Parlamentskorrespondenz Nr. 597 vom 29.05.2019

Neu im Justizausschuss

NEOS schlagen Änderungen im Organhaftpflichtgesetz und im Amtshaftungsgesetz vor

Politikerhaftung: NEOS für Klagsbefugnis des Rechnungshofs

Wien (PK) - Skandale wie die Hypo-Haftungen oder das Salzburger Finanzdebakel decken für die NEOS Defizite bei der derzeitigen Regelung der Organhaftung und der Amtshaftung auf. Grundsätzlich bestehe zwar die Möglichkeit, gegen organschaftliches Fehlverhalten vorzugehen, in der Praxis würden Ersatzansprüche gegen die verantwortlichen PolitikerInnen und leitenden BeamtInnen aber so gut wie nie geltend gemacht, gibt Irmgard Griss zu bedenken und erinnert überdies, dass nach der bestehenden Rechtslage im Falle eines Fehlverhaltens auf Ministerebene letztlich der jeweilige Minister gegen sich selbst vorgehen müsste.

Aus diesem Grund sei es notwendig, die Klagsbefugnis auf eine neutrale Kontrollinstanz zu verlagern, argumentiert die Justizsprecherin der NEOS und schlägt in Anträgen auf Änderung des Organhaftpflichtgesetzes (840/A) und des Amtshaftungsgesetzes (841/A) eine subsidiäre Zuständigkeit des Rechnungshofs vor. Diese sollte dann greifen, wenn der betreffende Rechtsträger den Ersatzanspruch aufgrund von Befangenheit nicht geltend machen kann oder will oder wenn der Rechtsträger den Ersatzanspruch nicht in angemessener Zeit geltend macht und der Anspruch sonst verjähren würde. Griss fordert zudem ein umfassendes Recht des Rechnungshofs auf Akteneinsicht bereits vor der Zuständigkeitserklärung, um die Prozessaussichten beurteilen zu können. (Schluss) hof