Parlamentskorrespondenz Nr. 1464 vom 07.12.2018

Neu im Gesundheitsausschuss

Volksbegehren "Don´t Smoke": Fast 900.000 Personen setzen sich für generelles Rauchverbot in Gastronomie ein

Wien (PK) – Da Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Personen bzw. einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterstützt werden, im Nationalrat behandelt werden müssen, wurde dem Parlament nun die "Don´t-Smoke"-Initiative zugewiesen (434 d.B. ) Mit 881.692 Unterschriften kam die Nichtraucherschutzkampagne auf Platz 6 in der Liste der insgesamt 42 Volksbegehren, die bis dato in der Zweiten Republik durchgeführt wurden. Die Stimmbeteiligung betrug 13,82%.

Aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle ÖsterreicherInnen soll mit einer verfassungsgesetzlichen Regelung die Beibehaltung des 2015 beschlossenen Nichtraucherschutzes garantiert werden, lautet die zentrale Forderung. Als Argumente werden erneut ins Treffen geführt, dass der aktive Zigarettenkonsum bzw. passives Rauchen das bedeutendste individuelle Gesundheitsrisiko und gleichzeitig die Hauptursache für frühzeitige Sterblichkeit in den Industrieländern darstelle. Allein ein Drittel aller Krebserkrankungen sei auf Tabakkonsum zurückzuführen. Laut Expertenmeinungen sterben jährlich 11.000 bis 14.000 ÖsterreicherInnen an den Folgen des Rauchens, viele davon durch das Einatmen von Passivrauch. Dennoch rauchen laut aktuellen OECD-Daten 24,3% der heimischen Bevölkerung täglich. Damit belege Österreich den drittschlechtesten Platz in der EU.

Internationale Erfahrungen zeigten zudem, dass ein Rauchstopp in der Gastronomie positive Effekte auf die Anzahl der RaucherInnen hat. MitarbeiterInnen in Gastronomiebetrieben hätten ein 50% höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken — unabhängig davon, ob sie selbst rauchen oder nicht. Laut einer britischen Untersuchung sterben 1,4% aller nicht rauchenden Gastronomieangestellten an den Folgen des Passivrauchs. Aus Sicht von Ärztekammer und Krebshilfe ist es nicht erklärbar, warum an Arbeitsplätzen generell strikte Rauchverbote bestehen, MitarbeiterInnen in der Gastronomie von diesem gesetzlichen Schutz aber ohne sachliche Rechtfertigung ausgenommen sind. Die Freiheiten von Rauchern seien zu akzeptieren wie von jeder anderen Gruppe auch; es müsse aber dort eine Grenze gesetzt werden, wo es für NichtraucherInnen aus medizinischer Sicht massive gesundheitliche Bedenken gibt. (Schluss) sue