Parlamentskorrespondenz Nr. 580 vom 24.05.2019

Neu im Finanzausschuss

Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz

Wien (PK) – Die Möglichkeiten der Transparenzdatenbank sollen erweitert werden, um die Transparenz und die Wirtschaftlichkeit bei Fördervergaben zu erhöhen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen im Transparenzdatengesetz (626 d.B.) soll die Einmeldung der Förderungsgewährung, deren Höhe und Datum sowie die Beschreibung des Förderungsgegenstandes künftig verpflichtend werden. Aus der Transparenzdatenbank soll ein "Werkzeug für ein effizienteres Förderwesen" werden, ist den Gesetzeserläuterungen zu entnehmen. Mehrfachförderungen sollen durch die Novelle ebenso verhindert werden wie unerwünschte Mehrfachzahlungen. Damit soll auch Empfehlungen des Rechnungshofs nachgekommen werden.

In finanzieller Hinsicht wird von einem Umsetzungs- und Verwaltungsmehraufwand von insgesamt 747.000€ innerhalb der ersten fünf Jahre ausgegangen. In Kraft treten sollen die Neuerungen schrittweise ab November 2019.

Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände künftig als Leistungsempfänger gedeutet

Laut derzeitiger Gesetzeslage können Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbände keine Leistungsempfänger im Sinne des Transparenzdatenbankgesetzes darstellen. Künftig soll diese Ausnahme einfallen, um Leistungen zwischen dem Bund und anderen Gebietskörperschaften darzustellen.

Einmeldung von Förderungsgewährung wird verpflichtend

Mit der Verpflichtung zur Einmeldung der Förderungsgewährung soll das mögliche Zeitfenster zwischen Gewährung und Auszahlung geschlossen werden. Vorgesehen ist, dass die Mitteilung an die Transparenzdatenbank künftig nicht erst bei der Auszahlung, sondern bereits mit der Leistungszusage erfolgt.

Durch die künftige Notwendigkeit der Beschreibung des Fördergegenstandes anhand eines vordefinierten Katalogs soll außerdem der Informationsgehalt erhöht und der Steuerungszweck der Transparenzdatenbank weiter forciert werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, den jeweiligen Bearbeitungsstatus eines Förderungsantrags abzurufen.

Ausweitung der Abfrageberechtigung und Datenübermittlung an Dritte

Abfrageberechtigten Stellen (Förderungsstellen) sollen künftig breitere Befugnisse eingeräumt werden und Einschränkungen sollen beseitigt werden. Gespeicherte Daten können sodann in anonymisierter Form zu bestimmten Zwecken verarbeitet und an Dritte übermittelt werden. Dadurch erwartet man sich auch einen "Wirtschaftlichkeitszweck", indem die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und die Verwendung öffentlicher Mittel künftig kontrolliert werden kann. Geplant ist ein neues Regelwerk zur Adaptierung der Abfrageberechtigung, wodurch der Überprüfungszweck der Transparenzdatenbank gestärkt werden soll. Eine entsprechende Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung soll alsbald erlassen werden und mit 7. November 2019 in Kraft treten.

Damit einher gehen notwendige Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Schutz personenbezogener Daten bleibt die Abfrage von sensiblen Daten wie bisher streng eingeschränkt. Angehoben werden soll die Strafdrohung bei unberechtigten Abfragen von 20.000 € auf 50.000 €. Die Abfrage der Daten durch abfrageberechtigte Stellen sowie durch die betroffene Person selbst soll einheitlich auf zehn Jahre begrenzt werden. Für Zwecke der statistischen Auswertung sollen die Daten der Statistik Austria dreißig Jahre lang zur Verfügung stehen.

Aufzählung ertragsteuerlicher Ersparnisse durch Verordnung des Finanzministers

Mehr Flexibilität wird durch Herauslösung der taxativen Aufzählung der ertragssteuerlichen Ersparnisse aus dem Gesetz durch und Überleitung in eine Verordnung erwartet. Anstelle der taxativen Aufzählung im Gesetz selbst soll die Aufzählung durch Verordnung des Finanzministers erfolgen, um bei ertragsteuerlichen Ersparnissen eine raschere Anpassung an Änderungen im Steuerrecht zu erreichen. Die Negativsteuer soll in einzelne Leistungsangebote aufgegliedert werden. In einem weiteren Schritt sollen künftig auch andere steuerliche Ersparnisse und indirekte Förderungen aufgenommen werden. (Schluss) fan