Parlamentskorrespondenz Nr. 1101 vom 19.11.2019

NR-Präsident Sobotka erinnert an Vorreiterrolle Österreichs bei Kinderrechten

UN-Kinderrechtskonvention wurde vor 30 Jahren beschlossen

Wien (PK) – Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention morgen, den 20. November 2019, erinnert Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka an die Vorreiterrolle Österreichs in der Ausgestaltung der Gesetze über Kinderrechte und die Notwendigkeit, diese zeitgemäß weiterzuentwickeln. "Österreich hat sich seit jeher um die Rechte der Jüngsten unserer Gesellschaft gesorgt und angenommen. Es bedarf auch in Zukunft stetiger Anstrengungen, die Rahmenbedingungen für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land an die Gesetzmäßigkeiten ihrer Zeit anzupassen und so ein stabiles Fundament zu schaffen, auf dessen Basis sie ihre individuellen Lebenswege gestalten können", sagt Sobotka.

Neben der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" stellt die 1989 beschlossene UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ein weiteres umfassendes, für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte dar. Sie ist der bisher erfolgreichste Völkerrechtsvertrag überhaupt und wurde bereits am 26. Jänner 1990 von Österreich unterschrieben. Seit 5. September 1992 ist sie in Österreich formal in Kraft.

"Schon seit 1989, also drei Jahre vor der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, trat in Österreich das Verbot von Gewalt in der Erziehung in Kraft. Damals waren wir weltweit das vierte Land, das ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat", hebt Nationalratspräsident Sobotka hervor.

Auch im 2011 verabschiedeten Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder finden sich einige wichtige Punkte aus der KRK, wie die vorrangige Erwägung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen (Artikel 1), und das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung (Art. 4).

"Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre war ein wichtiger Schritt, um die Rechte der jungen Generation zu stärken, und überträgt ihr eine wertvolle Verantwortung. Demokratische Mitbestimmung und Teilhabe sind wesentliche Faktoren in der Bildung von Jugendlichen und lehren sie, bewusst mit ihren Rechten und Pflichten umzugehen. Gleichsam soll es ihnen zeigen, dass ihre Stimme dasselbe Gewicht besitzt wie jene der älteren Generation und dass sich jeder in gleichem Maße einbringen kann", unterstreicht der Nationalratspräsident.

Sobotka: Kinderrechte müssen geschützt und gelebt werden

In der Kinderrechtskonvention wird den speziellen Bedürfnissen der Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe Rechnung getragen. In 54 Artikeln werden darin jedem Kind (in der Kinderrechtskonvention werden alle Menschen unter 18 Jahren als "Kind" definiert) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert. Damit wird erstmalig jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt und respektiert.

"Das Parlament ist der Ort, an dem die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen diskutiert und gestaltet werden. Wir müssen uns immer dessen bewusst sein, dass wir durch die Stärkung der Kinderrechte den jungen Menschen in unserem Land eine Perspektive geben und sich so ihr Platz in der Mitte unserer Gesellschaft manifestiert. Politik und Gesellschaft sind gleichermaßen dazu verpflichtet, die Kinderrechte zu schützen und zu leben", so der Nationalratspräsident.

Sobotka weist auch darauf hin, dass das Parlament nicht nur der Ort ist, an dem Gesetze im Sinne der Kinder und Jugendlichen gemacht werden. "Das Parlament hat sich selbst auch einen Bildungsauftrag auferlegt, der tagtäglich erfüllt wird. Neben der Demokratiewerkstatt und Gesprächen mit Abgeordneten, können Schulen auch Workshops buchen, die das gegenseitige Verständnis fördern, das Wesen der Demokratie vermitteln und den jungen Menschen zeigen, dass in Österreich jeder Mensch Rechte, aber auch Pflichten hat", hält der Nationalratspräsident fest. (Schluss) red