Parlamentskorrespondenz Nr. 927 vom 23.09.2019

Parlament: TOP im Nationalrat am 25. September 2019

Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse, Gewaltschutzpaket, Ökostromnovelle, Schuldenbremse, Aktuelle Stunde, Europastunde

Wien (PK) – Auch die voraussichtlich letzte Nationalratssitzung in dieser Gesetzgebungsperiode steht ganz im Zeichen der bevorstehenden Nationalratswahl. Aufgrund von Fristsetzungen waren unter anderem das von ÖVP und FPÖ noch vor dem Koalitionsbruch vereinbarte Gewaltschutzpaket, zwei Vorschläge zur Novellierung des Ökostromgesetzes, das seit Februar im Parlament liegende Wehrrechtsänderungsgesetz, ein SPÖ-Antrag betreffend die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz und ein FPÖ-Antrag zur Verankerung des Bargelds in der Verfassung auf die Tagesordnung zu stellen. Gemeinsam haben ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT ein neues Ölkesseleinbauverbotsgesetz vorgeschlagen. Auch diverse Entschließungen, etwa zur Reform des Kinderunterhaltsrechts, zur Ausrufung des Klimanotstandes, zur Aufstockung der Ressourcen im Extremismusreferat des BVT und zum Verbot der Tötung männlicher Eintagesküken liegen zur Beratung vor.

Abseits der mit Fristsetzung versehenen Initiativen wird sich das Plenum mit den Abschlussberichten des Eurofighter-Untersuchungsausschusses und des BVT-Untersuchungsausschusses sowie mit mehreren Rechnungshofberichten befassen. Zudem werden die Abgeordneten über den Bundesrechnungsabschluss 2018 und einen gemeinsamen Antrag von ÖVP, FPÖ und NEOS zur verfassungsrechtlichen Verankerung der Schuldenbremse abstimmen. Aufgrund des Ausscheidens von Alma Zadić aus dem Parlamentsklub JETZT muss eine Neuwahl der Ausschüsse vorgenommen werden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die die SPÖ das Thema "Runter mit den Mieten – neues Wohnrecht für leistbares Wohnen!" ausgewählt hat.

Aktuelle Europastunde

In der daran anschließenden Aktuellen Europastunde werden die Abgeordneten auf Verlangen der FPÖ unter dem Titel "Effektiver EU-Außengrenzschutz als Fundament eines geordneten Asylwesens" über die EU-Asyl- und Migrationspolitik diskutieren.

Bundesrechnungsabschluss 2018

An der Spitze der Tagesordnung steht der vom Rechnungshof Ende Juni vorgelegte Bundesrechnungsabschluss 2018. Daraus geht hervor, dass das Budgetdefizit des Bundes mit 1,1 Mrd. € im vergangenen Jahr deutlich geringer ausgefallen ist als ursprünglich veranschlagt. Grund dafür war nicht zuletzt die gute Konjunkturlage und daraus resultierende höhere Steuereinnahmen. Zudem wirkten sich niedrigere Aufwendungen für Pensionen, geringere Transfers an die ÖBB-Infrastruktur und das niedrige Zinsniveau positiv aus. Auch der Schuldenstand ging signifikant zurück. Leicht angestiegen ist das Vermögen des Bundes.

Trotz der guten Konjunktur war der Budgetsaldo des Bundes 2018 mit minus 0,2% des BIP aber nach wie vor leicht negativ. Gesamtstaatlich wurde hingegen ein leichter Überschuss von 0,1% erwirtschaftet. Das strukturelle Budgetdefizit lag bei 0,5%, die gesamtstaatliche Schuldenquote sank von 78,2% auf 73,8% des BIP.

ÖVP, FPÖ und NEOS wollen Schuldenbremse in der Verfassung verankern

Mit dem Bundesrechnungsabschluss mitverhandelt wird ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, FPÖ und NEOS zur verfassungsrechtlichen Absicherung der derzeit im Bundeshaushaltsgesetz verankerten Schuldenbremse. Damit wollen die drei Parteien gewährleisten, dass der Staat über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen bilanziert und die Ausgaben nicht dauerhaft über den Einnahmen liegen. Die Gebietskörperschaften wären somit verpflichtet, in konjunkturell hervorragenden Jahren einen Überschuss zu erzielen, um notwendige Investitionen in schlechten Jahren finanzieren zu können.

