Parlamentskorrespondenz Nr. 112 vom 07.02.2019

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Schutz vor Gewalt: SPÖ-Anträge für Hochrisikofallkonferenzen und Nationalen Aktionsplan, JETZT will Ausweitung der Datenerhebung

Wien (PK) – Zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen fordert die SPÖ eine Neuauflage sogenannter Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich. Außerdem beantragen die SozialdemokratInnen, dass der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt fortgeführt wird. JETZT setzt sich mit einem Antrag für eine Ausweitung der Datenerhebung betreffend Gewalt an Frauen ein.

SPÖ fordert Hochrisikofallkonferenzen und Nationalen Aktionsplan

Ein wichtiges Instrument zur koordinierten Vorgangsweise zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen mit dem wesentlichsten Ziel der Verhinderung wiederholter und schwerer Gewalt wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, Mordversuch oder Mord stellen laut einem SPÖ-Antrag Hochrisikofallkonferenzen (Multi-Agency Risk Assessment Conferences, kurz MARAC) dar. Diese seien durch einen Schulterschluss zwischen dem Innenministerium, dem Frauenministerium und der Landespolizeidirektion Wien 2011 in Wien gestartet und nach der erfolgreichen Pilotphase 2014 auch in Niederösterreich und Tirol installiert worden. Nunmehr sei dieses Instrument jedoch vom Innenministerium gestoppt worden, kritisieren die AntragstellerInnen. Zugleich steige aber die Zahl von Mordfällen an Frauen. Österreich liege hier bei den Tötungsdelikten im traurigen europäischen Spitzenfeld. Umso wichtiger sei es, auch in Zukunft Hochrisikosituationen zu identifizieren und eine intensive Zusammenarbeit aller im Opferschutzbereich tätigen Institutionen sicherzustellen. Mit ihrem Antrag fordern die SPÖ-Abgeordneten daher von Frauenministerin und Innenminister, gemeinsam für eine Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen (582/A(E) ) zu sorgen und diese auf ganz Österreich auszurollen.

Darüber hinaus geht es den SozialdemokratInnen um die Fortführung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt (583/A(E) ). Von 2014 bis 2016 habe Österreich damit wichtige Forderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umgesetzt. Sowohl im Bericht zur Basisevaluierung der Istanbul-Konvention der Expertengruppe GREVIO als auch im NGO- Schattenbericht sei nunmehr der österreichischen Regierung eindringlich empfohlen worden, eine langfristige Planung bzw. Strategie zu entwickeln, die allen in der Istanbul-Konvention definierten Formen von Gewalt die nötige Bedeutung beimisst und eine kontinuierliche und langfristige Finanzierung nachhaltiger und umfassender Maßnahmen vorsieht. Neben der Festschreibung im Regierungsprogramm, die interministerielle Arbeitsgruppe gegen Gewalt an Frauen fortzusetzen, bleibe jedoch völlig offen, wie die Arbeit und Auseinandersetzung mit diesen wichtigen Themen weitergeführt werde, so die AntragstellerInnen. Um Frauen in Zukunft besser vor Gewalt zu schützen brauche es Anstrengungen aller Ressorts. Daher fordert die SPÖ, den NAP zügig fortzuführen.

JETZT will Ausweitung der Datenerhebung betreffend Gewalt an Frauen

Auf die Istanbul-Konvention bzw. den GREVIO-Bericht bezieht sich auch ein Antrag der JETZT-Abgeordneten. Sie setzen sich damit für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt für eine Ausweitung der Datenerhebung betreffend Gewalt an Frauen ein (611/A(E) ). Demnach verpflichte die Istanbul-Konvention Österreich dazu, in regelmäßigen Abständen einschlägige, genau aufgeschlüsselte statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu sammeln. Die Daten, die Österreich zu Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt erhebe, seien aber unzureichend, obwohl Gewaltschutzorganisationen bereits seit Jahren auf diesen Umstand hinweisen würden.

Daher fordern die AntragstellerInnen von der Regierung Maßnahmen, um die Erhebung und Veröffentlichung entsprechender Daten - insbesondere zu (versuchten) Tötungsdelikten - in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen auszuweiten. Berücksichtigt werden sollen dabei insbesondere Empfehlungen des GREVIO-Berichts und des NGO-Schattenberichts. Diese umfassen laut JETZT-Antrag unter anderem, institutionsübergreifend vereinheitlichte Datenkategorien einzuführen, sowie eine verstärkte Finanzierung zur Koordinierung der Datensammlung im Zuge von Vernetzung von Frauenhäusern und Interventions- und Gewaltschutzstellen. In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sollen demnach im jährlichen Bericht geschlechtsspezifische Frauenmorde sichtbarer gemacht werden. Darüber hinaus gehe es um eine Evaluierung der politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, Forschungsarbeiten und entsprechende Förderungen. Im Sinne des Gewaltschutzes verbessert bzw. ausgeweitet werden soll in bestimmten diesbezüglichen Bereichen etwa auch die Datenlage in den Bereichen Spitäler, Zivilgerichtsbarkeit, Asylwesen, Strafgerichte sowie AMS und Prozessbegleitung. (Schluss) mbu