Parlamentskorrespondenz Nr. 410 vom 16.04.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Regierung legt Bund-Länder-Vereinbarung zur Kinder- und Jugendhilfe zur Genehmigung vor

Wien (PK) – Im Dezember vergangenen Jahres hat das Parlament per Verfassungsnovelle beschlossen, den Ländern die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen und künftig auf gesetzliche Vorgaben des Bundes zu verzichten. Um sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau in diesem Bereich erhalten bleibt und bundesweit weiter einheitliche Qualitätsstandards gelten, wird diese Kompetenzentflechtung allerdings erst dann wirksam, wenn eine begleitend in Aussicht genommene Bund-Länder-Vereinbarung in Kraft tritt. Diese Bund-Länder- Vereinbarung liegt dem Nationalrat nun zur Genehmigung vor (573 d.B.).

Konkret verpflichten sich die Länder mit der Vereinbarung dazu, ihre Gesetze und die Vollziehung weiterhin an den Bestimmungen und Mindeststandards des künftig obsoleten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszurichten. Zudem bekennen sie sich dazu, die geltenden Standards gemeinsam weiterzuentwickeln, insbesondere wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertisen vorliegen. Aufgabe des Bundes ist es unter anderem, durch bundesgesetzliche Regelungen auch in Hinkunft einen Informationsfluss zwischen Institutionen und Behörden wie Krankhäusern, Schulen und Gerichten auf der einen Seite und den Kinder- und Jugendhilfeträgern auf der anderen Seite zu gewährleisten, wenn ein begründeter Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch besteht. Zudem wird der Bund die Länder bei der Erstellung von Statistiken und bei der Kinderschutzforschung unterstützen.

Die Bund-Länder-Vereinbarung ist unbefristet gültig und kann nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden. (Schluss) gs