Parlamentskorrespondenz Nr. 958 vom 27.09.2019

Neu im Rechnungshofausschuss

Bericht von Bundeskanzlerin Bierlein zum Familienfest in Schönbrunn

Wien (PK) – Der Nationalrat hat die Regierung im Juli per Entschließung ersucht, die Organisation und Durchführung des Familienfests am 1. Mai im Schlosspark Schönbrunn genauer unter die Lupe zu nehmen. Unter anderem besteht nach Meinung der Abgeordneten der Verdacht auf Verstöße gegen das Vergabegesetz und der Parteienfinanzierung durch die Hintertür. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hat dem Parlament dazu Mitte August einen ersten Bericht vorgelegt, in dem auf die vorrangige Zuständigkeit des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) verwiesen wird (III-323 d.B). Ein von Bierlein in Aussicht gestellter eigener Bericht des BMNT ist bisher nicht im Hohen Haus eingelangt.

Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Verwendung von öffentlichen Mitteln bzw. Hinweise auf einen Verstoß gegen Compliance-Bestimmungen im Zusammenhang mit der Vergabe des Moderationsauftrags konnte die Revision des Bundeskanzleramts nicht finden. Sie vermisst jedoch eine projektbezogene Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Familien- und dem Nachhaltigkeitsministerium und empfiehlt, Projektorganisation und Zuständigkeiten bei ressortübergreifenden Projekten klarer zu definieren und zu dokumentieren.

Laut BKA hat sich das Familienministerium mit 70.000 € an den Kosten für das Familienfest beteiligt und einen entsprechenden Werkvertrag mit dem vom Nachhaltigkeitsministerium bzw. den Österreichischen Bundesgärten ausgewählten Generalunternehmer abgeschlossen. Die Einhaltung der Vorschriften des Bundesvergabegesetzes lag Bierlein zufolge im Verantwortungsbereich des Nachhaltigkeitsministeriums. (Schluss) gs