Parlamentskorrespondenz Nr. 251 vom 13.03.2019

Rechnungshofausschuss widmet sich Einkommensunterschieden

Rechnungshofpräsidentin Kraker präsentierte Einkommensbericht 2018

Wien (PK) – Zur Debatte stand im heutigen Rechnungshofausschuss der allgemeine Einkommensbericht des Jahres 2018, der die durchschnittlichen Einkommen der unselbstständigen Erwerbstätigen, der selbstständig Erwerbstätigen und der Pensionistinnen und Pensionisten darstellt. Der Rechnungshof ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Nationalrat alle zwei Jahre eine nach Gruppen gegliederte Darstellung der Einkommen der gesamten österreichischen Bevölkerung zu liefern. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker präsentierte heute die wesentlichen Daten, der Bericht wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig zur Kenntnis genommen.

Für die Berechnung der durchschnittlichen Einkommen der Unselbstständigen wurden Daten aus dem Jahr 2017 herangezogen. Laut Lohnsteuerdaten gab es 2017 in Österreich insgesamt 4.397.925 unselbstständig erwerbstätige Personen - ausgenommen Lehrlinge - was einen Anstieg um 1,87% zum Vorjahr bedeutet. Das mittlere Bruttojahreseinkommen der unselbstständig Erwerbstätigen lag im Jahr 2017 bei 27.545 €. Die niedrigsten Einkommen erzielten die Arbeiterinnen und Arbeiter (20.006 €), die höchsten Beamtinnen und Beamte (56.132 €). Angestellte verdienten durchschnittlich 31.466 € jährlich, Vertragsbedienstete 34.019 €.

Dass diese Einkommensdaten die notwendige Grundlage für die politische Diskussion und schließlich für politische Entscheidungen darstellen, betonte Wolfgang Zinggl (JETZT). Nicht nur seitens der Politik, sondern auch von Seiten der Sozialpartner bestünde hier Handlungsbedarf, ergänzte Wolfgang Zanger (FPÖ). Auch Abgeordneter Gerald Hauser (ebenfalls FPÖ) bezeichnete den Bericht als eine wichtige Basis, um zu wissen, wo man politisch ansetzen müsse, um die Einkommensunterschiede wettzumachen.

Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

Die Ausschussdebatte drehte sich hauptsächlich um die geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede. Frauen verdienen nach wie vor in allen Beschäftigungsgruppen weniger als Männer. Mit 21.178 € brutto betrug ihr mittleres Einkommen nur 63% des Männereinkommens (33.776 €). Ein Teil dieser Differenz lässt sich auf Teilzeitarbeit zurückführen, immerhin befanden sich 2017 54% der Frauen ganzjährig in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, und nur 11% der Männer. Vergleicht man nur Vollzeitbeschäftigte, erreicht der Median des Bruttojahreseinkommens der Frauen mit 36.985 € 84% des mittleren Einkommens der Männer.

Leider habe die Politik in Hinblick auf die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht viel gemacht, bedauerte JETZT-Mandatar Zinggl. Seiner Ansicht nach würden die auffälligen und teils gravierenden Differenzen einen dringenden Bedarf an sozialem Ausgleich aufzeigen. Für FPÖ-Abgeordneten Hauser liefert der hohe Anteil an weiblichen Teilzeitbeschäftigten die wesentliche Erklärung für die Einkommensunterschiede. Man müsse sich demnach überlegen, wie man mehr Frauen in die Vollzeitbeschäftigung bringe, meinte er. Rechnungshofpräsidentin Kraker verwies darauf, dass man im Bericht auch die Motive für Teilzeitarbeit aufgeschlüsselt habe. Allein wegen der Teilzeitarbeit wären die Einkommensunterschiede allerdings nicht zu erklären, sagte Johann Singer (ÖVP). Er betonte, dass selbst bei einer Korrelation der Daten eklatante Differenzen beim durchschnittlichen Einkommen der Männer und Frauen bestehen bleiben. Die Zahlen legen nahe, dass gleiche Leistung leider nicht mit gleichem Lohn bezahlt werde, sagte er. Politisch sei hier also noch vieles nötig, um die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern in die Gänge zu bringen.

