Parlamentskorrespondenz Nr. 1467 vom 10.12.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Dezember 2018

EU-Erklärung von Bundeskanzler Kurz, Fragestunde, Pädagogikpaket, Standort-Entwicklungsgesetz, Nulllohnrunde für SpitzenpolitikerInnen

Wien (PK) – Am zweiten Nationalratssitzungstag nächste Woche gibt Bundeskanzler Sebastian Kurz nach der Fragestunde eine EU-Erklärung ab. Das Pädagogikpaket der Regierung lässt dann heftige Diskussionen erwarten. Neben dem Standortentwicklungsgesetz stehen schließlich noch zahlreiche weitere Beschlüsse auf dem Programm. Etwa wird das Meldeverfahren für ausländische Studiengänge neu geregelt, das Studentenheimgesetz neu aufgestellt und die ÖH-Wahlen 2019 verschoben. In Resolutionen wird die Regierung dazu aufgefordert, die tägliche Turnstunde ab 2020 auch für die Pflichtschule einzuführen, Ehrenamtliche im Sport besser zu fördern und eine Lösung für die Kettenvertragsproblematik an Österreichs Universitäten zu finden.

Fragestunde

Am Beginn der Sitzung steht Bildungsminister Heinz Faßmann den Abgeordneten in der Fragestunde Rede und Antwort.

EU-Erklärung des Bundeskanzlers

Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt eine EU-Erklärung ab, in der er auch die ersten Ergebnisse der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft darlegen wird. Vor dem Hintergrund, dass am Tag davor die Abstimmung über den Brexit im britischen Parlament stattfindet, wird die Zukunft der EU mit Sicherheit ebenfalls ein wichtiges Thema sein. Die Parlamentsfraktionen werden die Gelegenheit nützen, ihre Sicht der Dinge darzulegen, was eine intensive und auch kontroverse europapolitische Diskussion erwarten lässt.

Pädagogikpaket

Heftige Diskussionen im Nationalratsplenum über das sogenannte Pädagogikpaket lassen die Ausschussverhandlungen erwarten. Dort wurden die gesetzlichen Neuerungen sowohl von den ExpertInnen in einem Hearing als auch von den Abgeordneten der Regierung einerseits und jenen der Opposition andererseits sehr unterschiedlich bewertet. Es fielen Worte wie "demotivierend" und "stigmatisierend", der Vorwurf, man bewege sich mit dem Pädagogikpaket in die falsche Richtung, da Ungerechtigkeiten verstärkt würden, wurde laut. Der Entwicklung des Vorschlags sei eine breite Diskussion mit sämtlichen Bildungsdirektionen, mit LehrerInnen, Eltern, SchülervertreterInnen und dem Qualitätssicherungsrat vorangegangen, hieß es seitens der Regierung. Zankapfel war insbesondere die Wiedereinführung der Ziffernbenotung ab Ende der zweiten Schulstufe.

Die als Pädagogikpaket 2018 beschlagwortete Schulrechts-Sammelnovelle soll zu mehr Klarheit bei der Leistungsbeurteilung in Volksschulen und Mittelschulen führen, so die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf. Neben Fairness und Vergleichbarkeit der Beurteilung ab Schulbeginn will man dadurch sicherstellen, dass Förderbedarf bei SchülerInnen frühzeitig entdeckt wird. An allen Pflichtschulen inklusive Berufsschulen verpflichtet die anvisierte Schulrechtsnovelle folglich SchülerInnen mit Nachholbedarf zum Förderunterricht. Überdies plant die Regierung mit Verweis auf die Ausbildungspflicht bis 18 ein freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen.

