Parlamentskorrespondenz Nr. 233 vom 07.03.2019

Neu im Tourismusausschuss

SPÖ will Einordnung der Tätigkeit von Airbnb-Vermietungen

Wien (PK) – Private AnbieterInnen seien völlig im Unklaren darüber, dass eine rechtsrichtige Zuordnung bei Privatzimmervermietungen wie über die Plattform Airbnb von vielen einzelnen Faktoren abhängt, wirft die SPÖ auf. Die SozialdemokratInnen beziehen sich mit einem entsprechenden Antrag (624/A(E) ), diesbezüglich Rechtssicherheit für Behörden, KonsumentInnen und VermieterInnen herzustellen, auf eine Empfehlung der Volksanwaltschaft für AirBnB-Vermietungen. Zumal auf auch die Vollziehung einen hohen Ermittlungsaufwand leisten müsse, um eine gesetzeskonforme Einordnung der Tätigkeit als Privatzimmervermietung, als bloße Raumvermietung oder als gewerbliche Beherbergung von Gästen jeweils korrekt vornehmen zu können, gelte es auch, im Sinne einer Entlastung der Verwaltung hier klarere Vorgaben herbeizuführen, so die AntragstellerInnen. (Schluss) mbu


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