Parlamentskorrespondenz Nr. 1462 vom 07.12.2018

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Frauenvolksbegehren mit breiter Unterstützung im Nationalrat eingelangt

Wien (PK) - Österreichweit 481.959 gültige Eintragungen inklusive Unterstützungserklärungen hat die Bundeswahlbehörde abschließend als Ergebnis für das "Frauenvolksbegehren" bekanntgegeben, das dem Nationalrat nunmehr vorliegt. Eine erste Debatte über das Volksbegehren im Plenum ist für den 11. Dezember vorgesehen, danach soll es dem Gleichbehandlungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen werden.

Mit dem Volksbegehren (433 d.B. ) tritt eine breite Bewegung an, um "echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen" einzufordern, wie es in der entsprechenden Vorlage heißt. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen müsse auf der politischen Tagesordnung ganz oben stehen. Hinsichtlich Gewaltschutz, sexueller Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftlicher und politischer Teilhabe sei der Stillstand der letzten Jahre zu beenden, so die Forderung. Erreicht werden soll mit dem Volksbegehren Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer.

Umfassender Forderungskatalog will echte Gleichstellung für Frauen

Trotz gesetzlicher Verbesserungen sind Frauen in Österreich Männern nach wie vor real nicht gleichgestellt, werfen die InitiatorInnen auf. Im Gegenteil falle Österreich diesbezüglich im internationalen Vergleich sogar zurück. Dementsprechend beinhalten die Forderungen einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Gleichstellung.

Obwohl mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, nehmen selbige an Entscheidungstischen in Wirtschaft und Politik nicht die Hälfte der Plätze ein, so die InitiatorInnen. Sie fordern für zahlreiche Positionen, etwa auf Wahllisten sowie in politischen und leitenden Gremien die Hälfte für Frauen. Dazu soll es Sanktionen bei Nichterreichen der Quoten geben.

Darüber hinaus geht es in dem Forderungspaket um Beseitigung der Einkommensunterschiede sowie um Armutsbekämpfung besonders im Hinblick auf Alleinerziehende, von denen ein Drittel in Österreich armutsgefährdet sei. Frauen würden außerdem zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeit stemmen und daher oft in zeitlich befristete und niedrig entlohnte Teilzeitarbeit gedrängt. Nicht zuletzt soll daher die Arbeit verteilt und bei variablem Lohn- und Personalausgleich schrittweise auf 30 Stunden pro Woche verkürzt werden.

Eltern und vor allem Frauen können nach der Geburt oft nicht wieder Vollzeit arbeiten, heißt es im Volksbegehren weiter, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen. Gefordert wird daher die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, unter anderem mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr. Enthalten sind außerdem Forderungen nach Maßnahmen gegen klischeehafte oder sogar abwertende Rollenbilder sowie Bildung und Beratung hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung. Letzteres müsse auch das Angebot und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten umfassen. Neben Verhinderung von Gewalt geht es den InitiatorInnen und UnterstützerInnen auch um Schutzmaßnahmen für Mädchen, Frauen und LGBTIQ-Personen auf der Flucht. (Schluss) mbu