Parlamentskorrespondenz Nr. 92 vom 04.02.2019

Neu im Justizausschuss

Anträge der Opposition zu den Themen häusliche Gewalt und Gesellschafter-Ausschlussgesetz

Wien (PK) – Die SPÖ verlangt als Reaktion auf die in letzter Zeit registrierte Häufung von Frauenmorden ein verpflichtendes Anti-Gewalt-Training für Täter bei Fällen häuslicher Gewalt. Die NEOS wiederum plädieren für eine Neuregelung des Verfahrens zur Überprüfung der Barabfindung von ausgeschlossenen Anteilsinhabern nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz.

Gewalt gegen Frauen: SPÖ fordert verpflichtendes Anti-Gewalt-Training für Täter

Mit der Forderung nach Anti-Gewalt-Trainings für Täter reagiert die SPÖ auf die Häufung der Zahl von Frauenmorden in Österreich. Konkret geht es Selma Yildirim in ihrem Entschließungsantrag (581/A(E)) um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein verpflichtendes Anti-Gewalt-Training für Täter im Fall von Gewalt in der Familie. Ziel sollte es sein, die Täter zu unterstützen, konfliktträchtige Auseinandersetzungen mit gewaltfreien Mitteln zu lösen, sowie Verhaltenstechniken zu üben, die eine Eskalation von Konflikten verhindern helfen, heißt es in der Begründung der Initiative.

Barabfindung von ausgeschlossenen Gesellschaftern: NEOS für Neuregelung des Überprüfungsverfahrens

Eine Reihe von Schwächen sehen die NEOS beim Verfahren zur Überprüfung der Barabfindung von ausgeschlossenen Anteilsinhabern nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz. So dauere die Überprüfung durch das Gremium zu lange, die Kostenregelung sei unbefriedigend, auch würde vielfach der vom Hauptgesellschafter vorgeschlagene Prüfer zum Sachverständigen bestellt. Dazu komme noch, dass das Gremium zur Prüfung des Umtauschverhältnisses nach sozialpartnerschaftlichen Grundsätzen zusammengesetzt und den inhaltlichen Fragen bei der Behandlung überaus komplexer Sachverhalte oft nicht gewachsen sei, gibt Irmgard Griss zu bedenken und schlägt eine Neuregelung des Verfahrens vor (592/A(E)) . (Schluss) hof