Parlamentskorrespondenz Nr. 791 vom 05.07.2019

Neu im Justizausschuss

Anträge zu den Themen Opferschutz, Gerichtsgebühren, Nachrichtendienst, Justizwache und Kinderunterhalt

Wien (PK) – ÖVP und FPÖ wollen den Opferschutz verbessern und greifen dabei die Empfehlungen der diesbezüglichen Task Force auf. Darüber hinaus urgieren die ehemaligen Regierungspartner Vereinfachungen und Beschleunigungen im Unterhaltsrecht. JETZT tritt für eine Annäherung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist an jene des StGB ein und fordern zudem eine Halbierung der Gerichtsgebühren. Die NEOS verlangen als Reaktion auf die Erkenntnisse aus dem BVT-Untersuchungsausschuss eine Optimierung des richterlichen Journaldienstes und einen besseren Schutz von nachrichtendienstlichen Informationen. Darüber hinaus drängen sie auf die Verankerung der Möglichkeit für eingetragene Partner, ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Der fraktionslose Abgeordnete Efgani Dönmez wiederum plädiert für die Gleichstellung der Justizwache mit der Exekutive in Sachen belastende Berufstätigkeiten.

Gewaltschutz: ÖVP und FPÖ greifen Empfehlungen der Task Force auf

ÖVP und FPÖ greifen in einem gemeinsamen Antrag betreffend ein Gewaltschutzgesetz 2019 (970/A) die Empfehlungen der Task Force Strafrecht auf und setzen dabei vor allem auf Opferschutz, Täterarbeit und Rückfallsprävention. So soll – dies auch als Reaktion auf den Mordfall am Wiener Brunnenmarkt – eine Rechtsgrundlage für die Einberufung von so genannten sicherheitspolitischen Fallkonferenzen geschaffen werden. Ziel ist es, bei "High-Risk-Fällen" unter der Leitung der Sicherheitsbehörde gemeinsam mit den erforderlichen Akteuren besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen möglichst effizient aufeinander abzustimmen. Vorgeschlagen wird in der von den Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) eingebrachten Initiative unter anderem auch eine gänzliche Neustrukturierung des Betretungsverbots, das nunmehr nicht nur konkrete Orte und Bereiche umfassen, sondern auch die Annäherung des Gefährders an die gefährdete Person unterbinden soll.

Um nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots eine rasche Beratung des Gefährders zur Deeskalation und Vorbeugung von Gewalttaten zu bewirken, sieht der Antrag eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung durch geeignete Gewaltpräventionszentren vor. Demnach hat sich der Gefährder binnen fünf Tagen nach der Anordnung des Verbots mit der Einrichtung in Verbindung zu setzen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Im Strafgesetzbuch wiederum soll bei Delikten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität oder Selbstbestimmung ein besonderer Erschwerungsgrund eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tat von einer volljährigen an einer minderjährigen Person oder gegen Angehörige – dies geht bis zur ehemaligen Lebensgefährtin - begangen wurde. Als erschwerend wird auch die Begehung der Tat unter Missbrauch einer Autoritätsstellung, unter Ausnutzung einer besonderen Schutzbedürftigkeit oder unter Drohung mit einer Waffe gewertet.

JETZT für Annäherung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist an jene des StGB und des Amtshaftungsgesetzes

Die Liste JETZT strebt eine Stärkung des Opferschutzes im Bereich der zivilrechtlichen Schadenersatzverjährung an. Die geltenden Bestimmungen des StGB und des Amtshaftungsgesetzes sehen vor, dass die Zeit bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs des Opfers einer strafbaren Handlung gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in die strafrechtliche Verjährung nicht eingerechnet wird, wenn das Opfer zur Zeit der Begehung der Tat minderjährig war, erinnert Alfred Noll. In der Praxis führe dies dazu, dass bei einem zehnjährigen Kind, das Opfer eines schweren Verbrechens ist, die strafrechtliche Verjährungsfrist 20 Jahre beträgt und mit der Vollendung des 48. Lebensjahrs des Opfers abläuft, während die 30jährige zivilrechtliche Verjährungsfrist schon nach dem 40. Lebensjahr des Opfers endet. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll jedenfalls nicht vor der Verjährung der Strafbarkeit enden, lautet nun die Kernforderung der Initiative (971/A) Nolls. Wird vor diesem Zeitpunkt ein Strafverfahren eingeleitet, dann soll die zivilrechtliche Verjährungsfrist frühestens ein Jahr nach dessen rechtskräftiger Beendigung enden. Dadurch würde dem Opfer noch ein angemessenes Zeitfenster zur zivilrechtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche zur Verfügung stehen, argumentiert der Justizsprecher der Liste JETZT.  

