Parlamentskorrespondenz Nr. 333 vom 29.03.2019

Neu im Verkehrsausschuss

Anpassungen der StVO für Trendsportgeräte und berittene Polizei

Wien (PK) – Mit einer Reihe von kleineren Anpassungen der Straßenverkehrsordnung reagiert der Verkehrsminister auf neue Entwicklungen im Verkehrsbereich (559 d.B. ). Die StVO-Novelle nimmt dabei insbesondere Bezug auf Trendsportgeräte, die immer mehr zum Verkehrsgeschehen beitragen. Um ein sicheres und geordnetes Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten, erfolgt eine genauere rechtliche Definition von Klein- und Minirollen (Scootern und Miniscootern). Dazu wird in der StVO ein neuer § 88b "Rollerfahren" eingefügt. Grundsätzlich gelten elektrisch betriebene Roller weiterhin als Fahrräder und damit entsprechende Bestimmungen für ihre Teilnahme am Verkehr. Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist damit verboten. Klein- und Miniroller mit einer Leistung von höchstens 600 Watt und einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h können aber auf eigens für sie freigegebenen Gehsteigen und Gehwegen sowie auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, benützt werden.

Mit der Novelle wird auch eine Anpassung mehrerer StVO-Bestimmungen in Hinblick auf die geplante Einführung einer berittenen Polizei vorgenommen. (Schluss) sox