Parlamentskorrespondenz Nr. 811 vom 11.07.2019

Bundesrat stimmt Erweiterung der Transparenzdatenbank zu

Debattiert wurden auch Beschlüsse aus dem Finanz- und Justizbereich

Wien (PK) – Die Änderungen im Transparentdatenbankgesetz passierten heute den Bundesrat mit der Zustimmung von ÖVP und FPÖ. Kritik äußerte die SPÖ in Hinblick auf ein fehlendes Gesamtkonzept und den Verwaltungsaufwand. Mit den Stimmen der FPÖ und SPÖ angenommen wurde ferner ein Antrag zur Sicherstellung der künftigen finanziellen Ausstattung des Bundesheers. Außerdem beschlossen die BundesrätInnen Novellen im Finanz- und Justizbereich zur Erfüllung entsprechender EU-Richtlinien sowie die Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich. Die "Ehe für alle" wurde im internationalen Privatrecht abgesichert.

Transparenzdatenbank: Weiterhin keine Meldeverpflichtung für Länder

Laut dem Beschluss, der schrittweise ab November 2019 in Kraft tritt, müssen Förderungen des Bundes und deren Höhe künftig bereits zum Zeitpunkt der Gewährung - statt bisher bei der Auszahlung - an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Angegeben werden muss außerdem eine Beschreibung des Förderungsgegenstandes. Damit ist beabsichtigt, die Transparenz und die Wirtschaftlichkeit bei Fördervergaben zu erhöhen. Die gespeicherten Daten können in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen Zwecken verarbeitet und an Dritte übermittelt werden. Die Einmeldung der Förderungen von den Bundesländern beruht weiterhin auf Freiwilligkeit.

Das Fehlen eines Gesamtkonzepts sowie verbindlicher Zusagen der Gebietskörperschaften kritisierten die SPÖ-Bundesräte Günter Kovacs (SPÖ/B) und Dominik Reisinger (SPÖ/O), wie auch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der nach ihrem Ermessen kaum Nutzen bringe. Kovacs bemängelte ferner, dass private Förderungen von der Transparenzdatenbank auch künftig nicht erfasst werden, Reisinger äußerte datenschutzrechtliche Bedenken. Auch Reinhard Pisec (FPÖ/W) hielt fest, dass die Datenbank nur befüllt einen Mehrwert habe – an den Einmeldungen mangle es aber. Die SteuerzahlerInnen sollten genau wissen, wer die Fördergelder erhält. Ebenso gilt es, Förderungsmissbrauch zu verhindern, meinte Pisec. Grundsätzlich ist es seiner Ansicht nach aber ein gutes Gesetz. Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) zeigte sich von dem "wichtigen Instrument" für den effizienten Einsatz von Fördermitteln überzeugt. Es würde Klarheit schaffen, wer zu welchem Zweck und in welcher Höhe Förderungen erhält. Mehrfachförderungen für denselben Zweck würden so verhindert, sagte die Bundesrätin.

FPÖ-SPÖ-Entschließung zur finanziellen Ausstattung des Bundesheers

Im Zuge der Debatte wurde die aktuelle finanzielle Situation des österreichischen Bundesheers zum Thema. Damit die Infrastruktur des Heeres künftig finanziell gut ausgestattet und die Einsatzbereitschaft nachhaltig sichergestellt ist, forderte Gottfried Sperl (FPÖ/St) zur entsprechenden Bereitstellung von Finanzmitteln auf. Mit Zustimmung der SPÖ wurde der Entschließungsantrag angenommen.

Die ÖVP konnte dieser "Effekthascherei" nichts abgewinnen und schlug zur Bewältigung der finanziellen Interessen des Bundesheers stattdessen einen auf spezielle Schwerpunkte gerichteten Plan vor. Der von Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) eingebrachte und auf die militärische Schutzausrichtung, Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT, Luftraumüberwachung sowie auf internationales Krisenmanagement ausgerichtete Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Die finanzielle Situation des AMS wiederum machte SPÖ-Bundesrat Günter Kovacs zum Thema. Der Entschließungsantrag zur Sicherstellung ausreichender Budgetmittel für den Arbeitsmarkt fand keine Mehrheit. Konkret hatte er für das AMS 2020 ein gleichhohes Förderbudget wie im Jahr 2019 gefordert, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

EU-Richtlinien-konforme Novellen im Finanz- und Justizbereich

Um mehreren EU-Richtlinien nachzukommen, billigten die BundesrätInnen mehrheitlich das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019. Mit Stimmeneinhelligkeit wurde ein Antrag betreffend die Förderung der langfristigen Mitwirkung von Aktionären an börsennotierte Unternehmen sowie eine Novellierung des Börsegesetzes zur Stärkung der Aktionärsrechte beschlossen. Gesellschaften können künftig mit ihren Aktionären durch Intermediäre (etwa Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute) kommunizieren, sofern diese mindestens 0,5% an Aktien oder Stimmrechten halten. Damit einher gehen Informationsverpflichtungen, etwa die Offenlegung der Mitwirkungspolitik und der Anlagestrategie, zum Zwecke der Transparenz und der Sicherstellung der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Gesellschaft. Mehrheitlich zugestimmt wurde außerdem einem Gesetz, das Bestimmungen der vierten Geldwäsche-Richtlinie im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts präzisiert. Die Europäische Union hatte zuvor Defizite bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie durch Österreich festgestellt.

Angenommene Anträge zur Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich und zu internationaler Rechtssicherheit der "Ehe für alle"

Durch eine Novelle des Gerichtsgebührengesetzes, die auf einem Antrag der Liste JETZT basiert, werden ferner künftig die anfallenden Pauschalgebühren halbiert, wenn eine Rechtssache bereits in der ersten Verhandlung verglichen wird. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Auf eine Initiative der NEOS wiederum gehen Änderungen des Gesetzes über das internationale Privatrecht zurück, durch die heute eine letzte Hürde bei der "Ehe für alle" beseitigt wurde. Durch mehrheitliche Zustimmung der Länderkammer, wird die "Ehe für alle" entsprechend des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs fortan auch jenen Paaren rechtssicher und diskriminierungsfrei zugänglich gemacht, bei denen ein Teil aus einem Staat kommt, der die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt. (Fortsetzung Bundesrat) fan


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