Parlamentskorrespondenz Nr. 858 vom 22.08.2019

Bundeskanzlerin informiert über Aufsichtsratvergütungen in Unternehmen, in denen Ministerien Eigentümerrechte wahrnehmen

Bericht geht auf einstimmige Entschließung zurück

Wien (PK) – Die Ministerien haben die Aufsichtsratsvergütungen in jenen Unternehmen, in denen sie seit 2014 Eigentümerreche der Republik ausüben, evaluiert. Dazu liegt dem Nationalrat nun ein Bericht (III-322 d.B.) vor, der auf eine einstimmige Entschließung zurückgeht, die im Zuge der Debatte rund um die Erweiterung der Transparenzdatenbank im Nationalratsplenum Anfang Juli 2019 beschlossen wurde. Hauptaugenmerk des Entschließungsantrags war eine Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen in den entsprechenden Unternehmen.

Die Vergütung der Aufsichtsräte setzt sich zumeist aus einem fixen Jahresbetrag und einer Aufwandsentschädigung je Aufsichtsratssitzung zusammen, so auch beispielsweise bei der Justizbetreuungsagentur, die in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums fällt. Die Aufsichtsratvergütungen stiegen hier seit 2014 um 9% an. Die Mitglieder im Aufsichtsrats der Familie & Beruf Management GmbH erhielten zwischen 2014 und 2018 etwa 1.000 € jährlich, zuzüglich 150€ Sitzungsgeld, informiert die Frauenministerin. Im Verkehrsministerium wurde 2018 mit einer Überarbeitung der Aufsichtsratvergütung hinsichtlich internationaler Standards begonnen. So wurde etwa die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB auf 14.000 € und für jene der ASFINAG auf 8.000 € erhöht. Selbiges geht aus einem gleichlautenden Bericht von Verkehrsminister Andreas Reichhardt hervor (III-319 d.B.).

Unverändert geblieben sind laut Auskunft der Sozialministerin seit 2014 die Aufsichtsratvergütungen in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie der IEF Service GmbH. Auch beim Großteil jener Unternehmen, bei denen das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus Eigentümerrechte ausübt, haben sich im Vergleichszeitraum 2014-2018 die Vergütungen nicht verändert. Einige Ressorts lieferten darüber hinaus konkrete Zahlen bzw. Tabellen zu den Entschädigungen für die verschiedenen Funktionen in den Aufsichtsräten der Unternehmen mit Eigentümerrechten der Republik, etwa das Bildungs-, Wirtschafts- oder Sportministerium.

Keine Aufsichtsratsvergütungen sind seit 2014 im Außen- und im Innenministerium angefallen, wo die Tätigkeit der Aufsichtsräte ehrenamtlich erfolgt. Auch die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), der Österreichische Austauschdienst (OeAD) sowie der österreichische Bibliothekenverbund erhalten keine Aufsichtsratsvergütungen. Das Bundeskanzleramt sowie das Ministerium für Landesverteidigung üben keine Eigentümerrechte an Unternehmen aus.

Der von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein vorgelegte Sammelbericht liefert eine Zusammenschau von internen Prüfungen und Stellungnahmen der jeweiligen Ressorts. Ursprünglich war vorgesehen, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen zu beauftragen. Diese verfüge allerdings laut Bericht über keine Prüfkompetenz im Sinne des Antrags, vielmehr falle die Frage der Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen in die Prüfkompetenz des Rechnungshofs, so die Bundeskanzlerin. (Schluss) fan