Parlamentskorrespondenz Nr. 1558 vom 21.12.2018

Neu im Verkehrsausschuss

Novellierungen von Kraftfahrgesetz, Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrliniengesetz geplant

Wien (PK) – Dem Nationalrat liegen Novellen zu drei Gesetzen im Verkehrsbereich vor. Es sind vor allem technische Neuerungen, die verschiedene Anpassungen im Kraftfahrgesetz, in der Straßenverkehrsordnung und im Kraftfahrliniengesetz erforderlich gemacht haben.

Kraftfahrgesetz: Vorgehen gegen Dokumentenbetrug und Abschaltung emissionsmindernder Einrichtungen

Das Kraftfahrgesetz (KFG) soll mit der 36. KFG-Novelle eine zeitgemäße Anpassung erfahren. Neben einer Reihe von Begriffsbestimmungen, welche im Gesetz vorgenommen werden, ist auch geplant, dem Betrug durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen einen Riegel vorzuschieben. Die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten soll erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein. Außerdem werden Änderungen von Fahrzeugen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens zur Folge haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt. Abschalteinrichtungen oder Gegenstände zum Deaktivieren oder Manipulieren von emissionsmindernden Einrichtungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Verboten wird auch das Anbieten oder Bewerben der Durchführung solcher Änderungen und von nicht genehmigungsfähigem Chip-Tuning.

In Zukunft sollen mehrere Fahrschulbewilligungen für eine Person möglich sein, die so genannten Außenkursbewilligungen entfallen damit.

Straßenverkehrsordnung: Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot werden zulässig

Um Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot möglich zu machen, werden in der Straßenverkehrsordnung entsprechende Neuregelungen vorgenommen. Dazu wird auch eine entsprechende Zusatztafel für den Straßenverkehr gesetzlich normiert. Weitere Punkte der Novelle sind die Vereinfachung der Regeln für den Radverkehr, womit die Akzeptanz der Verhaltensregeln durch RadfahrerInnen gesteigert werden soll. Bei der Benutzung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug auf Gehsteigen und Gehwegen entfällt künftig für Kinder über acht Jahren die Beaufsichtigungspflicht durch eine mindestens 16jährige Person, sie bleibt aber bestehen, wenn solche Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.

Kraftfahrliniengesetz: Erleichterung für Beurkundung und Haltestellenverfahren

Mit einer Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes sollen Forderungen der Konzessionsbehörden entsprochen werden. Ziel ist es, die Beurkundung von Bescheiden für nationale Kraftfahrlinienverkehre zu vereinfachen. Erleichtert werden soll auch das Haltestellenverfahren, da bisher nach jedem Wechsel eines Betreibers einer Kraftfahrlinie ein solches Verfahren erneut durchzuführen ist. Nun kann darauf verzichtet werden, wenn die Haltestelle schon vorher genehmigt war. Der Rufbusverkehr wird auf den innerstaatlichen Bereich eingeschränkt. (Schluss) sox