JETZT für Senkung der Gerichtsgebühren

Eine Senkung der Gerichtsgebühren fordert die Liste JETZT (972/A). Geht es nach Alfred Noll, dann soll die Gebührenhöhe grundsätzlich auf die Hälfte reduziert und die jährliche automatische Anpassung ersatzlos gestrichen werden. Für Gebührenerhöhungen verlangt die Initiative einen eigenen Gesetzesbeschluss.

NEOS wollen richterlichen Journaldienst optimieren

Die NEOS fordern in einem Entschließungsantrag (979/A(E)) eine Optimierung des richterlichen Journaldienstes und reagieren damit auf im Rahmen des BVT-Untersuchungsausschusses zutage getretene Mängel. So sollte die Dringlichkeit einer Maßnahme, etwa einer Hausdurchsuchung, und deren Überprüfung durch den Haft- und Rechtsschutzrichter jeweils einzelfallbezogen angeführt und begründet werden, schlägt Stephanie Krisper vor. Der Antrag sieht weiters eine Verpflichtung vor, bei der Beantragung einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft jedenfalls immer auch die bereits vorhandenen wesentlichen Ausfertigungen der Anordnung bzw. die elektronischen Ermittlungsakte zu übermitteln. Das bewilligende Gericht hat nach den Intentionen der NEOS überdies bei seiner Entscheidung anzuführen, welche Unterlagen aus dem Akt ihm zur Verfügung standen und welche auch tatsächlich berücksichtigt wurden. Krisper will damit verhindern, dass Hausdurchsuchungen überhastet und auf Grundlage einer mangelhaften Faktenlage angeordnet werden.

NEOS drängen auf besseren Schutz nachrichtendienstlicher Informationen

Eine Gesetzesinitiative zum Schutz nachrichtendienstlicher Informationen urgiert NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper (980/A(E)). Sie will vor allem garantieren, dass sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen im Fall des Widerspruchs des Betroffenen vor unbefugter Einsichtnahme oder Veränderung gesichert werden. Die Entscheidung wiederum, ob die beschlagnahmten Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, sollte dabei von einem Gericht getroffen werden.

Ehe für alle: NEOS wollen Umstieg von eingetragener Partnerschaft zur Ehe ermöglichen

Eingetragene Partner sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft als Ehe weitergelten zu lassen, indem sie eine  gemeinsame Erklärung vor dem Standesamt abgeben, fordert Irmgard Griss (NEOS) in einem Antrag betreffend ein Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetz 2019 (953/A). Gleiches sieht die Initiative für die Umwandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft vor.

Efgani Dönmez für Gleichstellung von Justizwache und Exekutive

Für eine Gleichstellung der Justizwache mit den Exekutivorganen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Sinn der Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten plädiert der fraktionslose Abgeordnete Efgani Dönmez in einer Initiative auf Änderung des Strafvollzugsgesetzes (934/A). "Die Besonderheiten des Dienstplans der Organe der Justizwache dürfen zu keiner Schlechterstellung gegenüber den Exekutivorganen führen", heißt es weiter in dem Antrag.

ÖVP und FPÖ machen Druck für Modernisierung des Unterhaltsrechts

Reformen im Kinderunterhaltsrecht fordern ÖVP und FPÖ in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (989/A(E)). Anliegen der Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) sind dabei vor allem die Modernisierung und Vereinfachung des Unterhaltsrechts – etwa durch bessere Nutzung elektronischer Möglichkeiten -, die Optimierung der Gerichts- und Verwaltungsprozesse durch Hebung von Synergien sowie die Beschleunigung der materiellrechtlichen Unterhaltsbemessung. (Schluss) hof