Parlamentskorrespondenz Nr. 1529 vom 17.12.2018

Neu im Petitionsausschuss

Fairändern, Keine Ehe für alle, Einschränkung des Schwangerschaftsabbruchs sowie unabhängiger ORF

Ausbau von Unterstützungsangeboten für schwangere Frauen und Abschaffung der eugenischen Indikation

Wien (PK) - Ziel der Bürgerinitiative "#fairändern" ist der Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten insbesondere von Frauen, die mit ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaften konfrontiert sind, sowie ein Ende der gesetzlichen Diskriminierung von Kindern mit einer Behinderung (54/BI bzw. 6/BI). Dazu brauche es nicht nur ein tatkräftiges Bekenntnis von Seiten der Gesellschaft, sondern konkrete Verbesserungen wie etwa die Einführung einer offiziellen Statistik und einer anonymen Motivbefragung zu Schwangerschaftsabbrüchen, eine Hinweispflicht für ÄrztInnen auf Unterstützungsangebote für schwangere Frauen, eine Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung des Abbruchs sowie eine Informationskampagne über Adoption bzw. Pflege als Alternative zum Abort. Außerdem treten die BürgerInnen für die Abschaffung der eugenischen Indikation sowie entsprechende Hilfsmaßnahmen für Eltern ein, die ein Kind mit Behinderung erwarten.

Bürgerinitiative: "Keine Ehe für alle!"

In einer weiteren Bürgerinitiative wird d ie Bundesregierung aufgefordert, in Gesetzgebung und Verwaltung alles zu unternehmen, damit die Bezeichnung Ehe nur für die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau, ausgerichtet auf die Weitergabe des Lebens, verwendet wird (55/BI ). Alle anderen Lebensgemeinschaften sollen als Partnerschaft bezeichnet werden. Zudem treten die UnterstützerInnen dafür ein, dass über die Frage, ob die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau sowie die Familie als schutzwürdige Einrichtungen in die Verfassung aufgenommen werden sollen, eine Volksabstimmung durchgeführt wird.

Als Argument wird etwa ins Treffen geführt, dass Ehe und Familie zusammengehören und alle anderen Gemeinschaften in die Beliebigkeit führten. Die Familie sei die Keimzelle des Staates und der beste Schutz für das Wohl der Kinder. Jede gleichgeschlechtlich orientierte Person habe jedoch auch das Recht, sich einen Partner zu suchen und diesen zu heiraten. "Die einzige Bedingung ist die, dass sie sich in ihren Beziehungen neu orientiert und sich dem anderen Geschlecht zuneigt", heißt es in der Bürgerinitiative.

Einschränkung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs sowie mehr Unterstützung für die Frauen

Ein Schwangerschaftsabbruch soll in Hinkunft nur dann noch möglich sein, wenn es medizinische Gründe gibt, die den Abbruch rechtfertigen (d.h. Gefährdung des Lebens der Mutter durch die Geburt), lautet die zentrale Forderung einer Bürgerinitiative (56/BI bzw. 7/BI). Nur durch diesen Schritt und den parallelen Ausbau der Unterstützung und Beratung von Schwangeren könne die Zahl der im Mutterleib getöteten Kinder endlich gesenkt werden. Gleichzeitig sollte es eine Meldepflicht geben und eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, damit der Gesetzgeber die Fälle nachvollziehen könne. Notwendig seien auch die Beendigung der Subventionierung von Abtreibungskliniken, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ausschließlich in Krankenhäusern, der Ausbau des Aufklärungsunterrichts für Jugendliche sowie die Förderung der Aufklärungspflicht durch die Eltern.

ORF-Initiative: Absicherung eines unabhängigen und überparteilichen ORF

Die Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit des ORF zu sichern steht im Fokus einer Bürgerinitiative (57/BI). Dem ORF komme eine besondere Verantwortung bei der Erhaltung der Medienvielfalt zu, er habe als einziges österreichisches Medium die Verpflichtung zur Herstellung und Ausstrahlung von Programmen nach einem gesetzlichen Auftrag im Interesse und Dienst der Allgemeinheit. Die Medien-Enquete der Regierung habe zwar das Bekenntnis zu einem starken ORF und eigenständigen österreichischen Medienstandort gebracht, Medien- und Meinungsfreiheit sowie Qualitätsfragen blieben aber weitgehend unthematisiert.

Aus diesem Grund soll im Rahmen einer Bürgerinitiative das Augenmerk u.a. auf folgende Bereiche gelenkt werden, die für die Zukunft des ORF unabdingbar sind: Ausschluss politischer Einflussnahmen auf den ORF; Entpolitisierung der Entscheidungsgremien; Zusammensetzung des obersten Leitungsgremiums ExpertInnen; mehrjährige Wartefrist zwischen einer politischen und einer ORF-Funktion; Garantien zur Eigenständigkeit bei allen Entscheidungen; keine Vorgaben zur Veräußerung und Schließung von Sendern oder zur Aufteilung des ORF; Erhaltung der Standorte Funkhaus und ORF-Zentrum in Wien sowie der Bundesländerstandorte; Beibehaltung der Gebührenfinanzierung; transparente Darstellung der ORF-Gebühr und Förderungen kommerzieller wie nicht-kommerzieller Privatsender sowie Mitfinanzierung der Kulturförderungen der Länder bei der Vorschreibung; Aufhebung der Online-Beschränkungen für den ORF; Absicherung des Niveaus und Budgets von Öl sowie Gewährleistung einer kontinuierlichen Präsenz des zeitgenössischen Kunst-, Kultur- und Filmschaffens in Österreich. (Schluss) sue