Parlamentskorrespondenz Nr. 1466 vom 10.12.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Dezember 2018

Aktuelle Stunde zu "Ein Jahr Regierung"; Dont Smoke-, Frauen- und ORF-Volksbegehren; ÖBIB wird zu ÖBAG, Verbot u.a. von Ustascha-Symbolen

Wien (PK) – "Ein Jahr Regierung: Rechtsruck und soziale Kälte" ist der Titel der Aktuellen Stunde, die am Dienstag den Auftakt für die letzten drei Nationalratssitzungstage in diesem Jahr geben wird. Gleich danach stehen das "Don't Smoke"-Volksbegehren, das Frauenvolksbegehren und das Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren erstmals auf der Tagesordnung im Parlament. Beschlossen werden sollen dann unter anderem ein Verbot für AsylwerberInnen und andere Drittstaatsangehörige ohne Daueraufenthaltsrecht, in Österreich Hieb- und Stichwaffen wie bestimmte Messer bei sich zu führen. Durch ein neues Netz- und Informationssicherheitsgesetz soll die Cybersicherheit in Österreich erhöht werden. Passkontrollen, etwa am Flughafen Wien Schwechat, können in Hinkunft außerdem auch von speziell geschulten Verwaltungsbedienstete durchgeführt werden. Das steirische Hochwassergebiet Gasen bekommt für Schutzmaßnahmen 5,3 Mio. € aus dem Katastrophenfonds, die ÖBIB wird zur ÖBAG sowie der Internationale Entwicklungsfonds wieder aufgefüllt. Zudem werden Ustascha-Symbole oder der "Wolfsgruß" sowie weitere extremistische Symbole in Österreich künftig strafbar sein.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 11.00 Uhr. Das Thema der Aktuellen Stunde "Ein Jahr Regierung: Rechtsruck und soziale Kälte" wurde von der Fraktion JETZT gewählt.

Erste Lesungen: Don't Smoke-, Frauen- und ORF-Volksbegehren

Anfang Oktober hatten die Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, drei Volksbegehren zu unterstützen. Neben der "Don't Smoke"-Initiative lagen auch das Frauenvolksbegehren und ein Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren zur Unterzeichnung auf. Alle drei haben die Hürde von 100.000 Unterschriften genommen und wurden dem Nationalrat nun zur Behandlung vorgelegt. Alle drei Initiativen werden jeweils in einer Ersten Lesung grundsätzlich diskutiert, bevor sie den entsprechenden Fachausschüssen – Gesundheits-, Gleichbehandlungs- und Verfassungsausschuss – zugewiesen werden.

Das "Don't Smoke"-Volksbegehren zielt auf ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ab, wie es vom Nationalrat eigentlich schon 2015 beschlossen worden war. Mit 881.692 Unterschriften ist es, nach Anzahl der Stimmen gerechnet, das sechsterfolgreichste der Zweiten Republik.

Das Frauenvolksbegehren konnte 481.959 UnterstützerInnen verbuchen. Es enthält einen umfassenden Forderungskatalog: So sollen etwa politische und andere leitende Funktionen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden; zudem geht es um die Schließung der Einkommenslücke; eine weitere Forderung zielt auf die schrittweise Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden mit variablem Lohn- und Personalausgleich ab. Außerdem wollen die InitiatorInnen einen Rechtsanspruch auf Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr.

Für das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren" haben 320.264 ÖsterreicherInnen unterschrieben. Sie unterstützten die Forderung, die ORF-Gebühren und die von der GIS gleichzeitig eingehobenen Landesabgaben ersatzlos abzuschaffen und zudem die parteipolitische Einflussnahme auf ORF-Organe zu beseitigen. Auch eine alternative Finanzierung des ORF aus dem Budget lehnen sie als "zusätzliche Steuer" ab.

Tragen von Ustascha-Symbolen und türkischer "Wolfsgruß" werden in Österreich strafbar

Das Parlament hat bei der Verabschiedung eines Anti-Terror-Pakets 2014 auch ein neues Symbole-Gesetz beschlossen. Seither ist die Verwendung und Verbreitung von Symbolen des Islamischen Staates, der Al-Qaida und diesen Gruppierungen nahe stehenden Organisationen verboten. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 € oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs Wochen Haft.

