Parlamentskorrespondenz Nr. 1505 vom 13.12.2018

Frauenvolksbegehren: Gleichbehandlungsausschuss hat Beratungen aufgenommen

Abgeordnete luden Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens zu Kurzstatement ein

Wien (PK) – In einer einvernehmlich für heute früh kurzfristig anberaumten Sitzung hat der Gleichbehandlungsausschuss mit den Beratungen über das Frauenvolksbegehren begonnen, das zwei Tage zuvor im Nationalratsplenum bereits in einer ersten Lesung auf der Tagesordnung stand. Für heute waren für ein Kurzstatement Christian Berger als Bevollmächtigter des Frauenvolksbegehrens mit den Stellvertreterinnen Schifteh Hashemi-Gerdehi sowie Andrea Hladky eingeladen, im Anschluss wurde die Vorlage für weitere Beratungen vertagt. Grundsätzlich muss die Vorberatung eines Volksbegehrens innerhalb eines Monats nach Zuweisung an den Ausschuss beginnen. Insgesamt hat der Ausschuss fünf Monate Zeit, sich mit den Anliegen der InitiatorInnen auseinanderzusetzen, ExpertInnen anzuhören und gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben.

Am 11. Jänner würde die erste Frist ablaufen, sagte Ausschussobfrau Gabriele Heinisch-Hosek dazu. Umsomehr freue sie, dass der Termin heute einhellig zustande gekommen ist, um die Beratungen 2019 fortzusetzen, und dass die StellvertreterInnen des Frauenvolksbegehrens heute für ein Statement zur Verfügung stehen.

Berger: Gleichstellung ganz oben auf die tagespolitische Agenda

In seinem Statement dankte Christian Berger, Bevollmächtigter des Frauenvolksbegehrens, dem Ausschuss für dieses rasche Zustandekommen der Sitzung. Das wertet er als ein sehr positives Zeichen, denn nahezu eine halbe Million ÖsterreicherInnen wollen Gleichstellung ganz oben auf die tagespolitische Agenda setzen. Sein Appell lautete dahingehend, im Dialog Maßnahmen in die Wege zu leiten und gemeinsam an einer raschen Umsetzung zu arbeiten. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Frauenvolksbegehrens von 1997 entstand die Idee, ein Zeichen zu setzen, etwa auch aus Angst vor einem globalen antifeministischen Backlash. Er betonte die Überparteilichkeit der Bewegung, die daraus entstanden ist – aus der Zivilgesellschaft, mit Unterstützung durch Crowdfunding und viele Ehrenamtliche, darunter auch nahezu ein Drittel Männer.

Die Forderungen des Volksbegehrens wurden nach einem umfangreichen Prozess bewusst gewählt, so Berger. Die 33 Unterpunkte würden ein großes Spektrum abdecken, auch wenn in diesem Bereich der Maßnahmenkatalog viel umfassender sein könnte.

Hashemi-Gerdehi: Überparteilicher Dialog mit allen Fraktionen

Eine der Stellvertreterinnen, Schifteh Hashemi-Gerdehi, betonte, als Initiative von Anfang an den Dialog mit allen Fraktionen gesucht zu haben und diesen offenen Ansatz beizubehalten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten nach ihren Wünschen leben können. In der weiteren Diskussion werde man in manchen Punkten zwar unterschiedlicher Meinung sein. Ihr ist es aber ein Anliegen, durch sachliche und ernsthafte Auseinandersetzung im besten Fall zu ausgewogenen Positionen für alle ÖsterreicherInnen und in die konkrete Umsetzung zu kommen. Als erste Prioritäten seien etwa Gewaltschutz und die Bekämpfung der Armut von Alleinerziehenden zu erkennen, so Hashemi-Gerdehi, die auch das Thema garantierter Unterhaltsvorschuss ansprach. Mit fast einer halben Million Menschen haben 7,56% der österreichischen Wahlbevölkerung das Frauenvolksbegehren unterstützt, das wären vergleichsweise 20 Mandate im Parlament, betonte sie. Im Sinne der Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Gleichstellung, die Frauen verdienen, brauche es auch Ressourcen, erinnerte die Stellvertreterin. Sie dankte allen Parteien für die Wertschätzung und sicherte zu, die überparteiliche Rolle beizubehalten.

Umfassender Maßnahmenkatalog im Frauenvolksbegehren

"Echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen" wollen die InitiatorInnen und UnterstützerInnen laut Vorlage mit dem Frauenvolksbegehren erreichen. Der Stillstand der letzten Jahre hinsichtlich Gewaltschutzes, sexueller Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftlicher und politischer Teilhabe solle beendet und Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer erreicht werden. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) mbu