Konkret dürfte das Defizit des Bundes demnach bei maximal 0,35% des Bruttoinlandsprodukts liegen, jenes der Länder und Gemeinden bei insgesamt höchstens 0,1% der Wirtschaftsleistung. Ausnahmeregelungen sind für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen vorgesehen. Abweichungen von den zulässigen Obergrenzen sollen laut Gesetzesantrag auf einem Kontrollkonto erfasst und konjunkturgerecht zurückgeführt werden.

Für einen Beschluss braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Neben ÖVP, FPÖ und NEOS muss damit zumindest einer oder eine der vier fraktionslosen Abgeordneten dem Gesetzesantrag zustimmen. SPÖ und JETZT sind für das Vorhaben wohl nicht zu gewinnen, sie lehnen die Initiative entschieden ab und sehen sich durch die Entwicklung in Deutschland bestätigt. Eine Schuldenbremse würde ihrer Meinung nach Investitionen bremsen und den politischen Handlungsspielraum in Krisenzeiten einschränken. Damit droht der Gesetzesantrag spätestens im Bundesrat zu scheitern.

FPÖ fordert verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Um das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich abzusichern, hat die FPÖ eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt. "Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen" soll wörtlich in das aus dem Jahr 1867 stammenden Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger eingefügt werden. Auch dieser Gesetzesantrag wird im Budgetblock mitverhandelt.

Bericht des BVT-Untersuchungsausschusses

102 Befragungen in 46 Sitzungen und 312 Stunden Beratungszeit – das ist die in Zahlen gegossene Bilanz des im April 2018 eingesetzten BVT-Untersuchungsausschuss. Dennoch sind nach Meinung der Ausschussmitglieder etliche Fragen offen geblieben. Daher ist nicht auszuschließen, dass es in der nächsten Gesetzgebungsperiode zu einer Neuauflage des U-Ausschusses kommt.

Rund um die Einsetzung des BVT-Untersuchungsausschusses hat es einiges an Aufregung gegeben. So wurde ein erstes Verlangen der SPÖ von den damaligen Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ aufgrund einer zu unklaren Formulierung des Untersuchungsgegenstandes abgeschmettert. Schließlich war im zweiten Anlauf ein gemeinsames Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste JETZT erfolgreich. Auch der Ausschussstart verlief wegen schleppender Aktenlieferungen von Seiten des Innenministeriums und zahlreicher als geheim klassifizierter Dokumente holprig.

Letztlich zogen aber alle Beteiligten ein positives Resümee der Ausschussarbeit. Die Arbeiten hätten einmal mehr gezeigt, dass Untersuchungsausschüsse ein sehr wertvolles und wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle sind, hob Verfahrensrichter Eduard Strauss nach der letzten Sitzung hervor.

Im Zentrum des Ausschusses stand die Frage, ob und inwieweit es beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den vergangenen zehn Jahren zu politisch motivierten Einflussnahmen gekommen ist. Unter die Lupe genommen wurden in diesem Zusammenhang unter anderem Postenbesetzungen, die Umstände rund um die umstrittene Hausdurchsuchung beim BVT und verzögerte Aktenvernichtungen.

Aufgrund der Ergebnisse des Ausschusses ist für Ausschussvorsitzende und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures jedenfalls klar, dass es eine Neuaufstellung des BVT braucht, wobei es ihrer Meinung nach nicht zuletzt um die Wiederherstellung der Reputation der Institution geht. Auch von Seiten der Ausschussmitglieder kommt der Ruf nach Reformen.

Bericht des Eurofighter-Untersuchungsausschusses

Mit dem einstimmig zur Kenntnis genommenen Abschlussbericht des dritten Eurofighter-Untersuchungsausschusses ist auch die parlamentarische Prüfung dieses Beschaffungsvorgangs und späterer Vertragsnachverhandlungen - 17 Jahre nach dem Kauf der Luftraumüberwachungsflugzeuge durch die Republik Österreich - vorläufig beendet. Einen weiteren Eurofighter-Untersuchungsausschuss wird es nach aktuellem Stand wohl nicht geben, der Verfahrensrichter sieht jetzt vielmehr die Staatsanwaltschaft gefordert.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde von allen Beteiligten positiv bewertet. Es sei gelungen, Transparenz in einen komplexen Sachverhalt zu bringen, betonten sowohl Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka als auch Verfahrensrichter Ronald Rohrer im Anschluss an die 31. und letzte Ausschusssitzung. Auf die gewonnenen Erkenntnisse könne man bei künftigen Beschaffungen zurückgreifen.

