Parlamentskorrespondenz Nr. 939 vom 25.09.2019

Nationalrat fordert Modernisierungen beim Kindesunterhaltsrecht

Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen

Wien (PK) – Reformen im Kindesunterhaltsrecht forderte der Nationalrat heute mehrheitlich auf Basis eines von ÖVP und FPÖ gemeinsam vorgelegten Entschließungsantrags, der im Juli von den ehemaligen Koalitionsparteien eingebracht wurde. Das Anliegen ist die Modernisierung sowie die Vereinfachung des Unterhaltsrechts unter anderem durch eine bessere Nutzung elektronischer Möglichkeiten. Mit diesen könnten auch ohne Beschreitung des Gerichtswegs Unterhaltsvereinbarungen abgeschlossen werden. Einvernehmliche Lösungen über den Unterhalt gemeinsamer Kinder sollen dadurch begünstigt werden.

Verbesserungen versprechen sich die AntragstellerInnen auch von einer rascheren Bevorschussung von Unterhaltsrichtsatzbeiträgen durch den Staat bei gleichzeitiger Ausweitung der Möglichkeiten, diese vom Unterhaltspflichtigen einzubringen. Eine vereinfachte Bemessung des Unterhalts vor allem bei Selbstständigen und Familienformen mit geteilter Betreuung soll ebenfalls für eine raschere Erledigung der Verfahren sorgen.

Sämtliche Reformen, so die Antragsteller, sollen partizipativ unter Einbeziehung sämtlicher betroffenen Interessensgruppen, darunter auch von Jugendlichen, entwickelt werden.

Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) wies auf die in den letzten Jahrzehnten veränderten Lebensrealitäten hin, die ein Reagieren der Politik erforderlich machten. 256.000 Alleinerziehende habe es laut Statistik Austria im Jahr 2017 gegeben. Bereits im letzten Regierungsprogramm sei die Reform des Kindesunterhaltsrechts verankert gewesen, hier gelte es weiterzumachen. Unterstützt wurde ihre Position durch Abgeordnete Gertraud Salzmann (ÖVP), die die angestrebten Reformen als "Herzensanliegen" bezeichnete. Wichtige Punkte seien eine Beschleunigung der Verfahren zur Unterhaltsfeststellung, verbesserte Möglichkeiten zur staatlichen Einbringung von Unterhaltsvorschüssen sowie ein Forcieren einvernehmlicher Lösungen ohne notwendige Beschreitung des Gerichtswegs.

SPÖ sieht kleine Verbesserungen innerhalb des Systems und fordert weitere Reformen

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) bezeichnete die Entschließung als "kleiner Schritt in die richtige Richtung", weshalb die SPÖ grundsätzlich zustimme. Allerdings gehe der Vorschlag nicht weit genug. Von ca. 170.000 Alleinerziehenden und 250.000 betroffenen Kindern seien 37% armutsgefährdet, die Folge seien zahlreiche Benachteiligungen. Es brauche somit eine staatliche Unterhaltsgarantie, um auch in strittigen Fällen Alleinerziehende und Kinder zu entlasten. Zusätzlich fordert die SPÖ eine Anpassung der Kinderkostenanalyse, die aus den 1960er-Jahren stamme, so Holzleitner.

FPÖ beklagt lange Wartezeit auf Reformen

"Es muss der Kernpunkt der Politik sein, Armut zu bekämpfen", unterstrich Carmen Schimanek (FPÖ) ihre Motivation für die verlangten Reformen. Allerdings seien ihre Anträge 10 Jahre lang von SPÖ und ÖVP stets abgelehnt oder vertagt worden. Die heutige Entschließung bedeute eine "Verbesserung für die Frauen in diesem Land", so Schimanek.

Harte Kritik in Richtung ÖVP und FPÖ brachte hingegen Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) vor. Der vorliegende Antrag bewirke "weder eine Verbesserung für 80.000 armutsbetroffene Kinder, noch für 70.000 betroffene Alleinerzieherinnen", da die Entschließung mit der Angelobung des neuen Nationalrats verfallen werde. Es sei peinlich, so Holzinger-Vogtenhuber, dass sich die ehemalige Familienministerin an ihre Nachfolgerin wende, nachdem sie zwei Jahre nichts unternommen habe. (Fortsetzung Nationalrat) cke

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ verfügbar.