Nun soll dieses Verbot auf weitere extremistische Gruppierungen ausgedehnt werden. Betroffen sind die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die türkischen "Grauen Wölfe", die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah, die seinerzeit mit dem NS-Regime kooperierende kroatische Ustascha sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem soll normiert werden, dass nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird das Zeigen des "Wolfsgrußes" unter Strafe gestellt.

SPÖ beantragt Änderung des Abzeichengesetzes

Mitverhandelt mit dem Symbole-Gesetz wird eine Initiative der SPÖ, in der diese in Reaktion auf die Diskussion um das jährlich abgehaltene "Ustascha-Treffen" in Bleiburg eine Änderung des Abzeichengesetzes vorschlägt. Demnach soll nicht nur das Tragen von Abzeichen und Uniformen einer in Österreich verbotenen Organisation untersagt sein, sondern auch das Verwenden einschlägiger Symbole, Embleme und Uniformteile ausländischer Organisationen, die mit einer in Österreich verbotenen Organisation zusammengearbeitet oder in anderer Weise kooperiert haben. Im Innenausschuss fand die Oppositionsfraktion dafür keine Mehrheit.

Änderungen im Waffengesetz

Die bessere und systematische Rückverfolgung von Schusswaffen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg und Regelungen für halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität stehen im Mittelpunkt der Umsetzung einer EU-Richtlinie im Waffengesetz. Darüber hinaus beschäftigt sich der Gesetzesvorschlag unter anderem mit großteils erleichternden Bestimmungen für Jägerinnen und Jäger, die regelmäßig die Jagd ausüben. Ihnen soll künftig bei der Jagd das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B (in der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie Schalldämpfer verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich hörbar ist, mit denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird. Erstmals wird der Begriff "Sportschützen" definiert und die Rahmenbedingungen des Schießsports werden geregelt. Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise bestimmte Messer fallen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass beantragen, entfällt schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das Führen von Faustfeuerwaffen gegeben ist. Künftig sollen auch JustizwachebeamtInnen und Angehörige der Militärpolizei in den Genuss einer solchen Regelung kommen.

Katastrophenschutzabkommen mit Russland

Die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. technischen Katastrophen ist Hauptaspekt des vorliegenden Abkommens mit Russland. Ziel ist es, im Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze und andere Hilfeleistungen zu ermöglichen. Zudem ist eine Zusammenarbeit im Bereich der Prävention, etwa durch Informationsaustausch und Expertentreffen, vorgesehen.

Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Schwechat auch durch Verwaltungsbedienstete

Künftig sollen am Flughafen Schwechat auch speziell ausgebildete Verwaltungsbedienstete anstelle von PolizistInnen zu Ein- und Ausreisekontrollen herangezogen werden. Entsprechende Änderungen im Grenzkontrollgesetz sieht ein Antrag der Regierungsparteien vor. Konkret sind die Bediensteten damit auch befugt zu überprüfen, ob bei minderjährigen Reisenden das Einverständnis einer oder eines Erziehungsberechtigten zur Ausreise vorliegt. Auch können sie anhand von biometrischen Daten, der Reisedokumente und/oder eines Visums die Identität einer Person feststellen. Entdecken sie eine Ungereimtheit, ziehen sie Exekutivbedienstete bei und übergeben diesen die weitere Amtshandlung samt aller möglicherweise nötigen Zwangsmaßnahmen, wie Sicherstellungen und Festnahmen.

Zivildienstgesetz-Novelle bringt Klarstellungen beim Krankenstand von Zivildienern

Einhelligkeit zwischen den Fraktionen wird bei der Novelle des Zivildienstgesetzes herrschen. Sie enthält neben einer Reduzierung von Bürokratie die Erhaltung der Attraktivität des Zivildienstes und verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine nachträgliche Reduzierung der zuerkannten Zivildienstplätze ist in Hinkunft – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – möglich.

Neu für Zivildiener ist, dass sie künftig automatisch aus dem Zivildienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen längeren durchgehenden Krankenstand oder wiederholte kürzere Abwesenheiten handelt. Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn der Krankenstand auf die Leistung des Zivildienstes zurückzuführen ist. Gleichzeitig kann die Zivildienstserviceagentur eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst aus.