Einen Hinweis auf die Bestechung von Entscheidungsträgern konnte der Ausschuss laut Rohrer nicht finden. Es habe auf Seiten des Vertragspartners aber ein Netzwerk von Scheinfirmen und bis zu fünfstöckige Firmenkonstruktionen mit immer wieder neuen Verschachtelungen gegeben, die unerklärlich Geld hin- und hergeschoben hätten. Was die Frage der politischen Verantwortung betrifft, ortet Rohrer nicht immer eine wirtschaftliche und zweckmäßige Verwaltungsführung. Zudem wurde gegen Beschaffungsrichtlinien verstoßen.

Die Parteien wollen auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses unterschiedlich reagieren. Die Forderungen reichen von einem "Ausstieg aus dem System Eurofighter" über eine Einschränkung bzw. ein gänzliches Verbot von Gegengeschäften bei Rüstungsbeschaffungen bis hin zur Einführung einer Politikerhaftung und der Einrichtung eines weisungsfreien Bundesstaatsanwalts.

Eingesetzt worden war der Eurofighter-Untersuchungsausschuss im April 2018 auf Initiative der NEOS. Er hat in 31 Sitzungen 51 Personen befragt, einige davon mehrfach. Zudem standen den Abgeordneten rund zwei Millionen Seiten an Akten und anderen Unterlagen zur Verfügung.

Gewaltschutz: ÖVP und FPÖ greifen Empfehlungen der Task Force auf

ÖVP und FPÖ greifen in ihrem gemeinsamen Antrag zum Gewaltschutzgesetz 2019 die Empfehlungen der Task Force Strafrecht auf und setzen dabei vor allem auf Opferschutz, Täterarbeit und Rückfallprävention. So soll – dies auch als Reaktion auf den Mordfall am Wiener Brunnenmarkt – eine Rechtsgrundlage für die Einberufung von sogenannten sicherheitspolitischen Fallkonferenzen geschaffen werden. Ziel ist es, bei "High-Risk-Fällen" unter der Leitung der Sicherheitsbehörde gemeinsam mit den erforderlichen Akteuren besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen möglichst effizient aufeinander abzustimmen.

Vorgeschlagen wird in der Initiative außerdem eine gänzliche Neustrukturierung des Betretungsverbots und eine weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten. So soll künftig eine höhere Strafuntergrenze gelten, wenn besondere Gewalt ausgeübt wird oder eine Waffe im Spiel ist. Zudem sind Rückfallstäter zwingend höher zu bestrafen. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung wird von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht und eine gänzlich bedingte Strafe ausgeschlossen. Bei fortgesetzter Gewaltausübung gegen Unmündige und Wehrlose drohen - statt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren - 1 Jahr bis 10 Jahre Haft. Für verurteilte Gewalttäter soll außerdem ein lebenslanges Berufsverbot in bestimmten Bereichen gelten, derzeit kann auch ein befristetes Tätigkeitsverbot verhängt werden.

Für Stalker, die ihr Opfer länger als ein Jahr beharrlich verfolgen, bringt der Gesetzesantrag eine Erhöhung des Strafrahmens auf drei Jahre vor. Zudem kann künftig auch jemand bestraft werden, der in der Wohn- oder Arbeitsumgebung des Opfers Fotos (mit diffamierendem Text), etwa auf Hauswänden, Litfasssäulen oder Autos, anbringt.

Das Betretungsverbot umfasst nunmehr nicht nur konkrete Orte und Bereiche, sondern soll auch die Annäherung des Gefährders an die gefährdete Person unterbinden. Um nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots eine rasche Beratung des Gefährders zur Deeskalation und Vorbeugung von Gewalttaten zu bewirken, sieht der Antrag eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung durch geeignete Gewaltpräventionszentren vor. Demnach hat sich der Gefährder binnen fünf Tagen nach der Anordnung des Verbots mit der Einrichtung in Verbindung zu setzen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Vereinheitlicht wird die Melde- und Anzeigepflicht für Angehörige von Gesundheitsberufen wie ÄrztInnen, Pflegepersonal, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen bei schwerwiegenden Gewaltdelikten. Zudem ist künftig laut Gesetzesantrag auch ein Verdacht auf Vergewaltigung zu melden. Allerdings kann eine Anzeige unterbleiben, wenn ein für die berufliche Tätigkeit notwendiges persönliches Vertrauensverhältnis untergraben werden könnte. Erleichtert wird auch der Austausch von ÄrztInnen untereinander.

