Parlamentskorrespondenz Nr. 581 vom 24.05.2019

Neu im Finanzausschuss

Anpassung des Börsegesetzes zur Stärkung von Aktionärsrechten

Wien (PK) – Um der EU-Richtlinie zur Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre nachzukommen, soll das Börsegesetz 2018 novelliert werden (624 d.B.). Vorgesehen ist, dass Gesellschaften künftig direkt mit ihren Aktionären kommunizieren können. Das soll durch Intermediäre geschehen. Damit einher gegen Informationsverpflichtungen für Unternehmen, die der Transparenz und der Sicherstellung der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Gesellschaft dienen sollen.

Gesellschaften können so ihre Aktionäre künftig direkt identifizieren ("Know your Shareholder") und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt bekommen. Durch die direkte Kommunikation soll die Ausübung von Aktionärsrechten sowie die Zusammenarbeit erleichtert werden. Zur Erhöhung der Kommunikation und Sicherstellung der Transparenz hinsichtlich der Anlagestrategien sowie der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Entwicklung der Gesellschaft sieht der Gesetzesentwurf auch neue Informationsverpflichtungen für Unternehmen vor. Sie betreffen die Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.

Konkret soll Transparenz durch eine Offenlegung der "Mitwirkungspolitik" seitens der Unternehmen hergestellt werden. Die Integration der Aktionäre in die Anlegestrategie soll damit ebenso veröffentlicht werden wie die Umsetzung der Mitwirkungspolitik. In einem jährlichen Bericht soll außerdem die Informationsbeschaffung und –Verarbeitung dargelegt und Kunden über tatsächliche und potenzielle Interessenkonflikte informiert werden. Stimmrechtsberater haben sich an einen Verhaltenskodex zu halten.

Um der Aktionärsrechte-Richtlinie zu entsprechen müssten die Anpassungen bis 10. Juni 2019 umgesetzt werden. Mit finanziellen Auswirkungen auf den Bund ist aufgrund der Gesetzesänderung nicht zu rechnen, für die etwa 10.000 betroffenen Unternehmen werden aufgrund der neuen Informationsverpflichtungen Verwaltungskosten von insgesamt rund 2,5 Mio. € pro Jahr verursacht.

Zwei weitere in der EU-Richtlinie vorgesehene Elemente - Vergütungspolitik und Vergütungsbericht sowie "Related Party Transactions", also Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen - sind in der vorliegenden Regierungsvorlage des Finanzministers nicht enthalten und sollen als Novellenentwurf des Aktiengesetzes vom Justizressort vorgelegt werden. (Schluss) fan