Parlamentskorrespondenz Nr. 1541 vom 19.12.2018

Bundesrat befürwortet gemeinsamen Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben

ÖVP und FPÖ für Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und Sozialversicherung, Kritik der SPÖ

Wien (PK) – Mit der heute mehrheitlich im Bundesrat befürworteten Gesetzesvorlage über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung wird die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA künftig im Wirkungsbereich der Bundesfinanzverwaltung gebündelt. Durch einen neuen gemeinsamen Prüfdienst PLAB (Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) will die Regierung die Rechtssicherheit sowie die Vollzugs- und Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern, wie auch die BundesrätInnen seitens ÖVP und FPÖ hervorhoben. Dem Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.

Im Zusammenhang mit dem "Familienbonus Plus" wurde außerdem befürwortet, dass in Bezug auf die Kinderbetreuungskosten bereits ergangene Freibetragsbescheide für 2019 außer Kraft treten und durch neue ersetzt werden sollen. Damit sollen Pflichtveranlagungen und Nachzahlungen für das Jahr 2019 vermieden werden. Entsprechend sollen in den Freibetragsbescheiden für die Jahre 2019 und 2020 die Kinderbetreuungskosten auch nicht mehr enthalten sein. Darüber hinaus soll eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages oder des "Familienbonus Plus" nur dann in Frage kommen, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden.

Löger: Struktureller Schritt im positiven Sinn

Finanzminister Hartwig Löger unterstrich, die Grundlage der Zusammenführung sei im positiven Sinn die gute Arbeit, die beide Seiten mit der GPLA schon bisher leisten. Mit der gemeinsamen Prüforganisation könnten nun auch etwaige strukturelle Schwächen minimiert werden. Zu Effizienzsteigerungseffekten werde es etwa allein schon durch die Zusammenlegung der IT-Strukturen kommen. Im Sinne der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen werde dem Minister zufolge sichergestellt, dass deren Kraft und Eigenständigkeit gewahrt bleibe.

Kritisch zu der Zusammenführung äußerte sich Andrea Kahofer (SPÖ/N). Sie sieht dadurch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger gefährdet und stellte Verfassungswidrigkeit in den Raum. Darüber hinaus werde auch Gemeinden und Städten die Prüfkompetenz entzogen, so Kahofer. Sie befürchtet darüber hinaus, dass mangelnde Kontrolle entstehen und diese letztlich den DienstnehmerInnen Kosten verursachen würde.

Demgegenüber begrüßten Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) und Rosa Ecker (FPÖ/O) den aus ihrer Sicht richtigen Reformschritt. Der erste Schritt sei die gemeinsame Prüfung GPLA gewesen, jetzt folge die Bündelung in einer Prüforganisation, so Mattersberger. Die anzuwendenden Rechtsvorschriften würden nun bundesweit einheitlich ausgelegt, was indirekt auch für DienstnehmerInnen Vorteile bringe. Ecker betonte, dass allein etwa die Vermeidung von Doppelprüfungen – bis auf einige Einspruchsfälle – zu Effizienz führe. Der Prüfbeirat bestehe weiterhin und werde die Interessen der Sozialversicherungen und Kommunen gewährleisten. Verfassungsrechtliche Bedenken kann sie nicht nachvollziehen, außerdem gehe die Zusammenführung der Prüforganisationen unter anderem auf eine Empfehlung des Rechnungshofs zurück. (Fortsetzung Bundesrat) mbu


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