Parlamentskorrespondenz Nr. 1413 vom 30.11.2018

Neu im Budgetausschuss

Wirkungsziele wurden 2017 überwiegend erreicht

Wien (PK) – 85 von 124 Wirkungszielen wurden überplanmäßig oder zur Gänze erreicht, so das Resümee über die Erfüllung der Wirkungsziele 2017. Nach der Einführung der Wirkungsorientierung im Jahr 2013 liegt nun dem Parlament der jährliche Bericht zur Wirkungsorientierung vor (30/BA). Das System der Wirkungsorientierung in Österreich ist grundsätzlich positiv, so die Einschätzung im Evaluierungsbericht der Haushaltsrechtsreform 2013. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Erreichung von Etappenzielen, können jedoch nicht als abschließende Bewertung der Zielerreichung angesehen werden.

Wirkungsziele wurden überwiegend erreicht

Der Bericht enthält die Monitoringergebnisse von 124 Wirkungszielen der Obersten Organe. 85 der 124 Wirkungsziele wurden erfolgreich erreicht und somit als "überplanmäßig erreicht" bzw. "zur Gänze erreicht" klassifiziert. Damit wurde das Vorjahresergebnis gehalten. Bei weiteren 27 Zielen ist die Wirkung "überwiegend" eingetreten, heißt es im Bericht. Lediglich 12 Wirkungsziele wurden verfehlt oder nur teilweise erreicht. Ein ähnlich positives Bild liefern die Gleichstellungsziele. 66% wurden erfüllt, 23% überwiegend erreicht und 11% wurden nicht oder nur teilweise erreicht.

Die Bewertung der Zielerreichung wird durch die haushaltsleitenden Organe selbst eingeschätzt und unterliegt keiner standardisierten Berechnung. Ob nun die Einschätzungen mit den Ergebnissen der Kennzahlen übereinstimmen, wurde im Zuge der Erstellung des Berichts überprüft. Die Auswertung zeigt, dass in 65% der Fälle der angegebene Grad der Zielerreichung dem Ergebnis der Kennzahlen entspricht. In 30% der Ziele wurde eine leichte Abweichung festgestellt. Bei sechs Wirkungszielen wurde um zwei Stufen (in einem Fall um drei Stufen) besser bewertet, als die zugeordneten Kennzahlen aussagten.

Qualität der Wirkungsziele ist gestiegen

Die Qualität der Wirkungsziele ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, so das Ergebnis der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform 2013. IMF und OECD kommen zu dem Schluss, dass trotz Potenzial zur Optimierung das österreichische System der Wirkungsorientierung ein positives Bild aufweist. Auch die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wird als weit entwickelt angesehen, insbesondere da sie sowohl eine ex-ante als auch eine ex-post Abschätzung vorsieht. Verbesserungsbedarf liegt weiterhin bei der Aussagekraft und Lesbarkeit der Budgetunterlagen. (Schluss) gro