Parlamentskorrespondenz Nr. 186 vom 27.02.2019

Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds wird dauerhaft gesenkt

Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im Nationalrat beschlossen

Wien (PK) – Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) wird angepasst, damit der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35% belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5% ab April 2019 und auf 0,8% ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesentwurfs beschlossen. Auch die NEOS unterstützten den Antrag. Ablehnung kam seitens der SPÖ, die darin einen Bruch mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition sieht. Ihr Abänderungsantrag zur Beschränkung des Anteils an Leiharbeitskräften in Unternehmen fand keine Mehrheit.

Peter Haubner (ÖVP) und Christian Ragger (FPÖ) begründeten ihre Initiative damit, dass der Sozial- und Weiterbildungsfonds trotz der im Jahr 2017 beschlossenen befristeten Beitragssenkung von 0,8% auf 0,35% eine ausgeglichene Gebarung aufweise und mit Ende 2017 Rücklagen von 26,5 Mio. € gebildet hatte.

Auf die Bedeutung der Arbeitskräfteüberlassung als Wirtschaftszweig wiesen sowohl Peter Haubner als auch Tanja Graf (ebenfalls ÖVP) hin. Etwa 100.000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter würden in Österreich durch ihre unverzichtbare Dienstleistung einen wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft leisten, meinten beide. Dabei werde jährlich einen Umsatz von 4,17 Mrd. € erwirtschaftet und jeder vierte Zeitarbeiter bzw. jede vierte Zeitarbeiterin schließlich in ein direktes Dienstverhältnis übernommen, sagte Haubner. Graf betonte zudem, dass die Leiharbeit ein wichtiges Instrument für Unternehmerinnen und Unternehmer darstelle, um gegebenenfalls einen erhöhten Arbeitsaufwand zu decken.

Bezüglich des von den Leihfirmen zu leistenden Betrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds habe man nun einen Erfahrungswert, rechtmäßigte Graf die Senkung. Die ursprüngliche Festlegung des ehemaligen Sozialministers und nunmehrigen SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger bezeichnete sie als willkürlich. Die moderne Arbeitswelt erfordere Zeitarbeit, meinte Franz Hörl (ÖVP), daher müsse man die Arbeitskräfteüberlassung als neue Form am Arbeitsmarkt anerkennen, sagte er in Richtung SPÖ.

Dass die "Aufblähung" des Sozial- und Weiterbildungsfonds durch die Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes gestoppt werde, empfand Christian Ragger (FPÖ) als besonders wichtig. Er warf der SPÖ vor, durch die Etablierung des Fonds Strukturen aufgebaut zu haben, um die "eigenen Leute" zu beschäftigen und Sicherheit zu schaffen. Über eine mögliche Auflösung des Sozial- und Weiterbildungsfonds bzw. einer Zuführung zum AMS müsse man laut nachdenken, meinte er.

Gerald Loacker (NEOS) erachtete es zwar als gut, dass der Arbeitgeberbeitrag nun dauerhaft gesenkt wird, das "lindere aber nur das Problem und löse es nicht", meinte er. den Sozial- und Weiterbildungsfonds bezeichnete er als eine "Fehlkonstruktion" durch den sich die Verwaltungskosten vervielfacht hätten. Der einst zuständige Sozialminister Stöger oder die nun zuständige Bundesministerin Beate Hartinger-Klein hätten den Fonds wegen Nichterreichen des Zwecks längst auflösen müssen, meinte er.

Die SPÖ konnte der Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz nichts abgewinnen. Wie zuvor in den Ausschussberatungen wies nicht nur Mandatar Markus Vogl erneut, sondern auch SPÖ-Fraktionskollege Alois Stöger im heutigen Plenum darauf hin, dass bereits 2017 auf Ebene der Sozialpartner im Gegenzug zur Beitragssenkung die Einrichtung einer Arbeitsstiftung für arbeitslose frühere Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter vereinbart wurde, die bis dato auf sich warten lasse. "Bis heute hat es zur Sozialpartnervereinbarung keine Verhandlungen mit den Vertragspartnern gegeben" kritisierte Stöger. Vogl bezeichnete die von ÖVP und FPÖ vorgebrachte Gesetzesanpassung daher als "massiven Bruch sozialpartnerschaftlicher Tradition" und forderte die Regierung zu einer "stringenteren Vorgangsweise" auf.

Das Image der Branche sei nicht immer das Beste gewesen, mit der Sozialpartnereinigung wollte man das Image der Zeitarbeit aber verbessern sowie bessere Arbeitsbedingungen schaffen, sagte Vogl. Durch den Sozial- und Weiterbildungsfonds wurden über 20.000 Menschen in Leiharbeit ausgebildet, ergänzte Stöger. Er äußerte außerdem seinen Eindruck, dass die ÖVP-FPÖ-Koalition "nur die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer vertritt, nicht aber jene der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

Abermals brachte die SPÖ einen Abänderungsantrag ein, um die Anzahl der Leiharbeitskräfte in Unternehmen auf maximal 10% der jeweiligen Belegschaft zu beschränken sowie den überlassenen Arbeitskräften nach 18 Monaten Beschäftigung beim selben Betrieb einen Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft zu gewähren. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. (Fortsetzung Nationalrat) fan