Parlamentskorrespondenz Nr. 577 vom 23.05.2019

Neu im Sozialausschuss

ÖVP und FPÖ haben Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes beantragt

Wien (PK) – Noch vor dem Koalitionsbruch haben ÖVP und FPÖ gemeinsam eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes beantragt (816/A). Vorgeschlagen wird nicht nur eine Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, sondern auch eine rückwirkende Fristverlängerung für selbständig Beschäftigte, die nicht ganzjährig Kinderbetreuungsgeld bezogen und vergessen haben, ihr Einkommen gesetzeskonform aufzuschlüsseln. Wer aus diesem Grund in der Vergangenheit Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen musste, soll Unterstützung aus einem extra dafür eingerichteten "Jungfamilienfonds" erhalten.

Im Konkreten treten die Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Edith Mühlberghuber (FPÖ) dafür ein, die Zuverdienstgrenze für BezieherInnen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ab 2020 von jährlich 6.800 € auf 7.300 € zu erhöhen. Gleiches gilt für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, die AlleinerzieherInnen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Damit wird laut Antrag sichergestellt, dass die Betroffenen während des Kindergeldbezugs weiterhin einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können.

Selbständig Beschäftigte, die nur für einen Teil des Jahres Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, egal ob in der pauschalen oder der einkommensabhängigen Variante, sollen durch den Gesetzentwurf bis Ende 2025 Zeit erhalten, durch eine entsprechende Aufschlüsselung ihres Einkommens nachzuweisen, dass sie die geltenden Zuverdienstgrenzen nicht überschritten haben. Das gilt allerdings nur für Geburten zwischen Anfang 2012 und Februar 2017. Gleichzeitig wird mittels eines eigenen Gesetzes bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ein mit rund 1 Mio. € dotierter "Jungfamilienfonds" eingerichtet. Er soll Selbständige unterstützen, die allein wegen einer Fristversäumnis Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten. (Schluss) gs