An den Volks- und Sonderschulen will Bildungsminister Heinz Faßmann ab dem Jahreszeugnis der zweiten Klasse wieder Ziffernnoten verpflichtend einführen, mit verbindlichen schriftlichen Erläuterungen dazu. LehrerInnen hätten vor der Verteilung von Semester- und Ganzjahreszeugnissen in Bewertungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten und dem/der Schüler/in die Beurteilung zu erklären. Eine alternative Beurteilung über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler wird zwar bis zum 1. Semester der zweiten Schulstufe als Option eingeräumt, Eltern könnten aber auch dann eine zusätzliche Benotung ihrer Kinder verlangen. Ein Wiederholen von Schulstufen soll bei negativen Leistungen künftig bereits ab der 2. Volksschulklasse möglich sein, wobei ein einziges "Nicht Genügend" im Zeugnis laut Entwurf nicht automatisch einem Aufstieg entgegensteht. Gesamtnoten würden in den ersten beiden Schulstufen jedoch nicht mehr erlaubt. Insgesamt werde die klare Notensystematik in der Grundschule dem nachhaltigen Erwerb von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken dienen, heißt es in der Regierungsvorlage.

An den Mittelschulen, wie die Neuen Mittelschulen laut Entwurf künftig heißen werden, soll die bisherige 7-teilige Notenskala durch eine 5-teilige ersetzt werden. Im Lehrplan sieht der Regierungsvorschlag zudem für die 6. bis 8. Schulstufe in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache die Leistungsniveaus "Standard" und "Standard AHS" – entsprechend dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) - vor. Für einen Umstieg in die AHS darf demnach keine Note in den Pflichtgegenständen schlechter als "Gut" sein. Die schon praktizierten Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche zur Erörterung des Leistungsstands will die Regierung beibehalten. Schulautonom sollen die Standorte künftig über ihre leistungsabhängigen Differenzierungsmaßnahmen entscheiden, die sie für Gruppierung und abgestimmte Förderung der SchülerInnen setzen. Eine dauerhafte Gruppenbildung der Jugendlichen soll in Anlehnung an die früheren Leistungsgruppen der Hauptschulen zulässig sein.

Falls ein Schüler oder eine Schülerin am Ende der Schulpflicht erkennt, eine falsche Entscheidung bei der Schulwahl getroffen zu haben, oder noch Orientierungszeit für den weiteren Ausbildungsweg benötigt, soll ihm oder ihr ein freiwilliges zehntes Schuljahr an einer Polytechnischen Schule offenstehen. Das ist ein weiterer Teil des Pädgogikpakets, vorgesehen für jene unter 18-jährigen SchülerInnen, die die 9. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Die Regierung will damit die Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem steigern. Ähnlich wie in Volks- und Sonderschulen sowie Mittelschulen sollen an den Polytechnischen Schulen zumindest einmal jährlich verpflichtende Unterredungen zwischen LehrerInnen, Erziehungsberechtigten und SchülerIn stattfinden.

Oppositionsvorschläge zur Bildungsreform

Auf wenig Gegenliebe bei der Koalition stießen im Unterrichtsausschuss einige Initiativen der Opposition. Diese werden wohl auch im Plenum nicht mit der erforderlichen Mehrheit rechnen dürfen.

Das betrifft zunächst den Vorstoß der SPÖ zu einem Schulstartpaket, um sozioökonomische Nachteile abfedern zu können. Die SozialdemokratInnen fordern neben einer Verdoppelung des Startgelds auf 200 € auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter anderem wird pro Elternteil ein Sonderurlaubstag in der ersten Schulwoche vorgeschlagen, ein flächendeckendes Angebot kostenloser Ganztagsschulen sowie die Bereitstellung von Tablets.

