Parlamentskorrespondenz Nr. 624 vom 05.06.2019

Neu im Familienausschuss

Forderung nach Umsetzung des Frauenvolksbegehrens, Aufwertung der Elementarpädagogik

Wien (PK) – Für die rasche Umsetzung der Forderungen des Frauenvolksbegehrens in den verschiedensten Bereichen setzt sich die SPÖ in insgesamt vier Entschließungsanträgen ein. Die Liste JETZT wiederum drängt auf die Aufwertung der Elementarpädagogik durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens.

SPÖ-Anträge: Einheitliche Qualitätsstandards, Vereinbarkeitsmaßnahmen, Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Im Zusammenhang mit dem Frauen*Volksbegehren 2.0, das von 481.959 Personen unterzeichnet wurde, bringt die SPÖ eine Reihe von Entschließungsanträgen ein. Über dessen Inhalte wurde im Rahmen zweier Ausschusshearings ausführlich mit ExpertInnen diskutiert, das Volksbegehren wurde aber schließlich im Nationalrat zur Kenntnis genommen, merken die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Birgit Sandler (beide SPÖ) mit Bedauern an. Jetzt geht es ihrer Ansicht nach darum, die Forderungen in Umsetzung zu bringen. Dazu gehören u.a. die Einführung von einheitlichen, bundesweiten Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh)Förderung (728/A(E)), Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern (729/A(E)), die rechtliche Verankerung des Verbots von stereotypen und die Entfaltung beschränkenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien in Kinderbetreuungseinrichtungen (730/A(E)) sowie ein Rechtsanspruch auf eine kostenlose und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung (731/A(E)).

JETZT: Aufwertung der Elementarpädagogik durch bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen

Österreich gibt derzeit nur 0,5% des BIP für die frühkindliche Erziehung aus und liegt damit deutlich hinter Ländern wie Dänemark (2,0%) und Schweden (1,6%), hebt Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) in einem Antrag ihrer Fraktion hervor (776/A(E)). Diese Unterfinanzierung der Sachleistungen spiegle sich sowohl in der Qualität als auch der Quantität der Kinderbetreuung wider. Gerade die ersten sechs Lebensjahre seien aber von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Kinder, weil in diesem Zeitraum alle grundlegenden Fähigkeiten erworben werden. Bei der Erstellung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens müssten daher nach Ansicht der Antragstellerin folgende Punkte berücksichtigt werden: maximal 20 Kinder pro Gruppe; höchstzulässiger Betreuungsschlüssel von 1:8 bei den Drei- bis Sechsjährigen, 1:5 bei den Zwei- bis Dreijährigen sowie 1:3 bei unter Zweijährigen; flächendeckende Ausweitung der Öffnungszeiten; Umsetzung einer Ausbildungsreform für Elementarpädagoglnnen und Assistenzkräfte; Angleichung der Vorbereitungszeiten an die der Volksschulpädagoglnnen; Aufwertung des HelferInnenberufes hinsichtlich Bezahlung und Bezeichnung; angemessene Entlohnung für das gesamte fachpädagogische Personal sowie maximal 25 Jahresschließtage pro Kindergartenjahr. (Schluss) sue