Parlamentskorrespondenz Nr. 1557 vom 21.12.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Befangenheit von RichterInnen in Verwaltungsverfahren, Nachhaltige Entwicklungsziele

NEOS fordern neue Befangenheitsregelung für verwaltungsgerichtliche Verfahren

Wien (PK) – Die NEOS machen darauf aufmerksam, dass das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz keine der ordentlichen Gerichtsbarkeit nachempfundene Befangenheitsregelung enthält. Zwar haben sich VerwaltungsrichterInnen unter bestimmten Voraussetzungen "der Ausübung ihres Amtes zu enthalten", ein Recht der Parteien, einen Verwaltungsrichter bzw. eine Verwaltungsrichterin wegen Befangenheit abzulehnen, gibt es allerdings nicht, kritisiert Irmgard Griss. Sie fordert die Regierung daher auf, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorzulegen, um dieses Defizit zu beheben (523/A(E) ).

Griss ist überzeugt, dass eine der Unparteilichkeit von Gerichten entsprechende Befangenheitsregelung nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit stärken würde, sondern in den Rechtsstaat insgesamt. Es müsse allerdings gewährleistet sein, dass es nicht zu mutwilligen Prozessverschleppungen kommen kann und Entscheidungsfristen eingehalten werden können.

Nachhaltige Entwicklungsziele: SPÖ mahnt Einbeziehung der Zivilgesellschaft ein

Die Vereinten Nationen haben 2015 bei einem hochrangigen Gipfeltreffen die sogenannte "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" beschlossen. Die UN-Mitgliedstaaten verpflichten sich damit, auf die Umsetzung von 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDG) hinzuarbeiten, wobei die Liste von "keine Armut" über sauberes Wasser und Klimaschutz bis hin zum Abbau von Ungleichheiten reicht. In Österreich will die Bundesregierung dem "High Level Political Forum" der Vereinten Nationen (HLPF) im Jahr 2020 einen ersten Bericht über die Umsetzung der Agenda in Österreich vorlegen.

SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr drängt nun in einem Entschließungsantrags (533/A(E) ) darauf, die Zivilgesellschaft systematisch in die Erstellung des Umsetzungsplans und die Umsetzung der Agenda einzubeziehen und auch VertreterInnen der Sozialpartner und der Wissenschaft einzubinden. Zudem sollen dem Parlament regelmäßig Fortschrittsberichte, beginnend ab 2019, mit allen wesentlichen Maßnahmen der Ministerien sowie den Beiträgen von Ländern, Gemeinden und NGOs vorgelegt werden. Zumindest einmal pro Legislaturperiode soll ein Bericht an das Hochrangige Politische Forum ergehen. Bayr beruft sich bei ihren Forderungen nicht zuletzt auf einen Bericht des Rechnungshofs, der letzten Sommer veröffentlicht wurde. (Schluss) gs