Im Paket enthalten ist schließlich auch eine Änderung des Namensänderungsgesetzes und des ASVG. Gewaltopfer, die ihren Namen ändern wollen, sind künftig von Gebühren befreit und können im Bedarfsfall auch eine neue Sozialversicherungsnummer beantragen, um untertauchen zu können.

Modernisierung des Unterhaltsrechts

Reformen im Kinderunterhaltsrecht fordern ÖVP und FPÖ in einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Anliegen der ehemaligen Koalitionsparteien sind dabei vor allem die Modernisierung und Vereinfachung des Unterhaltsrechts, etwa durch bessere Nutzung elektronischer Möglichkeiten, mit denen auch ohne

Beschreitung des Gerichtswegs Unterhaltsvereinbarungen erleichtert abgeschlossen werden können.

Besserer Schutz nachrichtendienstlicher Informationen

Nachdem die NEOS im Zuge des BVT-Untersuchungsausschusses Mängel im Rahmen der Hausdurchsuchungen im BVT festgestellt hatten – so sind etwa hochsensible Daten in Plastiksackerln und offenen Kartons transportiert worden -, haben sie eine Initiative eingebracht, um nachrichtendienstliche Informationen besser zu schützen. Sie wollen vor allem gewährleisten, dass sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen im Fall des Widerspruchs des Betroffenen vor unbefugter Einsichtnahme oder Veränderung gesichert werden. Die Entscheidung wiederum, ob die beschlagnahmten Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, sollte von einem Gericht getroffen werden.

Vorstoß zur Aufstockung der Ressourcen im Extremismusreferat des BVT

In einer weiteren Entschließung setzen sich die NEOS dafür ein, das Extremismusreferat im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) umgehend personell wie auch in Hinblick auf technische Ressourcen aufzustocken. Damit soll rasch eine effektive und umfassende Aufklärung zu rechtsextremen Netzwerken gewährleistet und auch in Zukunft eine engmaschige Informationsgewinnung und Überwachung extremistischer Tendenzen sichergestellt werden.

Forderung nach Strategie für Extremismusprävention und Deradikalisierung

Außerdem geht es den NEOS um die Erarbeitung einer ressortübergreifenden Strategie inklusive konkreter Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, etwa Aussteigerprogramme. Eingebunden werden sollten demnach neben Innenministerium, Justizministerium, Bildungsministerium und Sozialministerium auch das im Oktober 2018 im Rahmen eines Präventionsgipfels erarbeitete Strategiepapier sowie das bundesweite Netzwerk für Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED).

SPÖ fordert personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die SPÖ setzt sich mit einem Entschließungsantrag für eine personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein. Mit der sogenannten Regionalisierung bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft Beratung und Unterstützung zu allen Diskriminierungsgründen nun auch in den Regionalbüros. Es gelte nun, für eine den Anforderungen der Regionalisierung entsprechende personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu sorgen.

Vier-Parteien-Initiative zur Ausrufung des Klimanotstands

ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT fordern in ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, den Klimanotstand auszurufen und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen. Den InitiatorInnen geht es bei ihrem Appell auch darum, im Rahmen der Nachbesserungen zum Nationalen Klima- und Energieplan Maßnahmen vorzubereiten, die den Ausstoß von Treibhausgasen ohne Einsatz risikoreicher Kompensationstechnologien und ohne Ankauf von Emissions-Zertifikaten verringern. Ziel sollte es sein, die Emissionen ehestmöglich, doch noch vor Mitte des Jahrhunderts, und sozial verträglich über die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens hinaus auf "Netto-Null" zu reduzieren. Auch sollten bei zukünftigen Entscheidungen stets die Auswirkungen auf das Klima dargestellt und berücksichtigt werden, heißt es weiter in dem Antrag.

In dieser Frage vorgeprescht ist der Bundesrat. Er hat sich bereits im Juli einstimmig für die Ausrufung des Klimanotstands ausgesprochen.

