Parlamentskorrespondenz Nr. 972 vom 04.10.2019

Zusammensetzung des neu gewählten Nationalrats steht endgültig fest

Konstituierende Sitzung am 23. Oktober, Präsidiale tagt am 16. Oktober

Wien (PK) – Nach Auszählung sämtlicher Briefwahl- und Wahlkartenstimmen steht es nun endgültig fest: Im neu gewählten Nationalrat werden wieder fünf Fraktionen vertreten sein. Neben ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS haben auch die Grünen – nach zweijähriger Zwangspause – wieder den Einzug ins Hohe Haus geschafft. Die Liste JETZT scheiterte hingegen, wie auch die anderen Kleinparteien, an der 4%-Hürde. Die Mandatsverteilung lautet gemäß dem gestern Abend von der Bundewahlbehörde bekanntgegebenen vorläufigen Endergebnis wie folgt: ÖVP 71 (+9), SPÖ 40 (-12), FPÖ 31 (-20), Grüne 26 (+26), NEOS 15 (+5).

Angelobt werden die 183 Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats am 23. Oktober. Diese findet wie alle Nationalratssitzungen während der Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes im Großen Redoutensaal der Hofburg statt. Als Sitzungsbeginn ist 12.30 Uhr in Aussicht genommen. Offiziell einberufen wird die Sitzung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Sie ist jedenfalls innerhalb von dreißig Tagen nach der Wahl anzuberaumen.

Zu den Fixpunkten der konstituierenden Sitzung gehört unter anderem die Wahl des Nationalratspräsidiums. Traditionsgemäß kommt der Nationalratspräsident bzw. die Nationalratspräsidentin aus den Reihen der mandatsstärksten Partei, die zweit- und die drittstärkste Fraktion stellen den Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. die Zweite und Dritte Präsidentin. Auch OrdnerInnen und SchriftführerInnen sowie der Hauptausschuss sind zu wählen.

Mit der Bildung von Klubs haben die Abgeordneten hingegen noch etwas länger Zeit: Diese müssen spätestens einen Monat nach der ersten Nationalratssitzung stehen, wobei pro wahlwerbender Partei maximal ein Klub gegründet werden darf.

Andere wesentliche Fragen sind schon im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des Nationalrats zu klären. So müssen mehrfach gewählte KandidatInnen innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe des endgültigen Bundeswahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde am 16. Oktober entscheiden, welches Mandat – z.B. das Landes- oder Bundesmandat – sie annehmen. Davon hängt ab, wer für sie nachrückt. Trifft der bzw. die Doppeltgewählte keine fristgerechte Entscheidung, entscheidet die Bundeswahlbehörde.

Bereits vor dem Wahlsonntag fixiert wurde der Termin für die Präsidialkonferenz zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung. Sie wird am Mittwoch, den 16. Oktober um 09.00 Uhr zusammentreten und unter anderem über den Ablauf der Sitzung und die Verteilung der Sitzplätze im Plenarsaal beraten. Aller Voraussicht nach wird dies auch die letzte Präsidiale in der XXVI. Gesetzgebungsperiode sein.

Bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Nationalrats bleiben noch die derzeitigen Abgeordneten im Amt. Damit können im Bedarfsfall jederzeit Ausschuss- und Plenarsitzungen in der alten Besetzung einberufen werden. Eine Phase ohne funktionsfähigen Nationalrat gibt es somit nicht. (Schluss) gs