Die NEOS wiederum drängen auf ein Gesamtpaket, das folgende Punkte umfassen sollte: zweites Gratis-Kindergartenjahr für diejenigen, die es brauchen; Chancenbonus für alle Schulen; kostenlose Ganztagsplätze für SchülerInnen an sogenannten Brennpunktschulen; Einführung eines Ethik- und Religionen-Unterrichts; Einrichtung einer Anti-Diskriminierungsstelle sowie einer Integrationsstiftung Bildung. Die VertreterInnen der Regierungsparteien führten im Ausschuss die bereits gesetzten Maßnahmen im Rahmen des Pädägogikpakets und der 15a-Vereinbarung für die Elementarpädagogik ins Treffen. Für die SPÖ ist das jedoch nicht stichhaltig, da die 15a-Vereinbarung nur den bisherigen Status quo fortsetze und auch keinen Qualitätsrahmen festlege.

Für bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen an Eltern von SchülerInnen machen sich die Abgeordneten von JETZT stark. Zur Erhebung valider Daten über die bei Schulstart sowie während des Schuljahrs anfallenden Ausgaben der Erziehungsberechtigten solle ihrer Meinung nach Bildungsminister Heinz Faßmann an allen Schulen ein verpflichtendes jährliches Kostenmonitoring einführen. Die Regierung hält diesen Vorschlag in der Praxis jedoch für nicht umsetzbar.

Auf keine Zustimmung im Ausschuss stieß auch das Verlangen von JETZT nach einer kostenlosen Ferienbetreuung für SchülerInnen. Besonders in der Sekundarstufe 1 besteht nach Ansicht der AntragstellerInnen Handlungsbedarf, weswegen sie vorschlagen, dass LehramtsstudentInnen im Rahmen von anrechenbaren Praxis-Seminaren während der Ferien mit den Kindern für projektorientiertes Lernen und Üben eingesetzt werden.

Entwicklung der Donau-Universität Krems soll vorangetrieben werden

Mit einer Änderung des Universitätsgesetzes soll die Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) mehr Sichtbarkeit in der österreichischen Universitätslandschaft erhalten. Sie soll in die Auflistung der öffentlichen Universitäten aufgenommen und in künftige Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen werden.

Zusätzlich zu diesen Änderungen im Universitätsgesetz ist eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Niederösterreich geplant, mit der die weitere Entwicklung der Donau-Universität Krems abgesichert werden soll.

Meldeverfahren für ausländische Studiengänge wird neu geregelt

Das Meldeverfahren für Studiengänge ausländischer Bildungseinrichtungen soll neu geregelt werden. Nachdem der VfGH die derzeit geltende Regelung aufgehoben hat und diese mit Jahresende ausläuft, soll mit der Novelle des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes sichergestellt werden, dass ein verpflichtendes Meldeverfahren für ausländische hochschulische Angebote bestehen bleibt. An die Stelle eines privatwirtschaftlichen Verfahrens, das der VfGH nicht akzeptiert, tritt nun ein hoheitliches.

Studentenheimgesetz

Das Studentenheimgesetz (StudHG) aus dem Jahr 1986, das seitdem nur wenige Änderungen erfahren hat, soll in Hinblick auf die in den letzten Jahrzehnten erfolgten Veränderungen, etwa der höheren Mobilität von Studierenden, aktualisiert werden. Zu den Schwerpunkten der Novelle gehört, dass die Geltung des StudHG für die Vermietung von Heimplätzen angesichts einer wachsenden Zahl von so genannten "gewerblichen", nicht-gemeinnützigen, StudentenheimbetreiberInnen gesichert werden soll. Für BetreiberInnen und Studierende soll damit mehr Rechtssicherheit hergestellt werden. Dazu soll eine klare Differenzierung zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Studentenheimbetreibern beitragen sowie die Schließung eines bestehenden rechtlichen Schlupflochs zwischen StudHG und Mietrechtsgesetz. Die Vertragsdauer soll flexibilisiert und die Doppelgleisigkeiten zwischen Heimstatut und Heimordnung beseitigt werden. Neu geregelt werden auch Kaution und Schlichtungsverfahren. StudentenheimbetreiberInnen soll die Bildung von Rücklagen erleichtert werden.