Verbot von Ölkesselanlagen ab 1. Jänner 2020

Einen Vorstoß zum Verbot von Ölkesselanlagen ab Anfang 2020 machen ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT gemeinsam mit dem vorliegenden Antrag. In einem Ölkesseleinbauverbotsgesetz fordern sie ein bundesweit geltendes Einbauverbot für entsprechende Zentralheizungsanlagen in neu errichteten Gebäuden, die mit flüssigem bzw. festem fossilen Brennstoff betrieben werden. Das Verbot soll demnach ab 2020 zur Anwendung kommen, bis 31. Dezember 2019 anhängige Verfahren bleiben nach den Intentionen der AntragstellerInnen unberührt.

Begründet wird die Initiative mit der notwendigen Dekarbonisierung des Gebäudesektors als ein wesentlicher Pfeiler für die Energiewende, die mit dem Pariser Weltklimaabkommen völkerrechtlich verbindlich umgesetzt werden muss. Neben anderen Maßnahmen im Gebäudesektor wie der thermischen Gebäudesanierung, der Festlegung hoch qualitativer energetischer Gebäudestandards sowie dem Austausch der bestehenden Ölkessel im Gebäudebestand gelte es auch, den Einbau von Ölkesseln im Neubau zu vermeiden.

Da der Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich.

Sofortige Kontrahierungspflicht bei Ökostromanlagen

Ziel des von ÖVP, FPÖ und NEOS gemeinsam eingebrachten Initiativantrags auf Änderung des Ökostromgesetzes ist es, einen Ausbaustopp bei der Ökostromerzeugung zu verhindern und eine stabile Überbrückung bis zum Inkrafttreten eines Erneuerbaren-Ausbaugesetzes in der nächsten Legislaturperiode zu sichern. Für Windkraftanlagen, Kleinwasserkraftanlagen und Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und Biogas ist deshalb eine sofortige Kontrahierungspflicht - d.h. eine gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes – vorgesehen. Zudem soll der Fördertopf für Kraftwerksprojekte der mittleren Wasserkraft einmalig aufgestockt werden.

Konkret schlagen die Abgeordneten der drei Parteien bei Windkraftanlagen 40 Mio. € an zusätzlichen Fördermitteln für 2020 vor. Für Kleinwasserkraftanlagen sind im Antrag 5 Mio. €, für Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse 30 Mio. € an zusätzlichem Unterstützungsvolumen vorgesehen. Schließlich sollen für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für 2020 zusätzlich einmalig 15 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzliche Förderung für Ökostromanlagen

Einen eigenen Vorschlag zur Novellierung des Ökostromgesetzes hat die SPÖ vorgelegt. Ihr zufolge sollen bereits genehmigte, aber noch nicht umgesetzte Projekte im Bereich der Windkraft und Kleinwasserkraft realisiert und eine Überbrückungsförderung für Photovoltaik sichergestellt werden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 45 Mio. € will man dazu beitragen, den Projektstau bei Windkraftanlangen aufzulösen. Für Photovoltaik und Stromspeicher wiederum soll es eine Brückenförderung von 20 Mio. € geben, für die Kleinwasserkraft sieht der SPÖ-Antrag zusätzliche 5 Mio. € vor.

Wehrrecht soll an aktuelle Herausforderungen angepasst werden

Auch die noch von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition vorgelegte Modernisierung des Wehrrechts soll noch vor dem Wahltag am 29. September 2019 unter Dach und Fach gebracht werden.

Die Neuerungen zielen vor allem darauf ab, aus heutiger Sicht unzweckmäßige Verwaltungsvorgänge abzubauen und die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Eine der zahlreichen Präzisierungen bezieht sich etwa auf den Begriff der "allgemeinen Einsatzvorbereitung" im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen. Nunmehr wird klargestellt, dass Maßnahmen zur Ermittlung von Entscheidungsgrundlagen, ob sich das Bundesheer überhaupt an einem Auslandseinsatz beteiligen soll, unter den Begriff der "allgemeinen Einsatzvorbereitung" fallen. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die politische Entscheidung für die Beteiligung an einem bestimmten Auslandseinsatz gefallen ist, sind weitere Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen als Auslandseinsatz zu qualifizieren. Auch Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen im In- und Ausland gelten als "allgemeine Einsatzvorbereitung".

