Parlamentskorrespondenz Nr. 544 vom 16.05.2019

Neu im Verkehrsausschuss

Strafen für Schummeln bei Führerscheinprüfungen und Befahren der Rettungsgasse; Übereinkommen im Eisenbahnverkehr

Wien (PK) – Dem Verkehrsausschuss liegen Änderungen des Führerscheingesetzes sowie des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr vor.

Führerscheinprüfung: Sperre für Schummelversuche

Versuche des "Schummelns" bei theoretischen Fahrprüfungen mittels technischer Hilfsmittel ist im Zunehmen begriffen. Um solche Delikte abzustellen, wird es für KandidatInnen, die unerlaubte technische Hilfsmittel verwendet haben und deren Prüfung daher nicht gewertet werden konnte, künftig eine einjährige Sperrfrist für einen Folgeantritt geben.

Immer wieder kommt es auch vor, dass VerkehrsteilnehmerInnen die Rettungsgasse rechtswidrig befahren und damit Rettungskräfte bzw. Einsatzfahrzeuge blockieren. Das Befahren der Rettungsgasse soll daher zum Vormerkdelikt werden. Bei mehrspurigen Fahrzeugen ist schon das Befahren der Rettungsgasse ein Delikt, bei einspurigen Fahrzeugen erst dann, wenn dadurch eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen und Rettungskräften entsteht. Mit der Novelle werden auch einige begriffliche Präzisierungen im Führerscheingesetz vorgenommen (620 d.B.).

Änderungen im Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

Der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) gehören alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die über ein Eisenbahnnetz verfügen, und einige Länder Afrikas und Asiens an. Die 12. Generalversammlung der OTIF hat im September 2015 das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) geändert (582 d.B.). Dabei geht es um begriffliche Anpassungen und Klarstellungen sowie um Änderungen, die die Arbeitsweise der Organisation verbessern sollen. In einigen Anhängen zum Übereinkommen erfolgen Klarstellungen sowie zur Rechtsbereinigung die Streichung unnötiger Begriffe. (Schluss) sox