Verlegung der ÖH-Wahltage 2019

Heftigen Widerspruch der Opposition wird es voraussichtlich für den Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zur Vorziehung der Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 geben.  Die ÖH-Wahlen finden üblicherweise an drei Tagen der letzten Woche im Mai statt, und zwar immer von Dienstag bis Donnerstag. Für 2019 wären das der 28. bis 30. Mai. Da Donnerstag, 30. Mai 2019 jedoch ein Feiertag ist, schlagen ÖVP und FPÖ eine Änderung des Gesetzes über die Wahltage vor, die es erlaubt, die Wahlen in dieser Woche von Montag, 27. bis Mittwoch 29. Mai durchzuführen.

Kettenvertragsproblematik an österreichischen Universitäten

Auf Probleme mit Kettenverträgen an österreichischen Universitäten, die den Brain-Drain hochqualifizierter junger Forschender verstärken, weisen die NEOS in einer Initiative hin, der sich die übrigen Fraktionen im Wissenschaftsausschuss nach kleinen Abänderungen der Formulierung angeschlossen haben.

Die Fraktionen tragen mit dem Antrag nun das Anliegen an Bildungsminister Heinz Faßmann heran, gemeinsam mit den Universitäten, insbesondere dem Dachverband der Universitäten sowie den VertreterInnen der ArbeitsnehmerInnen, ein modernes Arbeitsrecht für ForscherInnen zu schaffen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf einer Reform des § 109 UG liegen und eine neue Kettenvertragsregelung geschaffen werden.

Beamten-Gehälter werden 2019 um durchschnittlich 2,76% erhöht

Eine von der Regierung vorgelegte Dienstrechts-Novelle bringt wieder zahlreiche Detailänderungen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete. So wird mit dem Paket etwa der neuen, ab Jänner 2019 geltenden, Behördenstruktur im Schulbereich, Stichwort Bildungsdirektionen, Rechnung getragen. Außerdem ist eine Flexibilisierung von Telearbeit, die Ausdehnung der Wiedereingliederungsteilzeit auf BeamtInnen und beamtetes Lehrpersonal, die Beschleunigung von Aufnahmeverfahren im Exekutivdienst, der Ausbau von "Fachkarrieren" und die bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit vorgesehen. Weiters werden einheitliche Bestimmungen für den Aufbau von Zeitguthaben für Bedienstete mit All-in-Verträge festgelegt, die Unvereinbarkeitsbestimmungen für RichterInnen adaptiert und die Einsatzmöglichkeiten für RichteramtsanwärterInnen ausgeweitet.

Mittels Abänderungsantrag wurde darüber hinaus der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst in die Novelle integriert. Zwischen 2,51% und 3,45% werden die Gehälter der BeamtInnen und Vertragsbediensteten des Bundes demnach ab 1. Jänner steigen. Im Durchschnitt beträgt das Plus 2,76%. Die Kosten für das Budget bezifferte Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Verfassungsausschuss mit 375 Mio. €. Die anderen Neuerungen sollen laut Regierungsvorlage keine Mehrkosten bewirken.

Im Mittelpunkt der Ausschussberatungen stand jedoch nicht der Gehaltsabschluss, sondern eine ebenfalls in der Novelle enthaltene Adaptierung des Ausschreibungsgesetzes. Die Opposition mutmaßt, dass es dadurch künftig möglich werde, "politische BeamtInnen" ohne Ausschreibung in der Verwaltung zu installieren, was von den Regierungsparteien jedoch zurückgewiesen wurde. Ihrer Meinung nach wird der kritisierte Passus falsch interpretiert. Das sieht auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache so. Er sagte aber zu, den Wortlaut der Bestimmung noch einmal zu überprüfen.

Über das Gesetzespaket wurde schließlich getrennt abgestimmt, wobei die SPÖ – mit Ausnahme des Ausschreibungsgesetzes – gemeinsam mit den Koalitionsparteien für den Entwurf votierte.