Zivildiener sollen während ihres Zivildienstes außerdem in Hinkunft ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul "Staat und Recht" absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls soll unter anderem Basiswissen über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Staatsgewalten, den Weg der Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit, Grund- und Freiheitsrechte sowie EU-Recht vermittelt werden. Erleichterungen gibt es für Zivildiener, die sich nach der vollständigen Ableistung des Zivildienstes bei der Polizei oder bei der Justizwache bewerben wollen: Sie können künftig zweimalig (statt einmalig) einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht einbringen, wobei der Beginn der Berufsausübung innerhalb von zwölf Monaten nach Stattgabe des Antrags erfolgen muss.

Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Cybersicherheit

Ein Netz- und Informationssicherheitsgesetz zielt in Umsetzung einer EU-Richtlinie auf die Erhöhung der Cybersicherheit ab, wobei die einzelnen Aufgaben zwischen dem Bundeskanzler und dem Innenminister aufgeteilt werden. Neben der Entwicklung einer entsprechenden Sicherheitsstrategie ist unter anderem die Schaffung von Koordinierungs- und Anlaufstellen sowie die Einrichtung von Computer-Notfallteams geplant. Zudem werden wichtige Infrastrukturanbieter, digitale Dienstleister und öffentliche Stellen verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer Netze zu treffen und etwaige Sicherheitsvorfälle zu melden.

Zusammenführung der Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben in eine Behörde

Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, die "GPLA", wird künftig in einer einheitlichen Prüforganisation zusammengeführt. Damit will man die Rechtssicherheit und die Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern sowie die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und eine Stärkung der Abgabemoral sicherstellen. Die Behörde soll "Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge", kurz PLAB, heißen und sowohl die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung als auch die Kommunalsteuerprüfung umfassen. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält das Recht, Sozialversicherungsprüfungen zu veranlassen, Gemeinden können eine Kommunalsteuerprüfung verlangen.

ÖBIB wird zur ÖBAG

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) wird in eine Aktiengesellschaft, die "Österreichische Beteiligungs AG" (ÖBAG) umgewandelt. Durch eine Gesetzesänderung wird auch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die ÖBAG übertragen. Auch OMV, Telekom, Post und Casinos Austria zählen zu den großen Beteiligungsunternehmen. Der Verbund wird im Eigentum des Finanzministeriums bleiben, die Beteiligung aber künftig von der ÖBAG verwaltet. Auch die vom Bund an der APK Pensionskasse AG gehaltenen Anteile gehen ins Eigentum der ÖBAG über.

Die Regierungsparteien argumentieren, dass eine strategische Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig sei. Im Interesse der Republik soll die ÖBAG also laut Regierungsvorlage für ein aktives Beteiligungsmanagement als Kernaktionärin der börsenorientierten Beteiligungsunternehmen für eine nachhaltige und langfristige Wertschöpfung sorgen. Die Eigentümerinteressen des Bundes will man mit einem aktiven Beteiligungsmanagement und von der ÖBAG nominierten Aufsichtsratsmitgliedern wahren.

Der Aufsichtsrat wird daher aus neun Mitgliedern, zusammengesetzt aus sechs KapitalvertreterInnen und drei ArbeitnehmervertreterInnen, bestehen. Deren fachliche Expertise will man für die Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen eingegangen sowie dafür Kredite vergeben werden können. Für die Übernahme von Beteiligungen ist die Zustimmung und Evaluierung durch ein unabhängiges Beteiligungskomitee nötig.

Der Plenartag endet mit sechs Gesetzesvorhaben aus dem Finanzbereich, die unter einem verhandelt werden:

Verkauf von Tabakprodukten zum Erhitzen künftig erlaubt

Die Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH werden durch eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes festgeschrieben. Künftig wird die Monopolverwaltung für ihre Leistungen Gebühren einheben können. Im Sinne der Gesundheitspolitik hätten Trafikanten neben dem Recht, Tabakerzeugnisse zu verkaufen, auch die Verpflichtung, Jugendschutz aktiv zu leben. Daher zähle zu den Aufgaben der Monopolverwaltung auch die Verfolgung von gesundheits-, sozial- und fiskalpolitischen Zielen. Das inkludiere etwa die Bestellung einer Zahl von TabaktrafikantInnen, die zur Nahversorgung erforderlich ist, außerdem soll die Monopolverwaltung zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorschriften unterstützend tätig sein und BewerberIn um Trafiken beraten. Für diese Leistungen und für das Generieren von individuellen Erkennungsmerkmalen soll die Monopolverwaltung GmbH künftig Ausgabeentgelte von den Tabak-Herstellern und -Importeuren verlangen dürfen. Mit einem Abänderungsantrag wurde in das Gesetz zusätzlich aufgenommen, dass jeder Großhändler künftig die monatlichen Umsätze an Tabakerzeugnissen mit TabaktrafikantInnen dem Finanzministerium zu melden hat.

