollten auch Gemeinden Hebelsätze der Einkommensteuer erhalten, schlagen sie ferner vor. Insgesamt dürften die einzelnen entstehenden kumulierten Einkommensteuertarife nicht über den aktuellen Tarifen liegen.

Fahrräder sollen steuerrechtlich besser gestellt werden, verlangen die NEOS. Sie fordern Finanzminister Hartwig Löger in einem weiteren Antrag auf, den Sachbezug für Fahrzeuge mit Elektromotor zu streichen sowie auf Fahrräder, mit und ohne Motor, entfallen zu lassen (468/A(E) ). Sachbezüge sind Sachleistungen, die ArbeitgeberInnen unentgeltlich oder verbilligt gewähren können, wie beispielsweise einen Dienstwagen zur privaten Nutzung. Die Sachbezüge werden dem Bruttoentgelt der ArbeitnehmerInnen hinzugerechnet und erhöhen so die Bemessungsgrundlage und die Abgabenlast. 2015 wurde aus klima- und umweltpolitischen Gründen beschlossen, Elektrofahrzeuge gänzlich vom Sachbezug zu befreien. Die NEOS stellten daher fest, dass ein Elektrofahrrad oder ein E-Roller als Sachbezug erhöhend auf die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung oder die Lohnsteuerbemessungsgrundlage wirken, ein Elektroauto hingegen nicht. Beim Erstellen eines Wartungserlasses soll alsdann auf die Praktikabilität der Regeln geachtet werden. (Schluss) fan