Ein Entschließungsantrag der NEOS, der auch im Plenum zusammen mit der Dienstrechts-Novelle verhandelt wird, fand hingegen keine Mehrheit. Die anderen Fraktionen können den Forderungen der NEOS nach einer Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor und nach einem Aus für die bezahlte Mittagspause im öffentlichen Dienst nichts abgewinnen.

"Nulllohnrunde" für SpitzenpolitikerInnen, mehr Spesen für Abgeordnete

Ebenfalls einstimmig votierten die Abgeordneten im Verfassungsausschuss für eine Novellierung des Bundesbezügegesetzes. Zwar kritisierten die NEOS die mittels Abänderungsantrag in die Fünf-Parteien-Initiative eingebaute "Nulllohnrunde" für SpitzenpolitikerInnen als "populisitische Maßnahme der Extraklasse", letztendlich stimmten sie dem Gesamtpaket aber doch zu.

Konkret sind von der neuerlichen Aussetzung der automatischen Valorisierung der Politikergehälter im kommenden Jahr der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die StaatssekretärInnen, die NationalratspräsidentInnen, die Klubobleute, der Rechnungshofpräsident und die drei VolksanwältInnen betroffen. Für einfache Abgeordnete und BundesrätInnen wird es hingegen wie vorgesehen ein an der Inflationsrate angelehntes Plus von 2% geben. Auch die Gehaltsobergrenzen für Landes- und GemeindepolitikerInnen werden entsprechend valorisiert. Eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen hat es bereits im vergangenen Jahr sowie in den Jahren nach der Finanzkrise gegeben.

Ursprünglicher Gegenstand des Antrags war eine Adaptierung der Spesenregelung für Abgeordnete und BundesrätInnen. Demnach werden Reisespesen in Zusammenhang mit Sitzungen von Untersuchungsausschüssen sowie Anreise- und Nächtigungskosten zu besonderen parlamentarischen Terminen wie Gedenkveranstaltungen und internationale Konferenzen künftig nicht mehr unter das geltende Spesenlimit fallen, sondern gesondert vergütet. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt dem Umstand Rechnung tragen, dass U-Ausschuss-Mitglieder oft mehrmals in der Woche nach Wien reisen müssen.

Um das Spesensystem ökologisch nachhaltiger zu gestalten, sieht der Antrag darüber hinaus vor, Abgeordneten und BundesrätInnen aus Vorarlberg, Tirol und Kärnten die Kosten einer Bahn-Jahreskarte erster Klasse zu ersetzen, wenn diese die Bahn zumindest sechsmal jährlich für die An- und Rückreise zu Sitzungen nutzen. Damit will man Flugkilometer einsparen und Flugspesen reduzieren. Außerdem wird der Spesendeckel für MandatarInnen mit Behinderung angehoben. Je nach Ausmaß ihres Handicaps können sie künftig bis zu 40% mehr Spesen als ihre KollegInnen abrechnen, wobei grundsätzlich nur tatsächliche Aufwendungen ersetzt werden.

Mit ÖVP-SPÖ-FPÖ-Mehrheit hat der Verfassungsausschuss darüber hinaus eine kurzfrisitg vorgelegte Änderung des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz beschlossen. Demnach können künftig auch die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat einen persönlichen Mitarbeiter bzw. eine persönliche Mitarbeiterin zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Tätigkeit beschäftigen, wobei der Vergütungsanspruch wie bei den Nationalratsabgeordneten auf monatlich maximal rund 4.600 € (inkl. Dienstgeberanteil) beschränkt ist.

Ehrenamtliche im Sport besser fördern

Immer schwieriger sei in den letzten Jahren das freiwillige Engagement in Sportvereinen geworden, befinden ÖVP und FPÖ mit Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Verpflichtungen wie die Registrierkassenpflicht. Die Regierungsfraktionen setzen sich daher für eine Agenda "Freiwillig im Sport" ein, die Qualifizierungsangebote für FunktionärInnen, eine Reduzierung zivilrechtlicher Haftungen für Ehrenamtliche oder Anreize in Form von steuerlichen Vorteilen umfassen soll. Die Freiwilligentätigkeit soll auch als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen anerkannt werden, so der Auftrag an die Regierung.

