Parlamentskorrespondenz Nr. 368 vom 05.04.2019

Neu im Umweltausschuss

Biodiversität: Regierung legt Umsetzung einer EU-Verordnung zum Nagoya-Protokoll vor

Wien (PK) – Zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) wurde 2010 das Nagoya-Protokoll auf internationaler Ebene angenommen. Das Protokoll zielt darauf ab, dass die Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben, ausgewogen und gerecht aufgeteilt werden. Zur einheitlichen Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Protokoll auf Unionsebene gibt es eine EU-Verordnung, die auch Maßnahmen seitens Österreich erforderlich macht. Daher hat die Regierung einen Gesetzesvorschlag (544 d.B. ) an das Parlament übermittelt, wonach das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als zuständige Bundesbehörde genannt wird, die im Bedarfsfall durch das Umweltministerium als Verwaltungshelfer unterstützt werden kann. Außerdem werden seitens der EU Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung gefordert. Hier sieht der Gesetzestext Verwaltungsstrafen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor. (Schluss) see