Im Finanzausschuss brachten die Regierungsparteien zudem einen §27-Antrag zur Novelle des Tabaksteuergesetzes ein, sodass künftig Tabak zum Erhitzen in Trafiken verkauft und versteuert werden kann. Aktuell wird dieser in Österreich auf legalem Weg nicht angeboten. Anders als bei Zigaretten oder Zigarren oder anderen Rauchtabakprodukten wird hierbei der Tabak nicht verbrannt, sondern erhitzt. Dadurch setzt sich inhalierbarer Dampf (Aerosol) frei. Vor Markteinführung würden entsprechende Produkte durch die AGES geprüft, um dann ebenso wie andere Tabakprodukte ausschließlich in Trafiken verkauft werden zu können.

Internationale Entwicklungsfonds wird wieder aufgefüllt

Zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern soll der internationale Entwicklungsfonds vonseiten Österreichs durch das IFI-Beitragsgesetz 2018 mit folgenden Kapitalanteilen unterstützt werden: 1.507 zusätzliche Anteile in Höhe von 120.635  US-Dollar im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie 2.025 zusätzliche Anteile in selber Höhe für die selektive Kapitalerhöhung. Die Internationale Finanzkorporation sieht vonseiten Österreichs 173.475 zusätzliche Kapitalanteile von je 1.000 US-Dollar vor. Der von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltete Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds wird zum siebenten Mal mit 50,5 Mio. € aufgestockt. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung wird zum elften Mal mit einem österreichischen Beitrag von 16 Mio. € wieder aufgefüllt. Die öffentliche Verschuldung wird sich durch Beitragsleistungen bis Ende des Jahres 2047 um 0,04 % des BIP bzw. 249 Mio. € erhöhen.

5,3 Mio. € aus Katastrophenfonds für Schutzmaßnahmen im steirischen Hochwassergebiet Gasen

Die steirische Gemeinde Gasen, die stark von wiederkehrenden Hochwässern aus dem Gasenbach und den Wildbachzubringern betroffen ist, wird finanzielle Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds erhalten. Dazu hat man sich auf eine Novelle im Katastrophenschutzgesetz geeinigt. Konkret werden für die Gemeinde rund 3,2 Mio. € sowie für das Bundesland Steiermark rund 2 Mio. € zur anteiligen Finanzierung der geplanten Schutzmaßnahmen gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz zur Verfügung gestellt.

Zweckzuschüsse für Elementarpädagogik

Die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Basis der 15a-Vereinbarung wird mit der vorliegenden Novelle im Finanzausgleichsgesetz geschaffen. Durch den Abschluss einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung für die nächsten vier Kindergartenjahre bereits gesichert. Die Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für den Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots, der frühen sprachlichen Förderung und des beitragsfreien Besuchs von elementaren Bildungseinrichtungen betragen 125 Mio. € im Kindergartenjahr 2018/2019 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2021/22.

Dass hiermit der §15 zur Aufgabenorientierung gestrichen wird, kritisierten die Oppositionsparteien allerdings stark. Damit war festgeschrieben, dass die Gemeinden die Aufgabe der Elementarbildung für Kinder bis sechs Jahre wahrnehmen sollten.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien und Nordirland

Mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen kann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich einerseits und Großbritannien und Nordirland andererseits zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung rechnen. Mit dem Staatsvertrag sollen Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen bekämpft werden, da multinationale Unternehmen oft Differenzen zwischen nationalen Bestimmungen nutzen würden, um Steuerschulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Das Abkommen soll dies künftig verhindern und gleichzeitig die internationalen Standards der OECD sicherstellen. Außerdem sieht die Bundesregierung darin eine Möglichkeit zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Wie Finanzminister Hartwig Löger im Finanzausschuss dazu sagte, wurden dabei auch mögliche Auswirkungen des Brexit berücksichtigt. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan