Parlamentskorrespondenz Nr. 964 vom 30.09.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge der NEOS zur Änderung des Parteiengesetzes, zum Stopp von "Postenschacher" und zur Aberkennung von Ehrenzeichen

NEOS wollen Parteienförderung kürzen und mehr Transparenz in Parteienfinanzen bringen

Wien (PK) – Die NEOS haben noch vor der gestrigen Wahl neun Anträge zur Änderung des Parteiengesetzes eingebracht. Zudem wollen sie das Parteien-Förderungsgesetz novellieren. NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger und Nikolaus Scherak geht es unter anderem um abschreckende Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkosten (995/A), eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze für Parteien auf 1 € pro Wahlberechtigten, auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen (996/A), volle Prüf- und Einsichtsrechte für den Rechnungshof in die Parteifinanzen (997/A) und eine massive Kürzung der Parteienförderung des Bundes und der Länder auf "ein international übliches Maß" (1005/A).

In diesem Sinn schlagen die NEOS vor, die Bundesförderung von derezit 4,7 € pro WählerIn und Jahr auf 2,5 € zu senken und auch die Förderung auf Länder- bzw. Gemeindeebene per Verfassungsbestimmung entsprechend zu deckeln. Das würde ihren Berechnungen nach Einsparungen für die SteuerzahlerInnen von 130 Mio. € bewirken. Für das Überschreiten des Wahlkampfkostendeckels ist eine Geldbuße in der Höhe des dreifachen Überschreitungsbetrags vorgesehen.

Darüber hinaus plädieren Meinl-Reisinger und Scherak für ein laufendes Monitoring der Einnahmen und Ausgaben von Parteien während des Wahlkampfs (1006/A), eine Offenlegung der Finanzen parteinaher Organisationen im Rechenschaftsbericht der Parteien (1007/A), und ein generelles Spendenverbot für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist (1008/A). Letzteres gilt derzeit nur für Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25%, die NEOS wollen diesen Satz auf 1% senken.

Schließlich geht es den NEOS um die Einführung neuer Straftatbestände für eine Fälschung der jährlichen Rechenschaftsberichte der Parteien (1009/A) und für illegale Parteienfinanzierung (1010/A). Wer vorsätzlich falsche bzw. unvollständige Angaben im Finanzbericht macht, eine meldepflichtige Spende nicht ausweist, eine verbotene Spende annimmt oder eine Spende zu Verschleierungszwecken stückelt, soll demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden können. Liegt die betreffende Spende über 50.000 € soll gar eine Strafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Initiative gegen "Postenschacher"

Die Forderung nach "365 Tagen im Jahr Ausgaben- und Einnahmentransparenz bei den Parteien" ist auch Teil einer NEOS-Initiative, die sich gegen "Postenschacher" wendet. Weitere Punkte des von Abgeordnetem Scherak eingebrachten Entschließungsantrags (1000/A(E)) haben verpflichtende öffentliche Hearings bei der Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben, volle Transparenz bei der Beauftragung von PersonalberaterInnen, ein online einsehbares öffentliches Register aller Auftragsvergaben von öffentlichen Stellen (Vergabedatenbank) und eine Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder und ParteifunktionärInnen zum Inhalt. Wer für eine Regierungspartei gearbeitet oder eine Funktion ausgeübt hat, soll demnach erst nach einer Abkühlungsphase von 18 Monaten in eine Führungs- oder Kontrollfunktion eines staatsnahen Unternehmens oder einer staatsnahen Institution bestellt werden können.

Begründet wird die Initiative von Scherak mit der "äußerst schiefen Optik", die die türkis-blaue Regierung hinterlassen habe. In der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, dass oft nicht zähle, was man kann, sondern wen man kennt, hält er fest und pocht darauf, "die Sümpfe aus Abhängigkeitsverhältnissen und Freunderlwirtschaft dringend trocken zu legen".

Ehrenzeichen sollen wieder aberkannt werden können

Schließlich haben die NEOS den Entwurf für ein "Ehrenzeichenrechtsänderungsgesetz" vorgelegt (998/A). Damit wollen sie sicherstellen, dass von der Republik Österreich vergebene Ehrenzeichen wieder aberkannt werden können. Das soll sowohl für die diversen Ehrenzeichen für Verdienste um Österreich als auch für sonstige besondere Auszeichnungen wie das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst gelten. Die Aberkennung soll nicht nur zu Lebzeiten des Geehrten möglich sein, sondern auch posthum. (Schluss) gs