Den "unerfreulichen Gap" beim Einkommen der Frauen und Männer thematisierte auch Wolfgang Knes (SPÖ). Insgesamt sei die Beschäftigung um 7% gestiegen, bei Frauen in Vollzeitbeschäftigung aber nur um 3%, rechnete er vor. Daher seien Frauen also in gewissem Maße gezwungen, in die Teilzeitarbeit zu springen, meinte er. Außerdem würden auch Karenzzeiten, die hauptsächlich von Frauen in Anspruch genommen werden, das Einkommen beeinträchtigen. Leider würden diese Daten aber keinen Eingang in den Bericht finden. Er schlug daher vor, Karenzzeiten und andere Sozialleistungen in künftigen Einkommensberichten auszuweisen. Rechnungshofpräsidentin Kraker berief sich auf den gesetzlichen Auftrag, in dem derartige Ausweisungen nicht inkludiert sind. Karenzzeiten und sonstige Sozialleistungen seien deswegen nicht erfasst, weil sie keine Einkommensleistung darstellen und ihre Validierung schwierig wäre. Ähnlich argumentierte sie auch ihre Skepsis gegenüber dem Vorschlag von Irmgard Griss (NEOS), Erwerbsbiographien im Bericht abzubilden. Sie sagte aber zu, die Anregungen mitzunehmen.

Einige Einkommensdaten nur bedingt vergleichbar

Erwin Preiner (SPÖ) interessierte sich vor allem für die Einkommensverteilung im landwirtschaftlichen Bereich. Die Einkommensdaten der Landwirtinnen und Landwirte fließen durch den "Grünen Bericht" in den Rechnungshofbericht mit ein und beruhen lediglich auf Basis freiwilliger Übermittlung, informierte Kraker. Diese Daten werden hochgerechnet und könnten daher eigentlich nicht mit den Daten der Selbstständigen verglichen werden.

Auch die Einkommensdaten der Beamtinnen und Beamten seien in vielerlei Hinsicht schwer mit dem allgemeinen Mittel zu vergleichen, da es hier nicht nur einen besonders großen Anteil an Vollzeitbeschäftigten und einen hohen Akademikeranteil, sondern auch einen relativ hohen Altersdurchschnitt gebe.

Wenig stark aussagekräftig sei auch der Bundesländervergleich, da hierbei aufgrund der vorliegenden Datenquellen der Wohnsitz und nicht der Ort der Erwerbstätigkeit herangezogen wurde, sagte Kraker.

Einkommen stark vom Wirtschaftsbereich abhängig

Die Höhe des Einkommens hängt grundsätzlich stark vom Bildungsniveau und vom Wirtschaftsbereich ab. Die Branchen mit den höchsten Jahresverdiensten sind Energieversorgung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Information und Kommunikation. Die niedrigsten Verdienste werden in den Branchen Beherbergung und Gastronomie sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung verzeichnet.

Daten über die Einkommen der Selbstständigen liegen erst für das Jahr 2015 vor. Daraus geht hervor, dass das mittlere Jahreseinkommen der 346.975 Personen, die 2015 ausschließlich selbstständig erwerbstätig waren (vor Steuern, nach Abzug der Sozialversicherungsbeträge) 11.637 € betrug. Laut Einkommensbericht des Rechnungshofs werden die Einkommen der Selbstständigen aufgrund steuerlicher Regelungen tendenziell allerdings unterschätzt. Insgesamt gingen im Jahr 2015 832.298 Personen selbstständiger Arbeit nach. Davon beziehen 485.328 Personen zusätzlich zu ihrem selbstständigen Einkommen Bezüge aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder Pension. Die mittleren Jahreseinkünfte dieser "Mischfälle" liegen bei 31.128 €. Das durchschnittliche Einkommen der rund 2,1 Mio. Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich betrug im Jahr 2017 20.527 € brutto (Frauen 16.018 € und Männer 26.669 €). (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) fan