Eine weitere Bestimmung der Novelle enthält die Klarstellung, dass alle erlassenen Bescheide über eine Befreiung oder einen Aufschub ex lege die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst bewirken. Für juristische Personen wiederum, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um die militärische Landesverteidigung verdient gemacht haben, wird die Auszeichnung "Partner des Bundesheers" geschaffen.

Anpassungen im Militärbefugnisgesetz schließlich betreffen unter anderem die Ausdehnung der Definition der "militärischen Rechtsgüter" auf Sachen von bestimmten Personen, die Befugniserweiterung zum Verlangen von Auskünften hinsichtlich Internet-Verbindungen im Rahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr oder die Möglichkeit der erweiterten Einholung von Auskünften von Betreibern von Telekommunikationsdiensten während eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung.

Anpassungen im Bereich der Pharmazeutischen Gehaltskasse

In dem Antrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ geht es um Änderungen im Gehaltskassengesetz. Einerseits soll dabei die Befugnis zum Abschluss von Sonderverträgen vom Vorstand der Pharmazeutischen Gehaltskasse an die Obleute delegiert werden können. Andererseits beziehen sich die Vorschläge auf die Reduktion der Mittel für den Reservefonds, der zur Sicherstellung der Besoldung der angestellten ApothekerInnen eingerichtet wurde, zumal der gesetzliche Zweck auch mit einer geringeren Dotierung erfüllt werde, lautet die Argumentation. 

Verbesserungen bei Lebendtiertransporten und Vermeidung unnötigen Tierleids

Kritik am Nichthandeln der EU im Bereich Lebendtiertransporte übt die FPÖ. Während Österreich beim Tierschutz eine Vorreiterrolle einnehme und erst im letzten Jahr wieder strengere Regelungen für den Transport von Lebendtieren beschlossen habe, sei die EU weiterhin säumig, heißt es in ihrem Entschließungsantrag. Seit Dezember lägen etwa dem dafür zuständigen Ausschuss für Landwirtschaft 39 Vorschläge vor, umgesetzt worden sei bis dato keiner. Die Freiheitlichen fordern daher u.a. die Aktualisierung und Verbesserung der Vorschriften über die Belüftung und Kühlung aller Fahrzeuge, angemessene Tränksysteme, eine Erhöhung des Mindestkopfraums sowie einen verringerten Viehbesatz. Außerdem spricht sich die FPÖ für eine schnellstmögliche Untersagung überflüssiger Transporte von Tieren in der EU, die zur Schlachtung ins Ausland gebracht werden, sowie für ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Tierleid aus.

Zum Thema Tiertransporte hat der Nationalrat zuletzt bereits drei Entschließungsanträge der SPÖ angenommen.

Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken

Die FPÖ spricht sich klar gegen die Praxis aus, männliche Eintagsküken zu töten, weil sich diese nicht für die Mast - zumindest in konventioneller Produktion - sinnvoll nutzen lassen. Der Tierschutz müsse Vorrang vor ökonomischen Gründen haben, so die Freiheitlichen in ihrem Entschließungsantrag. Überdies gebe es viele Alternativen wie zum Beispiel das Aufziehen und Mästen männlicher Legehybriden, den Einsatz von Zweinutzungshühnern oder die Vermeidung des Schlüpfens männlicher Küken durch In-ovo-Geschlechtsbestimmung. Die Gesundheitsministerin sollte daher unverzüglich rechtlich verbindliche Alternativen zur Tötung von männlichen Eintagsküken vorlegen, lautet die zentrale Forderung.

Heumarkt-Projekt: Initiative zum Erhalt des Wiener Stadtzentrums als UNESCO-Welterbestätte

ÖVP und FPÖ kritisieren in ihrem gemeinsam vorgelegten Entschließungsantrag zum Erhalt des Wiener Stadtzentrums als UNESCO-Welterbestätte die Stadt Wien, die aus ihrer Sicht noch keine Bereitschaft gezeigt habe, die Empfehlungen der Advisory Mission der UNESCO zum Projekt Heumarkt umzusetzen.

Sie ersuchen daher den Kulturminister, auf die zuständigen Stellen des Landes Wien bzw. der Gemeinde Wien einzuwirken, damit diese alle notwendigen Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich ergreifen, um den Status des Bereichs "Historisches Stadtzentrum von Wien" als UNESCO-Welterbestätte zu erhalten. Insbesondere sei von Wien dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Heumarkt-Areal kein Bauvorhaben umgesetzt werden kann, welches mit den Beschlüssen und Vorgaben der UNESCO nicht in Einklang steht, fordern die AntragstellerInnen.

