Parlamentskorrespondenz Nr. 353 vom 03.04.2019

Neu im Justizausschuss

SPÖ-Antrag betreffend Nacktaufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen

SPÖ will Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung der Betroffenen unter Strafe stellen

Wien (PK) – SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim schlägt in einem Entschließungsantrag (709/A(E)) die Einführung einer neuen Strafbestimmung im StGB vor, nach welcher das Anfertigen von Fotos oder Filmen ohne Einwilligung der Betroffenen in geeigneter Form verboten werden soll. Anlass ist für den Justizsprecher der SPÖ der Fall eines Fußballtrainers einer Frauenmannschaft, der seine Spielerinnen ohne deren Einwilligung nackt in der Umkleidekabine gefilmt hatte und dem mangels gesetzlicher Bestimmung keine Anzeige droht. Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren, sei ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung, betont Jarolim, der in diesem Bereich eine Gesetzeslücke ortet, die es zu füllen gelte. (Schluss) hof