Parlamentskorrespondenz Nr. 1109 vom 20.11.2019

Bader: Kinderrechte-Ausschuss des Bundesrats international einzigartig

Bundesratspräsident zum internationalen Tag der Kinderrechte

Wien (PK) – "Der Status unserer Zivilgesellschaft spiegelt sich darin wider, wie wir mit unseren Kindern umgehen. Weil sie einerseits die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft sind und andererseits unsere Zukunft in den Händen haben, verdienen Kinder besondere Aufmerksamkeit. Der 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention soll uns daran erinnern, dass wir in Sachen Kinderrechte zwar viel erreicht haben, aber noch eine Menge zu tun ist", betonte heute Bundesratspräsident Karl Bader anlässlich des internationalen Tages der Kinderrechte. Dem österreichischen Bundesrat seien Kinderrechte ein besonderes Anliegen, weshalb sogar ein eigener Ausschuss dafür geschaffen wurde, der die Wahrnehmung der Kinderrechte in Österreich zum Ziel hat. "Dieser Ausschuss ist international einzigartig."

"Die Förderung unserer Kinder ist nicht nur eine Investition in die Zukunft, sie ist ein moralisches Gebot und ein Auftrag nicht nur an die Politik, sondern auch an die Eltern und ErzieherInnen unserer Kinder und Jugendlichen. In der Auseinandersetzung mit der Trennung von Eltern etwa dürfen Kinder nicht allein gelassen oder gar zum Streitobjekt werden. Auch Gewaltprävention beginnt zunächst in der Familie, wenn auch die Politik gefordert ist, alles Mögliche zu unternehmen, um Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen", so Bader.

Kinderrechte müssen aber noch weiter gedacht werden, fordert der Präsident der Länderkammer. Kinder hätten auch ein Recht auf eine intakte Umwelt und einen vernünftigen Gebrauch der Ressourcen. "Wir Erwachsenen dürfen diese Rechte nicht beschneiden, wir müssen uns noch mehr bemühen, unseren Kindern eine Umwelt zu hinterlassen, die lebenswert und schützenswert ist", mahnt Bader.

Österreich habe eine gute Tradition, Kindern einen besonderen Stellenwert einzuräumen. "Das Verbot von Gewalt in der Erziehung wurde bei uns bereits drei Jahre vor der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Auch ist es international keine Selbstverständlichkeit, dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren wählen dürfen und so bereits Teil der Gesellschaft sind, die vollberechtigt mit Erwachsenen den politischen Prozess mitbeeinflussen und mitbestimmen kann", meint der Präsident der Länderkammer.

"30 Jahre Kinderrechte sind nicht nur Anlass zur Freude; die sind auch eine Verpflichtung auf dem Erreichten weiter aufzubauen und den speziellen Bedürfnissen unserer Kinder noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken", so Bader abschließend. (Schluss) red

Rückfragen:

Mag. Thomas Neuhauser
Pressesprecher des Präsidenten des Bundesrats

Mobil: +43 664 10 10 000
E-Mail: thomas.neuhauser@parlament.gv.at