Parlamentskorrespondenz Nr. 965 vom 30.09.2019

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ will Ungerechtigkeiten für BeamtInnen im Pensionssystem beseitigen

Wien (PK) – Die FPÖ stößt sich daran, dass jener Teil des vor kurzem vom Nationalrat beschlossenen Pensionspakets, der eine abschlagsfreie Pension mit 45 Beitragsjahren vorsieht, nur für pensionsversicherte Personen wie ArbeitnehmerInnen, LandwirtInnen und Selbständige, nicht aber für Beamtinnen und Beamte gilt. Sie fordert daher in einem Entschließungsantrag (1029/A(E)) eine entsprechende Anpassung des Pensionsrechts für den öffentlichen Dienst. Vor allem für BeamtInnen des Exekutivdienstes – Polizei, Justiz, Bundesheer – und ähnliche Berufsgruppen brauche es im Sinne der Fairness eine analoge Regelung, moniert Abgeordneter Werner Herbert.

Weitere Ungerechtigkeiten ortet die FPÖ im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nebengebühren bei der Pensionsberechnung. Durch die geltende Deckelung sind Herbert zufolge BeamtInnen mit niedrigem Grundgehalt und zahlreichen Nebengebühren wie ExekutivbeamtInnen im Außendienst gegenüber hochrangigen BeamtInnen benachteiligt. Zudem würden für ASVG-Versicherte zum Teil günstigere Regelungen gelten.

Verschärft wird die Situation laut FPÖ dadurch, dass der mit der Pensionsreform eingeführte Deckel zur Begrenzung von Durchrechnungsverlusten ab 2020 ausläuft. Sie rechnet dadurch mit zum Teil dramatisch niedrigeren Beamtenpensionen. BeamtInnen in Niedriglohngruppen könnte künftig sogar ein niedrigerer Ruhebezug gebühren als ASVG-Versicherten. Laut Herbert ist aus diesem Grund auch ein Musterverfahren im Laufen. Die FPÖ pocht jedenfalls auf eine Novelle zum Pensionsgesetz (1021/A). (Schluss) gs