Tägliche Turnstunde für Pflichtschulen ab 2020

Laut Sportminister Heinz-Christian Strache soll die tägliche Turnstunde ab 2020 auch auf die Pflichtschulen ausgeweitet werden. Die Förderung von Bewegung im schulischen Alltag ist auch das Ziel eines ÖVP-FPÖ-Antrags, der vor allem die verstärkte Kooperation von Bund und Ländern beim Schulsport zum Ziel hat. Die Opposition stößt sich daran, dass der Antrag auch standardisierte sportspezifische Leistungschecks unter den PflichtschülerInnen anregt.

Standort-Entwicklungsgesetz

Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS verabschiedete der Wirtschaftsausschuss das Standort-Entwicklungsgesetz, das in weiterer Folge im Plenum auf der Tageordnung steht. Eine in der letzten Ausschusssitzung Ende November auf Initiative der SPÖ beschlossene neuerliche Einholung von Stellungnahmen änderte nichts an der grundsätzlichen Haltung der Fraktionen zu dem Regierungsentwurf, der für standortrelevante Großprojekte im Wesentlichen ein beschleunigtes Verfahren vorsieht.

ÖVP und FPÖ erwarten sich davon vor allem wichtige Impulse für Investitionen, Standort und Beschäftigung und rechnen zudem auch mit schnelleren Entscheidungen über Vorhaben zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie. Die SPÖ hingegen sieht ihre Bedenken durch die Ausschussbegutachtung bestätigt, kritisiert mangelnde Transparenz des Verfahrens im Beirat über die Zuerkennung der Standortrelevanz und warnt insgesamt vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowie komplexeren Verfahren. Für JETZT wiederum steht fest, dass das Gesetz Wirtschaftsinteressen den Vorrang gegenüber Umweltinteressen einräumt.

Nach den Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes muss nun spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.

An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der Verfahrensbeschleunigung dient auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.

E-Government-Gesetz: Digitale Amtswege werden einfacher

Auf die Zustimmung aller darf jedoch die Novelle des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze hoffen. Damit soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister ausgedehnt werden. Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints vereinfacht. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.

Versicherungsvermittlungsnovelle soll Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessern

Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert werden. Die im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS an das Plenum weitergeleitete Versicherungsvermittlungsnovelle betrifft in diesem Sinn den Versicherungsvertrieb durch selbständige Versicherungsvermittler - so etwa die Berufsgruppen der Versicherungsagenten, der Versicherungsmakler, der gewerblichen Vermögensberater, der Kreditinstitute sowie der Vermittler in Nebentätigkeit und regelt im Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der Branche.

Man erwartet sich durch die Umsetzung der Richtlinie eine Hebung der Qualität bei Aus- und Fortbildung und damit einen besseren Schutz für die VersicherungsnehmerInnen.

Novelle des Wirtschaftskammergesetzes

Im Vordergrund der Novelle des Wirtschaftskammergesetzes stehen Bestimmungen über die Wahlen zur Kammer. So sieht der entsprechende Antrag der Regierungsparteien eine Reduktion der Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen von derzeit zehn auf sieben vor. Bei der Art der Wahlkartenkuverts orientiert man sich an der für den Bund geltenden Lösung. Klarstellungen trifft die Initiative überdies in Bezug auf die Reihung von strittigen Listenplätzen.

UWG-Novelle setzt EU-Vorgaben bezüglich Geschäftsgeheimnisse um

Die vorliegende Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt die Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in die innerstaatliche Rechtsordnung um. Der Entwurf enthält nun vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und zielt zudem auf eine Verbesserung des verfahrensrechtlichen Schutzes ab. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan/gs