Parlamentskorrespondenz Nr. 518 vom 13.05.2019

Neu im Finanzausschuss

Oppositionsanträge zu Steuerthemen

Wien (PK) – Auf eine Reform der Grundsteuer pocht die Liste JETZT. Die NEOS wollen die Freibeträge für AuslandspensionsbezieherInnen angleichen lassen. Den Finanzausschuss werden künftig ferner zwei SPÖ-Anträge zur Kleinunternehmer-Regelung und zur Baulandbesteuerung beschäftigen.

JETZT-Vorstoß zu Reform der Grundsteuer

Die Liste JETZT rund um Bruno Rossmann schlägt eine Reform der Grundsteuer vor (721/A(E)). Diese ist laut Ansicht der Fraktion seit Jahrzehnten überfällig, weil die Einheitswerte veraltet und die Bemessungsgrundlage verzerrend niedrig seien. Außerdem würde eine Unausgewogenheit zugunsten der Vermögenden und zulasten der Arbeitenden bestehen, heißt es im Antrag. Der stetig sinkende Einnahmeanteil der Grundsteuer sei nicht nur aus verteilungspolitischer Sicht problematisch, sondern betreffe die Menschen auch aufgrund der damit finanzierten kommunalen Leistungen direkt Vorort und im Alltag. Vorgeschlagen wird die Orientierung am "Grazer Modell", das auf vier Berechnungsfaktoren abzielt: Fläche, Nutzungsart, Wert sowie Hebesatz, den die Gemeinden zugunsten steuerpolitischen Spielraums bis zu einer fixierten Obergrenze variieren können.

NEOS sehen grenzüberschreitende PendlerInnen steuerlich benachteiligt

Einen Grundfreibetrag in Anlehnung an den Gewinnfreibetrag für UnternehmerInnen nach §10 EStG schlagen die NEOS für grenzüberschreitende PendlerInnen vor (765/A(E)). Damit sind jene 34.684 ÖsterreicherInnen gemeint, die ihre Gehälter aus dem Ausland beziehen, ihren Wohnsitz aber in Österreich haben. In Vorarlberg etwa betreffe das mehr als 10% der unselbstständig Erwerbstätigen. Diese seien laut Antragsteller Gerald Loacker mit einer steuerlichen Benachteiligung konfrontiert, besonders in Hinblick auf die Pension. Weil im Ausland in der Regel zwölf anstatt vierzehn Monatsraten vorgesehen sind, würden für diese Personen mit Grenzgängerstatus die steuerlich begünstigten Pensionssonderzahlungen entfallen. Auch aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungspraktiken wäre eine Vereinfachung wünschenswert, die die steuerlichen Begünstigungen der Sonderzahlungen in den allgemeinen Steuertarif miteinbezieht, meinen die NEOS.

SPÖ für Anhebung der Umsatzgrenze bei Kleinunternehmen

Der SPÖ ist es ein Anliegen, dass die Grenze für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung im UStG angehoben wird (769/A(E)). Die vorgeschlagene Anhebung der Umsatzgrenze auf 35.000 € sei aufgrund der Entwicklung der Inflation angebracht und würde die KleinunternehmerInnen entlasten, meint Antragstellerin Doris Margreiter. Der SPÖ-Vorstoß geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zurück. Daher wird der Finanzminister im Entschließungsantrag auch dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des Mehrwertsteuersystems auf EU-Ebene für eine Einigung zur Sonderregelung für die Kleinunternehmen einzusetzen.

SPÖ gegen ungleiche Besteuerung von Baulandgrundstücken

Ein weiterer SPÖ-Antrag betrifft die Baulandbesteuerung, die aus Sicht der AntragstellerInnen Maximilian Unterrainer und Ruth Becher einer Vereinheitlichung bedarf (782/A(E)). Derzeit ist für ein unbebautes Bauland eines landwirtschaftlichen Betriebes die "Grundsteuer A" zu bezahlen, für jede andere Art von Bauland die wesentlich höhere "Grundsteuer B". Diese Regelung führe dazu, dass gewidmetes Bauland nicht auf den Markt komme und würde etwa den gemeinnützigen Wohnbau erschweren. Außerdem entgehen den Gemeinden dadurch auch wichtige Einnahmen, ist die SPÖ überzeugt. Daher fordern Sie ein Gesetz, das regelt, dass bei der Zurechnung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken auch die tatsächliche Flächenwidmung an das Grundvermögen geknüpft wird. (Schluss) fan