Finanzielle Absicherung des VKI durch Erhöhung der Basisförderung

Die prekäre finanzielle Situation des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) steht im Mittelpunkt dieses Entschließungsantrags der SPÖ. Die SozialdemokratInnen weisen darauf hin, dass im Zuge der Novelle zum Kartellgesetz beschlossen worden sei, das Budget des VKI um 1,5 Mio. € aus dem Topf der Bußgelder zu erhöhen. Damit sei auch die niedrigere Budgetierung des Konsumentenschutzes im Bundesfinanzgesetz 2018 und 2019 argumentiert worden. Eine fixe Regelung für die zusätzlichen Gelder blieb jedoch bis dato aus. Deshalb tritt die SPÖ dafür ein, die Basisfinanzierung um den versprochenen Betrag zu erhöhen. Dies würde auch die Unabhängigkeit dieser wesentlichen Einrichtung für den österreichischen Konsumentenschutz stärken, meinen die AntragstellerInnen. Bereits in der letzten Nationalratssitzung ist ein FPÖ-Entschließungsantrag zum VKI angenommen worden.

Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Mit der von der SPÖ beantragten Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes soll ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten festgeschrieben werden. Für Betriebe mit weniger als fünf ArbeitnehmerInnen soll es die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs durch Betriebsvereinbarung geben. Die SozialdemokratInnen erwarten sich davon eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine einfachere Bewältigung von Pflegeaufgaben im Familienkreis.

Reduktion von Pestiziden im öffentlichen Bereich

Die Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers steht im Mittelpunkt dieser beiden Entschließungsanträge der NEOS. Konkret soll die Bundesregierung bei allen öffentlichen Institutionen, den Anstalten öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Gesellschaften im Mehrheitseigentum des Bundes ein Bekenntnis zu diesem Ziel ablegen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Gleichzeitig plädieren die NEOS für eine Intensivierung der Forschung im Bereich integrierter Pflanzenschutz, um Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz zu entwickeln.

Berichte des Rechnungshofs

Zur Debatte stehen auch vier Berichte des Rechnungshofs (RH). Im Bericht betreffend Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien (Bundeskanzleramt, Bildungsministerium, Innenministerium, Nachhaltigkeitsministerium) kommt der RH im Jahr 2017 zu dem Schluss, dass die überprüften Bundesministerien unterschiedliche Ansätze zum Thema Korruptionsprävention aufwiesen. Während im Innenministerium im Rahmen eines implementierten Compliance–Systems ein systematischer Zugang zur Korruptionsprävention bestand, deckten die anderen Ministerien nur Teilaspekte der Thematik ab, so der Bericht. Jedoch habe keines der vier Bundesministerien eine ressortweite Risiko– bzw. Gefährdungsanalyse hinsichtlich Korruptionsrisiken durchgeführt.

Weiters werden sich die Abgeordneten mit RH-Berichten aus dem Jahr 2017 betreffend Stadt Wien Marketing GmbH – Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012, betreffend eine Follow-up-Überprüfung der Bundestheater-Holding GmbH und betreffend Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht der FMA auseinandersetzen.

Neuwahl der Ausschüsse

Aufgrund des Ausscheidens von Alma Zadić aus dem Parlamentsklub JETZT ist für die ausklingende Gesetzgebungsperiode noch eine Neuwahl der Ausschüsse vorzunehmen. Geplant ist, den Hauptausschuss und sieben Fachausschüsse (Sozialausschuss, Budgetausschuss, Innenausschuss, Rechnungshofausschuss, Umweltausschuss, Unterrichtsausschuss, Verfassungsausschuss) von 24 auf 28 Mitglieder zu vergrößern (10 ÖVP, 8 SPÖ, 8 FPÖ, 1 NEOS, 1 JETZT), damit der Parlamentsklub JETZT weiter einen Sitz hat. In den restlichen Fachausschüssen mit künftig 23 Mitgliedern wird die kleinste Nationalratsfraktion demgegenüber nicht mehr vertreten sein. Die Konstituierung der neu zusammengesetzten Ausschüsse soll im Anschluss an die Plenarsitzung erfolgen, weitere Sitzungen sind aktuell nicht geplant. (Schluss) jan/gs/keg/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ verfügbar.