Parlamentskorrespondenz Nr. 369 vom 08.04.2019
Neu im Justizausschuss
NEOS beantragen Änderung des Amtshaftungsgesetzes
NEOS wollen Rechtsschutzlücke bei der Amtshaftung schließen
Wien (PK) - Die im Amtshaftungsgesetz geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger bezieht sich derzeit nur auf in Geld messbare Schäden. Betroffene können hingegen nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen erwirken, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat. NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss sieht darin eine Rechtsschutzlücke, deren Schließung sie nun in einem entsprechenden Initiativantrag auf Änderung des Amtshaftungsgesetzes (463/A) fordert. (Schluss) hof