Parlamentskorrespondenz Nr. 100 vom 06.02.2019

Neu im Sozialausschuss

Regierung will Bestimmungen zur Ausstattung der e-Card mit einem Foto präzisieren

Wien (PK) – Gemäß der geltenden Gesetzeslage dürfen ab kommendem Jahr grundsätzlich nur noch mit einem Foto versehene e-Cards an krankenversicherte Personen über 14 Jahre ausgegeben werden. Die Sozialversicherung darf dafür auf Datenbanken der Pass- und Führerscheinbehörden zugreifen. Wer keinen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein besitzt, ist verpflichtet, selbst ein Foto beizubringen. Mit einer von der Regierung vorgelegten ASVG-Novelle sollen diese Bestimmungen nunmehr präzisiert werden (492 d.B. ). Zudem werden mit dem Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen für ältere Geburtenjahrgänge ermöglicht und Fragen der Kostentragung geregelt.

Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird es notwendig sein, rund 1,5 Millionen Fotos von Personen zu erfassen, die weder über ein österreichisches Passdokument noch über eine österreichische Lenkerberechtigung verfügen. Das betrifft vor allem auch EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich sowie in Österreich erwerbstätige Drittstaatsangehörige und GrenzgängerInnen. Für die rund 600.000 betroffenen ÖsterreicherInnen sollen dabei die Sozialversicherungsträger, für die rund 900.000 AusländerInnen die Landespolizeidirektionen als Anlaufstelle zuständig sein.

Zur Reduzierung des Erfassungsaufwands sieht der Entwurf vor, dem Hauptverband bzw. dem künftige Dachverband der Sozialversicherungsträger auch Zugang zum Zentralen Fremdenregister als zusätzliche "Fotoquelle" zu gewähren. Überdies kann die Bundesregierung für einen zwölfjährigen Übergangszeitraum bestimmte – ältere – Geburtenjahrgänge per Verordnung von der Fotopflicht ausnehmen. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Registrierung eines Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) nicht rechtzeitig vor, können vorübergehend (maximal bis Ende 2020) außerdem auch neue E-Cards ohne Foto mit beschränkter Gültigkeit ausgegeben werden.

Die Kosten für die durchgängige Ausstattung der E-Cards mit Fotos werden im Regierungsentwurf für die Jahre 2019 bis 2023 mit insgesamt 32,5 Mio. € angegeben, wobei 17,86 Mio. den Sozialversicherungsträgern und 14,66 Mio. € dem Bund zugerechnet werden. Berücksichtigt sind dabei sowohl Einmalkosten für Hardware, Schulungen und Software wie auch Ausgaben für Informationskampagnen, Aufforderungen zur Fotobeibringung, die Mehrkosten der Chipcard, Projekt- und Produktmanagement, Wartung, Support und vieles mehr. Der Kostenersatz, den der Hauptverband der Sozialversicherungsträger aus dem Bundesbudget erhält, wird mit der Novelle von 5,6 Mio. € auf bis zu 7,5 Mio. € aufgestockt, auch das Innenministerium soll zusätzliche Mittel – 500.000 € vom Finanzministerium im Jahr 2020 sowie jeweils 250.000 € vom Dachverband in den Jahren 2020 bis 2023 – erhalten. (Schluss) gs