Parlamentskorrespondenz Nr. 737 vom 28.06.2019

Neu im Familienausschuss

Familienbonus, Erasmus+, Elternbildung, Unterhaltsgarantie, Kinderbetreuungsgeld, Krisenpflegeeltern

JETZT: Aufteilungsvariante 90/10 beim Familienbonus soll bestehen bleiben

Wien (PK) - Für die dauerhafte Beibehaltung der Aufteilungsvariante 90/10 beim Familienbonus Plus setzt sich JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber ein (775/A(E) ). Bei getrennt lebenden Eltern ist derzeit vorgesehen, dass eine der beiden Personen entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 € (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind bezieht oder dass der Betrag je zur Hälfte aufgeteilt wird. Wenn ein Elternteil aber überwiegend (neben dem Unterhalt) bis zum 10. Lebensjahr für die Kinderbetreuungskosten (mindestens 1.000 €) aufkommt, dann ist auch eine Aufteilung des Bonus 90% zu 10% (1.350 € bzw. 150 €) möglich. Da es nach Ansicht der Antragstellerin keine nachvollziehbaren Gründe gibt, warum diese Variante nur mehr in den nächsten drei Jahren in Anspruch genommen werden kann, fordert Holzinger-Vogtenhuber die Aufhebung der Befristung.   

Stärkere Beteiligung von Lehrlingen am Berufsbildungsprogramm Erasmus

Die geringe Teilnahme von Lehrlingen an Mobilitätsprogrammen nimmt die Liste JETZT zum Anlass, um einen entsprechenden Antrag einzubringen (784/A(E) ). Daniela Holzinger-Vogtenhuber appelliert an die zuständigen MinisterInnen, sich für die verstärkte Beteiligung von Lehrlingen vor allem am Programm Erasmus+ einzusetzen. Dazu brauche es ausreichende Informationen über dieses Angebot in den Berufsschulen sowie eine Unterstützung beim Erwerb von Sprachkompetenzen, damit sich in Hinkunft mehr Lehrlinge diesen Schritt zutrauen und somit wichtige Erfahrungen sammeln können.  

Verankerung von Elternbildung im Mutter-Kind-Pass, flächendeckender Ausbau und finanzielle Anreize

In einem weiteren Entschließungsantrag plädiert JETZT-Mandatarin Daniela Holzinger-Vogtenhuber dafür, den Mutter-Kind-Pass um Elternbildungsangebote zu erweitern (785/A(E) ). Elternschaft in verantwortungsvoller Weise zu leben, stelle eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Diese Aufgabe erfordere Intuition und Einfühlungsvermögen, aber auch gewisse Grundkenntnisse wie z.B. im Bereich der Entwicklungspsychologie. Nicht zuletzt erfordere verantwortungsvolle Erziehung die Bereitschaft, das eigene Verhalten und die eigenen Emotionen zu hinterfragen, um nicht unverarbeitete Erfahrungen aus der eigenen Kindheit an die eigenen Kinder weiterzugeben. Durch das flächendeckende Instrument des Mutter-Kind-Passes könnten alle Eltern bereits vor Geburt des Kindes - also in einem Zeitfenster, in dem sie ein besonderes Bedürfnis nach Information haben - erreicht werden und für den Start in eine neue Lebensphase ein Stück mehr Sicherheit bekommen, ist Holzinger-Vogtenhuber überzeugt. Darin enthaltene Gutscheine beispielsweise würden dazu beitragen, dass niederschwellige und attraktive Bildungsangebote von Familienberatungsstellen, Eltern-Kind-Zentren oder anderen Einrichtungen besser genutzt werden.

Unterhaltsichernder Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe (Unterhaltsgarantie)

Durch eine Änderung des Familienlastenausausgleichsgesetzes will die Liste JETZT zudem sicherstellen, dass Ein-Eltern-Haushalte bei mangelnden Unterhaltsleistungen nicht deutlich höher belastet werden als Zwei-Eltern-Haushalte (857/A). Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen soll den Erziehungsberechtigten ein Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe gebühren. Die Höhe müsste sich dabei an den in der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen in Bezug auf die ungefähren Kinderkosten (je nach Alter zwischen 205 € und 570 €) orientieren. Dadurch sollen Härten ausgeglichen werden, die sich aus den finanziellen Mehrbelastungen durch Kinder ergeben, und Chancengleichheit für alle Familien hergestellt werden. Außerdem treten die AntragstellerInnen dafür ein, Lücken im Unterhaltsvorschussgesetz zu schließen.

NEOS: Kinderbetreuungsgeld für alle Krisenpflegeeltern

Die Arbeit von Krisenpflegeeltern ist für ein funktionierendes Netz im Kinder- und Jugendhilfebereich in Österreich unerlässlich, heißt es in einem Initiativantrag der NEOS (838/A ). Deren Situation und finanzielle Absicherung sei allerdings davon abhängig, in welchem Bundesland sie leben. Mit den zuletzt beschlossenen gesetzlichen Änderungen kam es zwar zu einer gesetzlichen Klarstellung, was das Erfordernis eines gemeinsamen Haushalts betrifft, von der Definition einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (mindestens 91 Tage) sei man aber nicht abgegangen, hebt Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) kritisch hervor. Es müsse aber auch für jene Krisenpflegeeltern, die ein Pflegekind kürzer als 91 Tage bei sich aufnehmen, ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geschaffen werden, lautet seine zentrale Forderung. Außerdem wird die Bundesregierung von den NEOS ersucht, unverzüglich eine Evaluierung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Hinblick auf die Definition des gemeinsamen Haushalts durchzuführen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen (801/A(E) ). (Schluss) sue